Arbeiten während der Elternzeit: Mutter mit Headset arbeitet mit Kleinkind auf dem Schoß am Computer ©Fotolia/goodluz

6. September 2021, 8:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Arbeiten während der Eltern­zeit: So viel Teilzeit ist möglich

Während der Elternzeit darfst du in Teilzeit arbeiten – parallel zum Elterngeldbezug und auch danach. Vor allem das Elterngeld Plus ist darauf ausgelegt, dass du bereits währenddessen in Teilzeit an den Arbeitsplatz zurückkehrst oder deine Kollegen aus dem Homeoffice unterstützt. Dabei ist allerdings nur eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden erlaubt. Mehr dazu liest du hier.Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD

Ärger mit dem Arbeitgeber? Mit dem Berufs-Rechtsschutz bist du abgesichert. >>

Darf ich in der Eltern­zeit arbeiten – oder kann der Arbeit­ge­ber das ablehnen?

Wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest, musst du das bei deinem Arbeitgeber beantragen. Dieser darf widersprechen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, die er nachweisen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei deiner Stelle Teilzeitarbeit nicht möglich ist.

Wenn es keine solchen Gründe gibt, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, dir die Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Allerdings nur sofern

  • der Betrieb min­des­tens 15 Mit­ar­bei­ter hat – Aus­zu­bil­den­de zählen dabei nicht mit –,
  • du seit min­des­tens sechs Monaten ohne Unter­bre­chung dort arbeitest und
  • du vorhast, min­des­tens zwei Monate lang während der Eltern­zeit zu arbeiten.

Du hast schon vor deiner Elternzeit in Teilzeit (bis zu 32 Stunden) gearbeitet und für dich steht fest, dass du mit derselben Stundenzahl auch in der Elternzeit arbeiten möchtest? Dann solltest du das deinem Arbeitgeber gleich mitteilen, wenn du die Elternzeit beantragst. In diesem Fall brauchst du seine Zustimmung nicht extra einzuholen.

Teilzeit in Eltern­zeit: Bis 32 Wochen­stun­den sind erlaubt

Ein Vollzeitjob ist während der Elternzeit grundsätzlich nicht möglich, aber bis 32 Wochenstunden sind drin. Wenn dein Kind vor dem 1. September 2021 geboren wurde, sind es – nach der bis dahin geltenden Regelung – nur 30 Stunden. Das gilt auch dann, wenn du (noch) in Elternzeit bist, aber kein Elterngeld (mehr) beziehst. Wenn es in einer Woche mal ein paar Stunden mehr werden, ist das nicht dramatisch, sofern du die Mehrarbeit zeitnah wieder ausgleichst. Entscheidend  bei der Stundenzahl ist nämlich der monatliche Durchschnittswert pro Woche, nicht die exakten Stunden jeder einzelnen Woche.

Wenn die im ersten Absatz genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du bei deinem Arbeitgeber beantragen, während der Elternzeit zwischen 15 und 32 (beziehungsweise bei Geburt vor September 2021: 30) Stunden in der Woche zu arbeiten. Wenn du weniger als 15 Arbeitsstunden pro Woche leisten möchtest, ist dies mit Zustimmung des Arbeitgebers grundsätzlich ebenfalls möglich.

Gut zu wissen:

Arbeiten in der Eltern­zeit: Lohnt sich das finanziell?

Falls du deinen Elterngeldanspruch schon ausgeschöpft hast, aber noch weiter in Elternzeit bist, lohnt sich eine Teilzeitbeschäftigung finanziell grundsätzlich. Denn andernfalls würdest du ja für die weitere Dauer der Elternzeit gar kein Geld erhalten. Natürlich solltest du realistisch kalkulieren: Wie viel Zeit hast du neben der Betreuung deines Kindes übrig, um zu arbeiten? Fallen Kosten für eine stundenweise Kinderbetreuung an?

Auch parallel zum Elterngeldbezug kann sich ein Zuverdienst lohnen, allerdings kann er sich auf die Höhe des Elterngeldes auswirken. Wer den Teilzeitjob in der Elternzeit schon fest eingeplant hat, fährt daher oft am besten mit dem Elterngeld Plus. Was es damit auf sich hat, erfährst du in unserem Elterngeld-Ratgeber.

Abgesehen vom Geld: Sinnvoll ist die Teilzeitarbeit natürlich auch mit wenigen Arbeitsstunden pro Woche immer dann, wenn sie dazu dient, im Job auf dem Laufenden zu bleiben und Kontakte zu pflegen.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.