9. Februar 2016, 13:02 Uhr
Wintersport Haftung bei Skiunfall: Das sind die Regeln
Ein Skiunfall ist besonders dann schwerwiegend, wenn zwei oder mehr Skifahrer miteinander kollidieren. Die Frage der Haftung führt dabei häufig zu einem Rechtsstreit, weil anders als im Straßenverkehr das Verhalten auf der Piste in Deutschland nicht gesetzlich geregelt ist. Einen Anhaltspunkt liefern dabei die FIS-Regeln des Internationalen Skiverbands, die häufig vor Gericht als Entscheidungshilfe dienen.
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Haftung nach Skiunfall sorgt für Streit
Grundsätzlich sollte jeder Skifahrer unbedingt eine private Haftpflichtversicherung besitzen. Wer sich selbst verletzt, zum Beispiel durch einen Sturz bei der Abfahrt, ist über die gesetzliche Krankenversicherung versorgt. Wenn Sie allerdings durch fahrlässiges Verhalten andere Skifahrer verletzen, sind Sie haftbar. Ohne Privathaftpflicht können dann extreme Kosten auf Sie zukommen. Nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper oder Gesundheit einer anderen Person verletzen. Im konkreten Fall ist die Frage der Haftung aber nicht immer eindeutig zu klären.
FIS-Regeln als Verkehrsordnung
Bei den Regeln des Internationalen Skiverbands handelt es sich zwar nicht um Gesetze, sie werden aber häufig von Gerichten herangezogen, um zu bestimmen, wer die Schuld an dem Skiunfall trägt. In den Alpenländern haben die FIS-Regeln den Status des Gewohnheitsrechts. Es handelt sich um zehn Regeln, die eine Verkehrsordnung für die Skipiste darstellen. Zum Beispiel besagen sie, dass immer der von hinten kommende Fahrer seine Fahrspur so wählen muss, dass er vor ihm Fahrende nicht gefährdet. Außerdem muss mit einem ausreichend großen Abstand überholt werden, sodass andere Fahrer genug Platz für Bewegungen haben, ohne durch die Überholung in Gefahr zu geraten. In der Rechtsprechung wird häufig im Sinne der FIS-Regeln entschieden, wie beispielsweise durch das Landgericht Ravensburg, das einen Verstoß gegen diese Regeln als Verletzung der Sorgfaltspflichten bewertete und einen Fahrer für haftbar erklärte (AZ 2 O 392/06).
Skihelm schützt vor Mitverschulden
Eine angemessene Ausrüstung ist wichtig, um auch tatsächlich in vollem Umfang Schadensersatz zu erhalten. Das Oberlandesgericht München sah in einem Fall ein Mitverschulden bei einem Ehepaar, das sich ohne Skihelm auf der Piste aufgehalten hatte und von einem anderen Skifahrer gerammt und schwer verletzt worden war. Durch einen Skihelm hätten sich die Kopfverletzungen vermeiden lassen, sodass das Ehepaar die Hälfte der Behandlungskosten hierfür selbst tragen musste (AZ 8 U 3652-11). Es empfiehlt sich also, grundsätzlich einen Skihelm zu tragen, um eine Mitschuld auszuschließen.
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