Mann verlässt mit gepacktem Rucksack und Kiste in der Hand ein Büro © iStock.com/ SrdjanPav

5. März 2025, 17:35 Uhr

Fake oder Fakt? Abfindung bei Kündigung: Deine Ansprüche als Arbeitnehmer

Eine Kündigung vom Arbeitgeber zu erhalten, ist oft ein Schock. Neben den emotionalen und beruflichen Folgen stellt sich schnell die Frage: Steht dir eine Abfindung zu? Und wenn ja, wie hoch könnte sie ausfallen? In diesem Artikel erfährst du, ob du mit einer Abfindung rechnen kannst und wie du sie unter Umständen aushandelst.

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Was ist eine Abfindung und wann hast du Anspruch darauf?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die dein Arbeitgeber unter Umständen leistet, wenn er euer Arbeitsverhältnis von sich aus beendet. Sie dient als Ausgleich für deinen Arbeitsplatzverlust und soll deine daraus entstehende finanzielle Unsicherheit abfedern.

Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung nach Kündigung. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber sie dir nicht automatisch zahlen muss – es sei denn, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt.

Allerdings gibt es gewisse Rechtsgrundlagen, aufgrund derer du Anspruch auf eine Abfindung hast:

  • Ver­trag­li­che Rege­lun­gen: Falls dein Arbeits- oder Tarif­ver­trag eine Abfin­dungs­re­ge­lung enthält, kannst du darauf verweisen und deinen Anspruch geltend machen.
  • Sozi­al­plä­ne: Größere Unter­neh­men mit Betriebs­rat legen oft einen Sozi­al­plan fest, der Abfin­dun­gen bei betriebs­be­ding­ten Kün­di­gun­gen vorsieht.
  • Betriebs­be­ding­te Kündigung nach § 1a Kün­di­gungs­schutz­ge­setz (KSchG): Falls dein Arbeit­ge­ber dich aus betrieb­li­chen Gründen kündigt und dir eine Abfindung anbietet, steht dir diese zu – aller­dings nur, wenn du daraufhin keine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge einreichst.
  • Vergleich nach einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge: Arbeit­ge­ber bieten oft eine Abfindung an, um lang­wie­ri­ge Gerichts­ver­fah­ren zu vermeiden.

Achtung: In Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern gibt es keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Dort ist eine Abfindung reine Verhandlungssache.

Mann und Frau sitzen sich an einem Schreibtisch gegenüber
© iStock.com/ carlosalvarez

Abfindung bei krank­heits­be­ding­ter Kündigung

Eine Kündigung wegen Krankheit ist für Betroffene besonders einschneidend. Sie ist jedoch nur zulässig, wenn langfristig keine Besserung in Sicht ist und der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, den Angestellten in einem anderen Arbeitsbereich einzusetzen.

Für schwerbehinderte Personen gilt – genauso wie für Mitarbeiter in Elternzeit, Auszubildende und Mitglieder des Betriebsrats – ein besonderer Kündigungsschutz. Wenn der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer eine krankheitsbedingte Kündigung ausspricht, muss er dafür die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Häufig wird hier eine Abfindung gezahlt, um einen langwierigen Prozess zu vermeiden.

Wichtig: Eine krankheitsbedingte Kündigung allein führt nicht automatisch zu einer Abfindung. Sie muss ausgehandelt oder durch eine bestehende Regelung begründet sein.

Info

Wie wird eine Abfindung berechnet?

Die Höhe der Abfindung orientiert sich in der Regel an § 1a KSchG:

0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit

Falls du also zehn Jahre in einem Unternehmen gearbeitet hast und dein letztes regelmäßiges Bruttogehalt pro Monat 4.000 Euro betrug, wäre die Abfindung etwa 20.000 Euro.

Aber Achtung: Manche Arbeitgeber bieten auch höhere Abfindungen an, während andere niedrigere Beträge vorschlagen oder sich gar nicht darauf einlassen.

Abfindung bei betriebs­be­ding­ter Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn Stellen aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abgebaut werden. Falls dein Unternehmen einen Sozialplan hat, ist darin meist genau geregelt, welche Abfindungen gezahlt werden.

Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD

Falls nicht, kannst du versuchen, eine Abfindung auszuhandeln. Sei dabei aber vorsichtig: Wenn du nach einem Abfindungsangebot deines Arbeitgebers noch weiterverhandelst, kann das als Ablehnung verstanden werden – und du gehst unter Umständen komplett leer aus.

So erging es 2021 einem entlassenen Kraftfahrer im Zuge der Stilllegung seines Betriebs. Der Arbeitgeber machte ihm ein Abfindungsangebot über rund 100.000 Euro, welches der Kraftfahrer per anwaltlichem Schreiben noch weiter verhandeln wollte. Daraufhin zog der Arbeitnehmer das Angebot zurück. Der Kraftfahrer klagte vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz und verlor, da nach Ansicht des Gerichts das Anwaltsschreiben als Ablehnung der Abfindung zu verstehen sei und damit keine Rechtsgrundlage für eine Abfindung vorliege (AZ 5 Sa 135/22).

Übrigens: Wenn dein Arbeitgeber allerdings insolvent gegangen ist und dir daraufhin kündigt, ist eine Abfindung schwer durchzusetzen. In manchen Fällen kann sie aber aus der Insolvenzmasse ausbezahlt werden.

Nahaufnahme von Händen die einen Vertrag unterschreiben
© iStock.com/Choreograph

Abfindung bei ver­hal­tens­be­ding­ter Kündigung

Wenn dir aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wird – also zum Beispiel wegen wiederholter Verstöße gegen betriebliche Regeln, Arbeitsverweigerung oder häufigem unentschuldigten Fehlen –, sieht es mit einer Abfindung zunächst schlecht aus. Der Arbeitgeber hat in solchen Fällen keinen rechtlichen Druck, eine Abfindung zu zahlen, weil er sich auf dein Fehlverhalten berufen kann.

Dir wurde gekündigt und du möchtest wissen, ob eine Kündigungsschutzklage erfolgsversprechend ist und du Anspruch auf Abfindung hast? Der ADVOCARD Kündigungs-Check verrät es dir!

Mit Kün­di­gungs­schutz­kla­ge zur Abfindung

Eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht kann sich lohnen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung bestehen. Das kann in folgenden Situationen der Fall sein:

  • Krank­heits­be­ding­te Kündigung: Der Arbeit­ge­ber hat keine genaue medi­zi­ni­sche Prognose eingeholt oder keine Mög­lich­keit zur Wei­ter­be­schäf­ti­gung geprüft.
  • Betriebs­be­ding­te Kündigung: Die Sozi­al­aus­wahl war feh­ler­haft oder es findet gar kein tat­säch­li­cher Stel­len­ab­bau statt.
  • Ver­hal­tens­be­ding­te Kündigung: Die Vorwürfe sind nicht eindeutig nach­weis­bar oder es ist keine vorherige Abmahnung erfolgt.

Das Ziel einer solchen Klage ist es, die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen. In der Praxis endet das häufig mit einem Vergleich: Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Rückkehr in den Betrieb und erhält dafür eine Abfindung.

Ein Aufhebungsvertrag kann eine Alternative zur Kündigung sein: Hier einigen sich beide Seiten einvernehmlich auf eine Trennung. Dadurch verzichtest du auf dein Recht, Kündigungsschutzklage einzureichen. Hier hast du auch Möglichkeiten, eine Abfindung auszuhandeln.

Naufnahme eines Handschlags über einem Vertrag
© iStock.com/Goodboy Picture Company

Steu­er­li­che Aspekte und recht­li­che Fall­stri­cke bei der Abfindung

Eine Abfindung ist zwar sozialversicherungsfrei, das bedeutet, du musst keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung zahlen. Aber sie ist voll steuerpflichtig – und weil es sich meist um eine hohe Einmalzahlung handelt, kann die Steuerlast erheblich ausfallen.

Hier kommt die Fünftelregelung nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) ins Spiel. Dabei wird die Abfindung so behandelt, als wäre sie über fünf Jahre verteilt – auch wenn du den gesamten Betrag auf einmal erhältst. Das führt dazu, dass du weniger Steuern zahlst.

Weil viele Arbeitgeber die Lohnsteuer ohne Fünftelregelung berechnen, werden oft zunächst zu viel Steuern einbehalten. Du kannst die Regelung aber in deiner Steuererklärung geltend machen und dir so die zu viel gezahlten Steuern zurückholen.

FAQ

  • Was ist eine Abfindung bei Kündigung?

Eine Abfindung bei Kündigung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die den Verlust seines Arbeitsplatzes finanziell abfedern soll.

  • Wann bekommt man eine Abfindung bei Kündigung?

Eine Abfindung kann gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie etwa vertragliche Regelungen oder Sozialpläne. Aber auch ein Aufhebungsvertrag oder ein Vergleich nach einer Kündigungsschutzklage kann zu einer Abfindung führen.

  • Wie hoch ist die Abfindung bei Kündigung?

Die Höhe einer Abfindung wird oft berechnet, indem 0,5 Bruttomonatsgehälter mit der Anzahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit multipliziert werden. Die Berechnungsarten können aber variieren.

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