23. November 2015, 15:06 Uhr
City Tax und Co. Bettensteuer: Hoteliers klagen gegen Tourismusabgabe
Viele Kommunen erheben von den ansässigen Hotels eine Tourismusabgabe, umgangssprachlich auch als Bettensteuer bezeichnet. Zwei Hoteliers haben gegen diese Regelung jetzt Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht muss sich nun mit der Rechtmäßigkeit der Abgabe beschäftigen.
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Ist es verfassungsgemäß oder nicht, wenn Kommunen eine Bettensteuer erheben? Schon seit mehreren Jahren wehren sich Hotelbetreiber in ganz Deutschland gegen die Abgabe, die mittlerweile an zahlreichen Orten eingeführt worden ist. Bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen jetzt zwei Hotelbetreiber aus Hamburg und Bremen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Vor dem Bundesfinanzhof waren die Klagen der beiden Hoteliers gegen die Tourismusabgabe zuletzt abgewiesen (AZ II R 32/14 und II R 33/14) und die Bettensteuer damit für rechtens erklärt worden. Dagegen richtet sich die jetzige Verfassungsbeschwerde.
Die Kläger führen an, dass die Bundesländer Hamburg und Bremen keine Befugnis hätten, eine Bettensteuer festzusetzen. Unterstützt werden sie dabei vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). In Hamburg richtet sich die Höhe der Tourismusabgabe laut dpa nach dem Zimmerpreis, in Bremen sind die Abgabehöhen nach Hotelkategorien gestaffelt. Auch Städte wie Berlin, Dortmund, Erfurt und Köln erheben entsprechende Abgaben, die örtlich etwa als Hotelsteuer, City Tax oder auch Kulturförderabgabe bezeichnet werden.
Bereits 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (AZ 9 CN 1.11 und 9 CN 2.11), dass die Bettensteuer nur für private Übernachtungen erhoben werden darf, nicht für Geschäftsreisende. Hotelgäste müssen den Zweck ihrer Reise dazu auf einem Meldebogen angeben.
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