30. Oktober 2018, 9:10 Uhr
So geht's richtig Arbeitslosengeld beantragen in 4 Schritten
Wer Arbeitslosengeld beantragen will, der sollte sich möglichst früh darum kümmern: Damit die staatliche Unterstützung rechtzeitig fließt, ist es wichtig, bestimmte Fristen einzuhalten und die richtigen Unterlagen parat zu haben.
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Wer kann Arbeitslosengeld beantragen?
Wer seinen Job verliert, kann in vielen Fällen Arbeitslosengeld beantragen. Diese Leistung wird oft auch als Arbeitslosengeld I bezeichnet. Davon abzugrenzen ist Arbeitslosengeld II, das umgangssprachlich als Hartz IV bekannt ist. Um Arbeitslosengeld I beantragen zu können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen – und zwar folgende: Antragsteller müssen ...
- ... arbeitslos sein oder einen Job mit einer Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden pro Woche haben.
- ... in den vorangegangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Auch Elternzeit wird zur sogenannten Anwartschaftszeit angerechnet.
- ... dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also willens und in der Lage sein, eine neue Stelle anzutreten.
- ... jünger als 65 Jahre sein.
1. Arbeitsuchend melden
Sobald der Jobverlust feststeht, müssen sich Betroffene bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitsuchend melden. Das sollte spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses geschehen. Kommt die Kündigung kurzfristiger, hat der Antragsteller drei Tage Zeit, nachdem er von seiner bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfahren hat.
Diese Fristen sind übrigens auch bei beendeten Ausbildungsverträgen und befristeten Arbeitsverträgen einzuhalten. Wer die Fristen nicht einhält, muss mit einer Kürzung des Arbeitslosengelds rechnen.
Die Meldung kann sowohl telefonisch (0800 4 5555 00, gebührenfrei) als auch nach vorheriger Registrierung online bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen.
2. Unterlagen zusammenstellen
Um sich im nächsten Schritt arbeitslos zu melden, sind mehrere Unterlagen notwendig. Die Agentur für Arbeit verlangt:
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung sowie gegebenenfalls Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis
- Sozialversicherungsausweis
- Kündigungsschreiben beziehungsweise Arbeitsvertrag/Arbeitsbescheinigung
- Lebenslauf
Unter Umständen werden zusätzlich folgende Dokumente verlangt:
- Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Bewilligungsbescheid, falls bereits früher Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld gezahlt wurde
- Bescheinigungen über bezogenes Krankengeld oder ein Nebeneinkommen
Die spätere Bearbeitung geht schneller, wenn die Dokumente vollständig sind und nicht nach und nach eingereicht werden. Im Zweifel klärt ein Anruf bei der zuständigen Agentur für Arbeit, welche Papiere im Einzelfall gebraucht werden.
3. Arbeitslos melden
Zuständig dafür ist die örtliche Agentur für Arbeit, die auf Anfrage einen Termin vergibt. Dann sind die oben genannten Unterlagen vorzulegen. Die Meldung ist ausschließlich persönlich möglich.
4. Antrag auf Arbeitslosengeld ausfüllen
Den Antrag auf Arbeitslosengeld gibt es bei der Agentur für Arbeit sowie über deren Online-Seite. Das Formular ist vollständig auszufüllen und anschließend bei der Agentur für Arbeit – auch per Internet möglich – abzugeben. Bis über den Antrag auf Arbeitslosengeld entschieden ist, vergehen in der Regel zwei bis drei Wochen. Online eingereichte Anträge werden oft zügiger bearbeitet.
Für welche Dauer gibt es Arbeitslosengeld?
Das Arbeitslosengeld I wird frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem sich der Antragsteller arbeitslos gemeldet hat. Das heißt also auch rückwirkend zu diesem Termin. Wichtig: Es wird nur zeitlich begrenzt gewährt – maximal für 24 Monate. Im Einzelfall ergibt sich die Dauer aus der Anzahl der Monate, während der ein Betroffener innerhalb der zurückliegenden fünf Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt hat. Je mehr Monate das waren, desto länger ist die Bezugsdauer, die in mehreren Stufen gestaffelt ist.
So ergibt sich beispielsweise nach insgesamt zwölf gearbeiteten Monaten ein Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld. Der Anspruch beträgt ein Jahr, wenn zuvor 24 Monate Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt wurden. Die maximale Leistungsdauer von zwei Jahren tritt nach 48 gearbeiteten Monaten ein, sofern der Antragsteller das 58. Lebensjahr vollendet hat.
Hat sich während der Unterstützungszeit keine neue Arbeitsstelle ergeben, bekommen die Betroffenen unter bestimmten Umständen eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das kann Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld sein.
Die Höhe von Arbeitslosengeld
Wie viel Arbeitslosengeld es gibt, hängt vom vorherigen Verdienst ab. Herangezogen werden dafür:
- das zuletzt erhaltene versicherungspflichtige Netto-Arbeitsentgelt
- die bisherige Lohnsteuerklasse
Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze liegt 2018 bei einem Monatsbruttoeinkommen von 6.500 Euro (Westdeutschland) beziehungsweise bei 5.800 Euro (Ostdeutschland). Verdient jemand mehr, wird das Einkommen nur bis zur Höhe dieser Grenze berücksichtigt.
Davon ausgehend erhalten Arbeitslose mit Kind 67 Prozent des einstigen Netto-Arbeitsentgelts, ohne Kind sind es 60 Prozent.
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