Grüne Verkehrshütchen auf dem Verkehrsübungsplatz: Fahrtraining ohne Führerschein? arborpulchra, Fotolia

20. November 2015, 10:44 Uhr

Fahren üben – aber wo? Ver­kehrs­übungs­platz: Fahr­trai­ning ohne Führerschein?

Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt in Deutschland als Straftat. Es gibt jedoch Ausnahmen: Auf einem privaten Verkehrsübungsplatz ist grundsätzlich auch ein Fahrtraining ohne Führerschein möglich. Einige Regeln sind dabei jedoch zu beachten.

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Fahren ohne Fahr­erlaub­nis: Diese Strafen drohen

Viele junge Fahranfänger fühlen sich auf den Praxisunterricht in der Fahrschule besser vorbereitet, wenn sie vorher ein wenig am Steuer des elterlichen Autos geübt haben. Auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen ist Fahren ohne Fahrerlaubnis in Deutschland jedoch streng verboten und gilt nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Straftat. Wer dabei erwischt wird, riskiert eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Auf heimliches Fahrtraining ohne Führerschein sollten Sie daher lieber verzichten, sei es auf Feldwegen oder auf dem Supermarktparkplatz nach Ladenschluss. Ein solcher Parkplatz mag als Privatgelände gelten, kann aber theoretisch jederzeit von jedem Verkehrsteilnehmer befahren werden und zählt damit zum öffentlichen Verkehrsraum.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist übrigens ein anderer Tatbestand als das Fahren ohne Führerschein. Bei Letzterem ist der Fahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis, hat sie jedoch während der Fahrt nicht bei sich – dies stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar.

Wo ist Fahr­trai­ning ohne Füh­rer­schein erlaubt?

Wer fahren üben will, kann dies auf einem Privatgrundstück tun, das klar vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt ist, sodass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist – etwa durch einen Zaun. Steht Ihnen ein solches Gelände nicht zur Verfügung, haben Sie die Möglichkeit, auf einem privat betriebenen, in der Regel kostenpflichtigen Verkehrsübungsplatz zu üben. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Fahrerlaubnis erlaubt.

Regeln auf dem Verkehrsübungsplatz

Auch auf einem Verkehrsübungsplatz darf nicht jeder ohne Fahrerlaubnis einfach aufs Gas treten. Wer dort ein Fahrtraining ohne Führerschein machen will, muss mindestens 17 Jahre alt und in Begleitung eines erwachsenen Beifahrers mit gültiger Fahrerlaubnis sein. Der genutzte Wagen muss verkehrssicher und versichert sein. Für vom Fahranfänger verursachte Schäden haftet der Halter. Nicht zuletzt müssen auch auf dem Verkehrsübungsplatz immer die gültigen Verkehrsregeln beachten werden. Üblicherweise gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Geschwindigkeit ist häufig auf 30 km/h begrenzt.

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