Arbeitsurlaub: Das Wichtigste zu Workation © iStock.com/kitzcorner

28. August 2024, 14:20 Uhr

Darf ich eigentlich? Workation: Defi­ni­ti­on und Recht­li­ches zum Arbeitsurlaub

Arbeiten aus der Ferne, an einem sonnigen Strand oder in einer idyllischen Berghütte? Das geht. Diese Möglichkeit nennt sich „Workation“ oder auch „Arbeitsurlaub“. Doch was genau bedeutet Workation? Und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Hier erfährst du das Wichtigste über Arbeitsurlaub in Deutschland, in der EU und außerhalb der EU.

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Was ist Workation?

Laut Definition bedeutet Workation (auch Arbeitsurlaub genannt), dass du deine reguläre Arbeit vorübergehend an einem Platz erledigst, an dem du dich gleichzeitig erholen kannst – ohne dabei Urlaubstage zu opfern. Das kann an einem karibischen Strand sein oder in einer Berghütte in den Pyrenäen. Workation ist also eine Form des mobilen Arbeitens, die den beruflichen Alltag mit einem zeitlich beschränkten Ortswechsel kombiniert.

Arbeit­ge­ber muss Workation zustimmen – am besten schriftlich

Willst du Workation nutzen, musst du dir das von deinem Arbeitgeber genehmigen lassen. Du hast nämlich keinen automatischen Anspruch darauf. Das gilt auch dann, wenn dir dein Arbeitsvertrag Remote Work beziehungsweise Homeoffice erlaubt. Trittst du einen Arbeitsurlaub ohne Absprache an, verstößt du gegen das Arbeitsrecht und riskierst eine Kündigung.

Am besten vereinbarst du Workation schriftlich. Wichtige Punkte dabei sind:

  • Dauer: Wann soll der Arbeits­ur­laub beginnen und enden? Ist eine Ver­län­ge­rung möglich?
  • Arbeits­ort: Wo wirst du arbeiten? Planst du zwi­schen­durch einen Ortswechsel?
  • Arbeits­zei­ten: Wann bist du tätig und wann machst du Pausen? Besonders wichtig ist das, falls du in einer anderen Zeitzone arbeiten willst. Gehören An- und Abreise ins Ausland zur Arbeitszeit?
  • Erreich­bar­keit: Wie und wann bist du während der Workation erreich­bar (z. B. per E-Mail, Telefon, Video-Calls)? Musst du an regel­mä­ßi­gen Meetings (virtuell) teilnehmen?
  • Tech­ni­sche Aus­stat­tung: Welche Arbeits­mit­tel stellt dir der Arbeit­ge­ber zur Verfügung (Laptop, Software, etc.) und welche sonstigen Anfor­de­run­gen gibt es (z. B. stabile Inter­net­ver­bin­dung)? Wer ist für eine geeignete Arbeits­um­ge­bung und den Daten­schutz ver­ant­wort­lich – du oder dein Arbeitgeber?
  • Kos­ten­über­nah­me: Wer trägt bei­spiels­wei­se die Rei­se­kos­ten oder die Ausgaben für deine Unter­kunft, für zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen und Spesen, gege­be­nen­falls für Visa und Bescheinigungen?
  • Rück­kehr­re­ge­lun­gen: Welche Bedin­gun­gen gelten für den Fall, dass du vorzeitig zurück­kom­men musst (z. B. bei Krankheit oder anderen unvor­her­ge­se­he­nen Ereignissen)?

Übrigens: Workation ist Teil deines Jobs und nicht zu verwechseln mit Arbeit im Urlaub.

Info

Workation und die 183-Tage-Regel

Es gibt keine einheitliche gesetzliche Vorgabe, die die maximale Dauer einer Workation festlegt. Du kannst den Zeitraum und den Ort frei mit deinem Arbeitgeber bestimmen.

Trotzdem gibt es eine wichtige zeitliche Grenze, die vor allem steuerlich von Belang ist: Absolvierst du deine Workation innerhalb einer Jahreshälfte in Deutschland (maximal 183 Kalendertage), unterliegst du weiterhin der deutschen Steuerpflicht.

Bist du jedoch mehr als 183 Tage nicht hier, sondern im Ausland tätig, kann das je nach Region anders aussehen. Dazu weiter unten mehr.

Workation innerhalb der EU

Machst du einen Arbeitsurlaub in einem Land der Europäischen Union (EU), kommt die Rom-I-Verordnung ins Spiel. Sie besagt: Es gilt für dich das Arbeitsrecht des Landes, in dem du gewöhnlich beschäftigt bist, auch wenn du vorübergehend in einem anderen Mitgliedsstaat arbeitest.

Eine Ausnahme ist Dänemark. Das Land hat die Rom-I-Verordnung nicht unterschrieben. Somit gilt dort das einheimische und beispielsweise nicht das deutsche Arbeitsrecht.

Ist also Deutschland dein üblicher, beruflicher Standort, dann nimmst du die hiesigen arbeitsrechtlichen Regeln (etwa auch zu Mindesturlaub und Arbeitsschutz, Entlohnung, Mutterschutz) in deine Workation innerhalb der EU mit.

Und was ist mit Workation und Sozialversicherung? Da sieht es ähnlich aus wie beim Arbeitsrecht. Innerhalb der EU bleibst du grundsätzlich in deinem Heimatland sozialversichert. Vorausgesetzt, du kannst mit der A1-Bescheinigung nachweisen, dass du zu Hause tatsächlich weiterhin sozialversichert bist. Ansonsten musst du in beiden Ländern Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Workation und Steuern. Normalerweise bleibst du in Deutschland steuerpflichtig. Das kann sich allerdings ändern, wenn die Workation im EU-Ausland länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauert. Dann könntest du im Gastland steuerpflichtig werden.

© iStock.com/Thapana Onphalai

Um in so einem Fall eine mögliche zweifache Besteuerung zu vermeiden, solltest du prüfen (lassen), ob ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland existiert oder wie die steuerlichen Verpflichtungen anderweitig geregelt sind.

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Du brauchst keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis, wenn du deine Workation innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) absolvierst. Zum EWR gehören neben den EU-Ländern auch Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz).

Solange du in einem EU-Land arbeitest, bleibst du in der Regel weiterhin über die Krankenversicherung deines Heimatlandes abgesichert. Dies gilt unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist. Trotzdem solltest du dich vorher über die genauen Modalitäten erkundigen und prüfen, ob eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist.

Info

Anbieter und Unterkünfte

Workation ist ein interessantes Thema für Unternehmen, die ihren Beschäftigten mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Arbeit ermöglichen wollen. Allerdings ist nicht überall entsprechendes Know-how vorhanden. Das wollen Plattformen und Anbieter liefern, die sich auf Workation spezialisiert haben und bei der Planung unterstützen. Das schließt häufig die Vermittlung einer geeigneten Unterkunft ein. Möchtest du dir selbst eine aussuchen, achte auf Aspekte wie Standort, Größe und eine schnelle Internetverbindung.

Workation außerhalb der EU

Eine Workation außerhalb der EU bringt zusätzliche rechtliche, steuerliche und organisatorische Herausforderungen mit sich. Um dabei Sicherheit und reibungslose Abläufe zu gewährleisten, ist es wichtig, alle relevanten Aspekte vorab gründlich zu klären. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du bei einem Arbeitsurlaub in einem Nicht-EU-Land beachten solltest:

  • Visum und Aufenthaltsrecht
  • Arbeits­recht
  • Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht
  • Steu­er­pflicht im Gastland
  • IT-Sicher­heit und Datenschutz
  • Kran­ken­ver­si­che­rung und medi­zi­ni­sche Versorgung
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