11. Januar 2016, 11:06 Uhr
Gewerblich oder privat Homepage, Blog und Co.: Pflichtangaben im Impressum
Viele Menschen betreiben eine eigene Homepage und fragen sich, welche Pflichtangaben ins Impressum gehören. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Internetseiten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich also genau informieren, welche Regelungen für Sie gelten.
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Private Seiten: Pflichtangaben im Impressum
Relativ einfach gestaltet sich die Impressumspflicht, wenn Sie eine Seite lediglich privat betreiben und dort zum Beispiel Urlaubsbilder veröffentlichen. Dann müssen Sie kein Impressum einbinden. Allerdings sind die Grenzen hier eng und es darf sich wirklich nur um eine rein private Seite handeln, die keinen Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit aufweist und keinerlei Werbung enthält. Schon bei einem persönlichen Blog ist diese Grenze schnell überschritten. Aber was muss im Impressum stehen? Solange es sich um nicht geschäftsmäßige Dienste handelt, sind Name und Anschrift ausreichend. Es muss allerdings eine reale Adresse angegeben werden, ein Postfach genügt nicht.
Sonstige Seiten: Was muss im Impressum stehen?
Die Pflichtangaben im Impressum geschäftsmäßiger Online-Dienste werden durch § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgeschrieben. Es müssen Name, Anschrift und elektronische Kontaktmöglichkeiten des Anbieters enthalten sein, außerdem Umsatzsteueridentifikationsnummer, Rechtsform und Vertretungsberechtigte (sofern vorhanden). Wenn eine behördliche Zulassung nötig ist, zum Beispiel bei Versicherungen oder Steuerberatern, muss die zuständige Aufsichtsbehörde angegeben werden. Ebenfalls zu den Pflichtangaben im Impressum gehört das jeweilige Register, bei dem der Anbieter eingetragen ist – zum Beispiel das Handelsregister –, und die Registernummer.
Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten müssen Name und Anschrift des inhaltlich Verantwortlichen angegeben werden – was je nach Inhalt auch viele persönliche Blogs mit einschließen kann. Wenn die Frage: "Was muss im Impressum stehen?" Ihnen Probleme bereitet, können Sie sich von einem Experten beraten lassen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.