Einfahrt zugeparkt: Auto abschleppen lassen? future, Fotolia

3. Dezember 2015, 13:58 Uhr

Diese Regelungen gelten Einfahrt zugeparkt: Auto abschlep­pen lassen?

Ärgerlich: Sie wollen morgens zur Arbeit fahren und stellen fest, dass Ihre Einfahrt zugeparkt wurde und Sie nicht hinausfahren können. Schnell kommt da der Gedanke auf, das andere Auto abschleppen zu lassen. Hier lesen Sie, was dabei erlaubt ist und was Sie beachten sollten.

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Vor dem Abschlep­pen Wartezeit einhalten

Wenn Ihre Einfahrt zugeparkt wurde, sollten Sie vor dem Abschleppen zunächst einmal abwarten, ob der Fahrer des anderen Wagens gleich wieder zurückkommt. Vielleicht hat er in einer Nachbarwohnung nur kurz etwas zu erledigen oder abzugeben und hat keinen Parkplatz gefunden. Versuchen Sie herauszufinden, wer Ihre Einfahrt zugeparkt hat – ist es zum Beispiel ein Lieferwagen einer Firma, sollten Sie dort anrufen. Vielleicht hat auch der Fahrer seine Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe hinterlassen. Rufen Sie hingegen ohne Wartezeit sofort den Abschleppdienst, besteht die Gefahr, dass dies bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung als unangemessen betrachtet wird.

Einfahrt zugeparkt: Öffent­li­cher oder privater Grund?

Ist der Fahrer des anderen Wagens nicht ausfindig zu machen, können Sie nach einer kurzen Wartezeit durchaus das Auto abschleppen lassen. Steht der Wagen, der Ihre Einfahrt blockiert, auf der Straße und damit auf öffentlichem Grund, können Sie sich an die Polizei oder an das Ordnungsamt wenden, die gegebenenfalls den Abschleppdienst informieren. Haben Sie einen wichtigen Termin und werden durch die zugeparkte Einfahrt am Wegfahren gehindert, wird die Behörde in der Regel das Abschleppen anordnen. Wenn Sie sich lediglich über den Falschparker ärgern, aber gerade nicht wegfahren wollen, bleibt es vermutlich bei einem Strafzettel.

Wenn der fremde Wagen hingegen auf Ihrem Privatgrundstück steht, sind Polizei und Ordnungsamt nicht zuständig. Sie müssen selbst entscheiden, ob und wann Sie einen Abschleppdienst anrufen und damit von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Bedenken Sie jedoch: Die Kosten für das Abschleppen zahlen zunächst einmal Sie und müssen Sie sich von dem Halter des anderen Fahrzeugs möglicherweise vor Gericht zurück erstreiten.

Auto abschlep­pen lassen: Beweise sichern

Wenn Sie sich entschlossen haben, das andere Auto abschleppen zu lassen, sollten Sie zuvor Fotos von dem Wagen in Ihrer Einfahrt machen und so Beweise sichern. Fotografieren Sie auch eventuell vorhandene Schrammen an dem Wagen, um später belegen zu können, dass diese nicht durch das Abschleppen verursacht wurden. Außerdem sollten Sie die Polizei darüber informieren, dass Sie einen Wagen von Ihrem Grundstück haben abschleppen lassen – diese kann dem Halter dann auf Nachfrage sagen, wo sein Auto geblieben ist.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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