20. April 2018, 10:02 Uhr
So geht's richtig Berufsausbildungsbeihilfe beantragen: Wer bekommt sie?
Eine Berufsausbildung direkt im Heimatort? Heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit: Wenn Auszubildende einen eigenen Hausstand gründen müssen, aber nur ein geringes Einkommen haben, kann dieser Zuschuss bei der Finanzierung der Ausbildung helfen.
In jeder Lebenslage rundum abgesichert.>>
Voraussetzungen: Welche Ausbildungen sind förderfähig?
Förderfähig sind sowohl anerkannte Ausbildungen als auch sogenannte berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB).
Wichtig: Die Ausbildung muss tatsächlich in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert werden. Dazu gehören viele handwerkliche und kaufmännische Berufe. Welche genau, das listet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) jedes Jahr in einem Verzeichnis auf. Eine schulische Ausbildung wird nicht gefördert – angehende Erzieher, Dolmetscher oder Krankenpfleger gehen zum Beispiel leer aus.
Wichtig auch: In der Regel wird nur die erste Ausbildung gefördert.
Damit berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen anerkannt werden, müssen sie eine Reihe von Kriterien erfüllen, etwa hinsichtlich der Qualifikationen der Lehrer oder auch der Inhalte der Lehrpläne. So soll sichergestellt werden, dass es sich um eine sinnvolle berufliche Bildung handelt. Zu den anerkannten Bildungsmaßnahmen gehören auch solche, die auf einen nachträglichen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss vorbereiten.
Voraussetzungen: Wer kann die Beihilfe beantragen?
Grundvoraussetzung für die Bewilligung der Berufsausbildungsbeihilfe ist die finanzielle Bedürftigkeit. Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Der Auszubildende macht seine Ausbildung so weit entfernt von zu Hause, dass eine tägliche Heimfahrt zu viel Zeit kosten würden.
- Oder: Er ist mindestens 18 Jahre alt.
- Oder: Er ist verheiratet (bzw. in einer Lebenspartnerschaft).
- Oder: Er hat mindestens ein Kind.
- Oder: Er kann aufgrund sozialer Probleme nicht bei den Eltern wohnen.
In den letztgenannten Fällen ist die Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsbetrieb unerheblich.
Wann gilt ein Auszubildender als bedürftig?
Um die Bedürftigkeit eines Auszubildenden festzustellen, werden folgende Einnahmen herangezogen:
- Ausbildungsvergütung des Antragstellers
- Jahreseinkommen der Eltern
- ggf. Jahreseinkommen des Ehepartners oder Lebensgefährten
Das eigene Einkommen wird vollständig auf den gesetzlich festgeschriebenen Gesamtbedarf angerechnet, das der Eltern und des Ehe-/Lebenspartners nur, soweit es die jeweiligen Freibeträge übersteigt.
Als bedürftig gilt dann, wer trotz des eigenen Einkommens und möglicher Unterhaltsleistungen nicht ausreichend finanzielle Mittel hat, um Lebensunterhalt, Miete, Fahrtkosten und Ähnliches zu bestreiten.
Nur bestimmte Ausbildungen sind förderfähig ©MonkeyBusiness
Welche Entfernung zum Elternhaus gilt als unzumutbar?
Entscheidend ist bei der Bewertung nicht die Entfernung in Kilometern, sondern die Wegezeit. Dabei wird jeder Einzelfall von der Bundesagentur für Arbeit geprüft. Wenn der Auszubildende auch mit der günstigsten Verkehrsanbindung insgesamt mehr als zwei Stunden für Hin- und Rückweg benötigt, stehen die Chancen erfahrungsgemäß gut, dass die Entfernung als unzumutbar eingestuft wird.
In welcher Höhe wird Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt?
Die Bundesagentur für Arbeit orientiert sich bei der Ermittlung der Höhe der Beihilfe am Bedarf für Studierende, der in § 13 Abs. 1 Nr. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geregelt ist. Dabei ergeben sich folgende Sätze:
- 372 Euro pauschal für den Grundbedarf
- 166 Euro pauschal für Miete
- 84 Euro Mietzuschuss, sollte die Miete darüber liegen
- 13 Euro pauschal für Arbeitskleidung
Dazu können mit entsprechenden Nachweisen Fahrtkosten bis zu einem maximalen Betrag von 476 Euro monatlich gefördert werden. Gerechnet wird immer der Preis für die günstigste Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Folgende Wegstrecken sind anrechenbar:
- Fahrten zur Ausbildungsstätte
- Fahrten zur Berufsschule
- eine monatlichen Heimfahrt
Diesem Gesamtbedarf werden nun die Einkünfte des Auszubildenden und die seiner Eltern und gegebenenfalls des Ehe-/Lebenspartner abzüglich der entsprechenden Freibeträge gegenübergestellt. Die Differenz ergibt den Betrag, der dem Auszubildenden monatlich ausgezahlt wird.
Tipp: Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit kann jeder Interessierte mit dem Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner ausrechnen, ob und in welcher Höhe er mit einem Zuschuss rechnen kann.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Start ins Berufsleben beginnt also ohne Belastungen durch ein Darlehen.
Wann und wo kann ein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe gestellt werden?
Grundsätzlich gilt: Berufsausbildungsbeihilfe kann erst beantragt werden, wenn der Ausbildungsvertrag bereits unterzeichnet vorliegt. Dann aber sollte er schnell gestellt werden, denn der Anspruch auf Beihilfe entsteht erst ab dem Monat der Antragstellung, frühestens mit der Aufnahme der Ausbildung.
Den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellt man bei der Bundesagentur für Arbeit – das ist auch online möglich.
Die Berufsausbildungshilfe kann erst beantragt werden, wenn der Ausbildungsvertrag unterzeichnet ist ©GaudiLab
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit dem Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- unterschriebener Ausbildungsvertrag
- ausgefüllter Fragebogen zum Ausbildungsbetrieb
- Mietvertrag
- Nachweis über das Einkommen der Eltern aus dem Vorjahr (Steuerbescheid oder Ähnliches)
- ggf. Nachweis über das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners (Steuerbescheid oder Ähnliches)
Weitere Unterlagen fordert die Agentur für Arbeit bei Bedarf an.
Wie lange wird Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt?
Bei einer Ausbildung wird die Berufsausbildungsbeihilfe für einen Zeitraum von 18 Monaten gewährt; bei berufsbildenden Maßnahmen für 12 Monate. Danach muss die Leistung erneut beantragt werden. Mit steigender Ausbildungsvergütung verändert sich mitunter auch die Höhe der Beihilfe. Unter Umständen kann der Anspruch auch ganz erlöschen, wenn die Einkünfte nun deutlich höher sind.
Um sicherzustellen, dass die Zahlungen möglichst nahtlos weiterlaufen, sollte der Antragsteller den Wiederholungsantrag rechtzeitig einreichen – die Bearbeitung durch die Bundesagentur für Arbeit kann ein paar Wochen dauern.
Ausbildung im Ausland – Beihilfe möglich
Grundsätzlich kann die Berufsausbildungsbeihilfe auch bei einer Ausbildung oder Vorbereitungsmaßnahme im Ausland gewährt werden. Dazu müssen allerdings noch weitere Bedingungen erfüllt werden.
Findet nur ein Teil der Ausbildung im Ausland statt:
- darf dieser Teil nicht mehr als ein Jahr dauern
- muss der im Ausland stattfindende Teil hinsichtlich der Gesamtdauer angemessen erscheinen
Findet die Ausbildung ausschließlich im Ausland statt:
- muss die Ausbildung im Ausland dem Berufsziel des Antragstellers besonders dienlich sein
- und amtlich bestätigt werden, dass die Ausbildung im Ausland einer betrieblichen Ausbildung in Deutschland gleichgestellt ist.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.