19. Oktober 2015, 12:22 Uhr
Im Job kürzer treten Vorruhestand: Was künftige Rentner wissen sollten
Ein Arbeitsleben ist lang, nicht wenige Beschäftigte bemerken, dass Kraft und Motivation mit zunehmendem Alter nachlassen. Der Vorruhestand wirkt da verlockend. Doch Achtung: Wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter, die sogenannt Regelaltersgrenze, noch mehrere Jahre entfernt liegt, müssen Sie meist hohe Abschläge bei der Rente hinnehmen. Eine Alternative ist die Altersteilzeit. Der Staat fördert diese Form des Vorruhestands, um neue Arbeitsplätze für jüngere Beschäftigte zu schaffen. Tipp: Mit einem Berufs-Rechtsschutz sind Sie für alle Eventualitäten bestens gerüstet.
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Finanzielle Einschnitte im Vorruhestand gering halten
Abhängig vom Geburtsjahr können Arbeitnehmer in Deutschland zwischen 65 und 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Regelaltersgrenze wird schrittweise nach Geburtsjahrgängen erhöht. Aktuell liegt sie bei 65 Jahren und 4 Monaten für die 1950 Geborenen. Arbeitnehmer, die 1951 geboren wurden, haben im kommenden Jahr mit 65 Jahren und 5 Monaten Anspruch auf die Regelaltersrente. Bei mindestens 45 Beitragsjahren zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Rente ab 63 Jahren abschlagsfrei möglich. Falls Sie bereits früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden wollen, müssen Sie beachten: Für jeden Monat, der vor Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter liegt, werden Ihnen 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Zehn Jahre im Vorruhestand bedeuten somit 36 Prozent weniger Rente – durch diesen erheblichen finanziellen Einschnitt dürften viele Arbeitnehmer Ihren gewohnten Lebensstandard im Ruhestand kaum halten können.
Wer hat Anspruch auf Altersteilzeit?
Eine staatlich geförderte Alternative zum Vorruhestand ist die Altersteilzeit. Mit ihr können Sie Ihre Arbeitszeit schrittweise auf bis zu 50 Prozent zurückschrauben, dabei jedoch einen höheren Anteil Ihres bisherigen Gehalts erhalten. Auch ein Blockmodell ist möglich: Hierbei arbeiten Sie für einen bestimmten Zeitraum in Vollzeit, im zweiten Block stellt Sie der Arbeitgeber dann frei. Mit diesem Modell möchte der Bund den Einstieg für jüngere Arbeitnehmer erleichtern: Laut § 1 des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) soll die "Einstellung eines sonst arbeitslosen Arbeitnehmers" ermöglicht werden.
Um Anspruch auf Altersteilzeit zu haben, müssen Sie Ihr 55. Lebensjahr vollendet haben und noch mindestens drei Jahre vom gesetzlichen Renteneintrittsalter entfernt sein. Sie und Ihr Arbeitgeber müssen der Vereinbarung zustimmen: Selbst wenn der Arbeitgeber laut Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Ermöglichung einer Altersteilzeit verpflichtet ist, haben Sie nicht automatisch Anspruch darauf. Der Arbeitgeber muss nicht mehr als fünf Prozent seiner Beschäftigten die Altersteilzeit genehmigen. Eine weitere Voraussetzung für die staatlich geförderte Aufstockung Ihres Einkommens bei reduzierter Arbeitszeit im Vorruhestand: Sie müssen in den letzten fünf Jahren 1.080 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
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