16. November 2023, 14:36 Uhr
Achtung, das wird teuer TÜV überziehen: Strafen und Kosten bei abgelaufener Plakette
In der Regel muss jedes in Deutschland angemeldete Auto alle zwei Jahre bei der technischen Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Passiert das nicht, ist der sogenannte TÜV abgelaufen. Damit liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Welche Geldbußen drohen oder was das bei einem Unfall für den Versicherungsschutz bedeutet, erfährst du hier.
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Wie lange darf man den TÜV überziehen?
Ein fabrikneuer Pkw muss drei Jahre nach seiner Erstzulassung zum TÜV. Danach ist die technische Hauptuntersuchung (HU) regelmäßig alle zwei Jahre fällig – und zwar auf den Monat genau. Wann die TÜV-Prüfung in dem betreffenden Monat durchgeführt wird, spielt keine Rolle. Sie muss allerdings spätestens an dessen letzten Tag erfolgen. Andernfalls ist der TÜV abgelaufen.
Beispiel: Dein Fahrzeug hat zuletzt am 15. Mai 2023 die HU bestanden. Die nächste Prüfung muss dann bis zum 31. Mai 2025 absolviert sein. Bereits einen Tag später, am 1. Juni 2025, würdest du den TÜV überziehen und damit eine Ordnungswidrigkeit begehen. Ist der TÜV einmal überzogen und wurde die HU verspätet durchgeführt, steht der nächste Termin genau zwei Jahre ab dem tatsächlichen Check an – eine Rückdatierung auf den zunächst vorgesehenen Termin ist seit 2012 nicht mehr möglich.
Was wird geprüft?
Bei der Hauptuntersuchung wird dein Gefährt auf Verkehrstauglichkeit geprüft. Dazu gehören aber nicht nur technische Aspekte wie funktionierende Bremsen oder ein intakter Auspuff. Auch Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten müssen vorhanden und in ordnungsgemäßem Zustand sein. Eine detaillierte Auflistung findest du beispielsweise in der TÜV Nord Checkliste.
Wann ist der nächste TÜV-Termin?
Wann genau die nächste HU ansteht, kannst du auf zwei Arten herausfinden. Zum einen sind Jahr und Monat auf der sogenannten TÜV-Plakette vermerkt, die nach jedem erfolgten Check auf das hintere Kennzeichen deines Fahrzeugs geklebt wird. In ihrer Mitte steht das Jahr. Drumherum sind die Monate mit den Ziffern1 bis 12 in einer Art Uhrenziffernblatt angeordnet. Stichmonat ist der Monat an der 12-Uhr-Position.
Zum anderen findest du den Termin in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher als Fahrzeugschein bezeichnet).
TÜV überziehen: Welche Strafe droht?
Mit einem Pkw den TÜV um einen Monat zu überziehen, zieht keine Strafe nach sich. Im Falle einer Polizeikontrolle erhältst du dann in der Regel eine Verwarnung. Ist die Frist allerdings länger überschritten, musst du je nach Zeitraum mit einer Geldbuße und sogar mit einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen.
Folgende Strafen gelten bei abgelaufenem TÜV für Pkw, Motorräder, leichte Anhänger sowie für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen:
- Mehr als zwei Monate abgelaufen: 15 Euro Verwarngeld.
- Vier bis acht Monate abgelaufen: 25 Euro Verwarngeld.
- Mehr als acht Monate abgelaufen: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister.
Für Wohnmobile über 7,5 Tonnen und Nutzfahrzeuge ist eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben – wird der TÜV dann überzogen, drohen je nach Länge höhere Strafen.
TÜV abgelaufen: Höhere Kosten bei der HU?
Eine normale Hauptuntersuchung mit abgelaufenem TÜV wird nicht mehr kosten als sonst. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wurde sie um mehr als zwei Monate versäumt, sind die Prüforganisationen verpflichtet, eine erweiterte HU vorzunehmen. Diese kann etwa ein Fünftel mehr kosten als der übliche Check.
Übrigens: Eine Geldbuße für eine abgelaufene TÜV-Plakette dürfen die Prüfstellen nicht erheben.
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Abgelaufener TÜV und Versicherungsschutz: Was passiert nach einem Unfall?
Fahren mit abgelaufenem TÜV kann zu eingeschränktem Versicherungsschutz führen. Und zwar dann, wenn ein Unfall aufgrund technischer Mängel passiert ist, die laut Gutachten bei einer HU entdeckt worden wären. Je nach Versicherungsvertrag gilt dies als grobe Fahrlässigkeit. Die mögliche Folge: Bei einem Unfall ohne TÜV kann die Versicherung die Versicherten in Regress nehmen und sie an den Kosten für Sach- und Personenschäden beteiligen.
TÜV abgelaufen, aber nicht gefahren?
Alle angemeldeten Fahrzeuge, für die eine TÜV-Pflicht besteht, müssen fristgerecht eine HU überstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bewegt oder über längere Zeit abgestellt werden, wie das Amtsgerichts Zeitz urteilte (AZ 13 OWi 724 Js 200466/18).
Eine Fahrzeughalterin hatte die TÜV-Frist um vier Monate überzogen und sollte deshalb ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro bezahlen. Das lehnte sie mit der Begründung ab, dass sie das zugelassene Fahrzeug nicht gefahren, sondern auf einem privaten Grundstück geparkt habe. Diesen Einwand ließ das Gericht jedoch nicht gelten. Es entschied, dass jedes in Deutschland angemeldete Fahrzeug der TÜV-Pflicht unterliegt – ganz gleich, ob es im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werde oder nicht.
- Die TÜV-Prüfungen, also die technischen Hauptuntersuchungen (HU), erfolgen im Abstand von genau zwei Jahren.
- Sie müssen im jeweils vorgeschriebenen Monat absolviert werden. Bereits einen Tag später ist der TÜV für das entsprechende Fahrzeug abgelaufen.
- Das Überziehen des TÜVs ist eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Geldbuße sowie einen Punkt im Verkehrsregister nach sich ziehen.
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