12. Januar 2016, 11:36 Uhr
Mehrarbeit Arbeitsrecht: Darf ein Azubi Überstunden machen?
In einem gewissen Rahmen darf auch ein Azubi Überstunden machen, wenn er dafür einen Freizeitausgleich erhält. Das Arbeitsrecht unterscheidet dabei zwischen volljährigen und minderjährigen Auszubildenden. Überstunden sollten immer protokolliert werden, um bei Konflikten mit dem Ausbildungsbetrieb einen Beleg in der Hand zu haben.
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Azubi-Überstunden: Das sagt das Arbeitsrecht
Für volljährige Azubis gilt – falls nicht andere Regelungen in einem Tarifvertrag festgelegt wurden – wie für alle anderen Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht: Die zulässige wöchentliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich maximal 48 Stunden. Wer in seinem Betrieb eine Fünftagewoche mit einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden hat, kann also für bis zu acht Stunden pro Woche zusätzlich eingesetzt werden. Auch eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden – und damit 60 Stunden pro Woche – ist bei einem volljährigen Azubi zeitweise möglich, wenn er innerhalb von sechs Monaten durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeitet. Außerdem muss diese zusätzlich geleistete Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten durch Freizeit ausgeglichen werden. Grundsätzlich gilt: Auch wenn sich Azubi-Überstunden nicht vermeiden lassen, muss dabei die Ausbildung im Vordergrund stehen.
Azubis unter 18: Jugendarbeitsschutzgesetz greift
Auszubildende unter 18 Jahren sind durch das Jugendarbeitsschutzgesetz besonders geschützt – auch vor Überstunden. Sie dürfen maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten, acht Stunden täglich und fünf Tage pro Woche. In Ausnahmefällen dürfen minderjährige Azubis auch bis zu 8,5 Stunden an einem Tag arbeiten. Diese Zeit muss aber noch in derselben Woche durch Freizeit ausgeglichen werden. Die theoretische Ausbildung in der Berufsschule zählt dabei bei Minderjährigen vollständig mit zur Arbeitszeit.
Ständig Überstunden? Das können Azubis tun
Nicht immer lassen sich Überstunden vermeiden – das gilt in Ausnahmesituationen für Azubis genauso wie für andere Arbeitnehmer. Wer jedoch regelmäßig als Azubi Überstunden machen muss, sollte sich die zusätzlich geleisteten Stunden immer notieren. Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten baldmöglichst auf die Situation an – insbesondere dann, wenn Sie merken, dass Ihre Überstunden über das gesetzlich zulässige Maß hinausgehen. Der Betriebsrat kann bei Konflikten mit dem Chef vermitteln. Zeigt sich der Chef uneinsichtig und weigert er sich, Ihnen einen Freizeitausgleich zu ermöglichen, kann Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.
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