2. Februar 2016, 13:56 Uhr
Gesetzeslücke geschlossen Jugendschutz: E-Zigaretten für Minderjährige verboten
Bisher konnten E-Zigaretten auch an Kinder und Jugendliche verkauft werden, da sie keinen Tabak enthalten. Der Bundestag hat nun diese Gesetzeslücke geschlossen und den Jugendschutz gestärkt: Er verabschiedete einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, durch den das Abgabe- und Konsumverbot für Tabakwaren an Minderjährige, das Bestandteil im Jugendschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz ist, nun auch für E-Zigaretten und E-Shishas gilt.
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Bei E-Zigaretten werden Flüssigkeiten verdampft und inhaliert, es gibt sowohl nikotinfreie als auch nikotinhaltige Modelle. Doch auch Modelle ohne Nikotin können die Gesundheit schädigen. Gesundheitsexperten benennen Inhaltsstoffe, die unter Umständen Krebs und Atemwegserkrankungen auslösen können, und sehen das Rauchen von E-Zigaretten insbesondere bei Jugendlichen kritisch, da deren Lungen noch nicht ausgewachsen sind. Außerdem gelten die elektronischen Zigaretten oft als Einstieg zum Tabakrauchen.
Laut einem Bericht der "Tagesschau" hat in Deutschland jeder siebte Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren schon einmal eine E-Zigarette geraucht, rund 20 Prozent der Jugendlichen haben Erfahrungen mit dem Rauchen von Shishas gemacht. Das geht aus einer Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hervor. Um für einen stärkeren Jugendschutz auf diesem Gebiet zu sorgen, hat der Bundestag nun mehrheitlich für den genannten Gesetzesentwurf gestimmt: Union, SPD und Grüne befürworteten die neue Regelung. Die Fraktion der Linken enthielt sich der Stimme und regte anstelle des Verbots eine stärkere Prävention an.
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