18. Dezember 2015, 10:02 Uhr
Zuständigkeiten klären Ehescheidung: Regelungen für eine binationale Ehe
Wenn es zu einer Ehescheidung kommt, ist das fast immer eine belastende und komplizierte Situation für die Beteiligten. Besonders unklar ist die Lage aber, wenn es sich um eine binationale Ehe handelt, die beendet werden soll. Bei Ehepartnern unterschiedlicher Nationalitäten ist nicht immer klar, welches Recht bei der Scheidung Anwendung findet.
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Binationale Ehe: Zuständigkeit klären
Für Paare aus zwei verschiedenen Nationen kommt bei einer Ehescheidung das Recht des Landes zur Anwendung, in dem sie zuletzt gelebt haben. Diese Zuständigkeit wird über die Rom-III-Verordnung geregelt. Es ist also für ein in Deutschland lebendes, binationales Paar nicht maßgeblich, ob die Hochzeit im Ausland stattgefunden hat oder nicht. Die Scheidung erfolgt dann nach deutschem Recht.
Hat sich das Paar allerdings dazu entschieden, für die binationale Ehe eine Rechtswahl zu treffen, kann es in bestimmten Aspekten ein nationales Recht auswählen, das auch nach dem Umzug in ein anderes Land gilt. So können Paare zum Beispiel das deutsche Namensrecht wählen und bei einem Umzug ins Ausland beibehalten. Auch erbrechtlich kann die Rechtswahl Auswirkungen haben. Denn trotz EU-Erbrecht gibt es auch innerhalb der EU noch Unterschiede zwischen den Staaten. Ein international gültiger Ehevertrag ist für binationale Paare empfehlenswert. Er wird am besten von einem Experten aufgesetzt.
Sorgerecht und Unterhalt nach Ehescheidung
Bei einer binationalen Ehe stellt sich häufig die Frage, wie Unterhalt und Sorgerecht nach einer Ehescheidung geregelt werden. Beim Unterhalt entscheidet der Wohnort des Unterhaltsberechtigten darüber, welches Recht gilt. Das Sorge- und Umgangsrecht wird nach der Brüssel-IIa-Verordnung ebenfalls vom Wohnort bestimmt, und zwar von dem des Kindes, falls die Familienmitglieder in verschiedenen Ländern leben. Entscheidend ist der letzte Aufenthaltsort des Kindes. Ist dieser nicht eindeutig oder wechselt regelmäßig, ist die Staatsangehörigkeit des Kindes ausschlaggebend. Wenn die Eltern sich nicht einig sind und um das Sorgerecht streiten, muss darüber das zuständige Gericht an dem Ort entscheiden, an dem das Kind lebt.
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