28. Dezember 2015, 11:16 Uhr
Bürostuhl, Licht, Raumklima Ergonomie am Arbeitsplatz: Ihr gutes Recht
Acht Stunden täglich am Schreibtisch zu sitzen, kann auf Dauer ungesund sein. Ergonomie am Arbeitsplatz ist daher wichtig, um Schäden an Rücken, Muskeln und Gelenken vorzubeugen. Ein ergonomischer Arbeitsplatz bedeutet jedoch mehr, als nur einen rückenfreundlichen Schreibtischstuhl aufzustellen.
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Ergonomischer Arbeitsplatz: Das gehört dazu
Ergonomie am Arbeitsplatz ist beispielsweise am Schreibtisch im Büro wichtig. Empfehlenswert ist eine aufrechte Sitzhaltung, bei der der Mitarbeiter beide Füße mit ganzer Sohle auf den Boden stellt. Zwischen Oberschenkel und Unterschenkel und auch zwischen Oberarm und Unterarm sollte sich jeweils ein 90-Grad-Winkel bilden. Schreibtischplatte und Bürostuhl müssen sich also in der Höhe so aufeinander einstellen lassen, dass dies ermöglicht wird. Der Stuhl muss eine flexible Rückenlehne haben und gleichzeitig die Wirbelsäule stützen. Der Tisch muss breit genug sein, um einen Abstand von mindestens 50 bis 60 Zentimetern zwischen Augen und Bildschirm zu ermöglichen.
Auch für Mitarbeiter, die nicht am Schreibtisch sitzen, ist ein ergonomischer Arbeitsplatz wichtig. Es muss in jedem Fall genügend Bewegungsfreiheit herrschen, damit niemand eingeschränkt wird oder zu unnatürlichen Bewegungen gezwungen ist.
Auch die Arbeitsplatz-Umgebung muss stimmen
Ein ergonomischer Arbeitsplatz beinhaltet nicht nur passende Sitzmöbel. Auch das Raumklima muss stimmen: Die Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 40 und maximal 70 Prozent liegen. In sehr trockenen Räumen ist dies zum Beispiel zu erreichen, indem Pflanzen oder Luftbefeuchter aufgestellt werden. Jeder Arbeitsplatz muss ausreichend beleuchtet sein und so gut wie möglich von störenden Schallquellen abgeschottet werden. In Großraumbüros ist Schallschutz nicht immer einfach, dazu beitragen kann aber die Anordnung der Arbeitsplätze sowie Stellwände und ein spezieller Bodenbelag.
Ergonomie am Arbeitsplatz: Rechtliche Regelungen
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Sie als Arbeitnehmer an Ihrem Arbeitsplatz keinen vermeidbaren körperlichen oder seelischen Schaden erleiden. Er muss die jeweils aktuellen Standards in Sachen Ergonomie am Arbeitsplatz beachten und die Arbeitsplätze entsprechend einrichten. Richtlinien zum Thema Ergonomie finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Dazu gehören das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV). Vernachlässigt der Arbeitgeber diese Pflicht, kann er in bestimmten Fällen zu einem Bußgeld verurteilt werden.
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