Junge Frau blickt nachdenklich contrastwerkstatt, Fotolia

13. Oktober 2015, 16:34 Uhr

Falsche Angaben im CV Lebens­lauf schreiben: Sind kleine Lügen verzeihlich?

Für eine Bewerbung wollen Sie Ihren Lebenslauf schreiben, doch an der einen oder anderen Stelle ist noch Luft nach oben: drei Wochen Praktikum, statt zwei, sehr gute Software-Kenntnisse – kleine Schummeleien können die eigene Vita im Handumdrehen schönfärben. Doch was passiert, wenn der Schwindel auffliegt? Lügen im Lebenslauf können ernste Konsequenzen für Ihr Arbeitsleben bedeuten. Tipp: Ein Berufs-Rechtsschutz ist für die meisten Angestellten sinnvoll.

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Viel­fäl­ti­ge Gründe für frisierte Lebensläufe

Bei dem Versuch, sich möglichst positiv zu verkaufen, und den begehrten Job zu ergattern, greifen viele Menschen auf Lügen zurück. Etwa weil Lücken im Lebenslauf oder schlechte Noten verschleiert werden sollen. Kleinere Schwindeleien wie ausgedachte Hobbys oder etwa überschätzte Fremdsprachenkenntnisse fallen in eine rechtliche Grauzone und ziehen in der Regel keine ernsteren Folgen nach sich. Bedenken Sie jedoch, im Bewerbungsgespräch könnten geübte Personaler bei Auffälligkeiten gezielt nachfragen und die Lügen so aufdecken.

Lügen in den Lebens­lauf schreiben – dann wird es juris­tisch heikel

Wenn Sie jedoch geschönte Angaben zu fachlichen Qualifikationen, Ausbildungs- und Universitätsabschlüssen oder Noten in Ihren Lebenslauf schreiben, kann es für Sie juristisch heikel werden. Vor allem Titel und Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, erregen schnell den Verdacht, dass an dieser Stelle im Curriculum Vitae ein bisschen nachgeholfen wurde. Stehen Lügen zu Arbeitszeugnissen, Noten oder Arbeitgebern im Lebenslauf, kann im Einzelfall sogar von Urkundenfälschung gesprochen werden.

Urkun­den­fäl­schung ist kein Kavaliersdelikt

Deutsche Arbeitsrichter sind sich einig: Eine Urkundenfälschung nach § 267 Strafgesetzbuch (StGB) ist kein Kavaliersdelikt – jede Urkundenfälschung ist eine Straftat. Fliegt die Schwindelei auf, können sie juristisch belangt werden: Das StGB bestimmt Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahre oder Geldstrafen für die Fälschung von Zeugnissen und Titeln.

Darüber hinaus gibt es auch arbeitsrechtliche Konsequenzen: Selbst Arbeitnehmer, die schon viele Jahre für ein Unternehmen tätig sind, aber zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung bewusst Lügen in ihren Lebenslauf eingebaut haben, droht die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.

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