Die Betriebsvereinbarung trifft der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber yurolaitsalbert, Fotolia

20. Oktober 2017, 13:20 Uhr

Leitlinien für Unternehmen Betriebs­ver­ein­ba­rung: Was sie regelt

Eine Betriebsvereinbarung gibt in Unternehmen Normen für das Miteinander der Beschäftigten sowohl untereinander als auch mit dem Arbeitgeber vor. So klärt sie etwa Fragen zu Urlaub, Pausen oder Überstunden einheitlich und verbindlich.

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Was ist eine Betriebsvereinbarung?

Die Betriebsvereinbarung trifft ausschließlich der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber. Sie enthält verbindliche Leitlinien für die gesamte oder für ausdrücklich erwähnte Teile der Belegschaft, die nicht durch einen Tarifvertrag geregelt sind. Gemäß § 77 Betriebsverfassungsgesetz (Be­trVG) gilt sie "un­mit­tel­bar und zwin­gend". Absprachen von Betriebsrat und Unternehmensleitung zu einzelnen Arbeitnehmern fallen allerdings nicht darunter, ebenso wenig Übereinkünfte von Gewerkschaften oder sonstigen Arbeitnehmergruppen beziehungsweise -vertretungen mit der Geschäftsführung.

Was regelt eine Betriebsvereinbarung?

Viele Punkte, die ein Tarifvertrag – der in erster Linie für Gewerkschaftsmitglieder da ist – nicht oder nicht eindeutig festlegt, kann eine Betriebsvereinbarung für alle oder für Teile der Beschäftigten eines Betriebs regeln. Während ein Tarifvertrag Bestimmungen über allgemeine Dinge wie die Anzahl von Urlaubstagen, Arbeitszeiten oder Löhne einer Branche umfasst, enthält eine Betriebsvereinbarung interne Richtlinien für einzelne Unternehmen und betrifft die betriebliche Ordnung. Unter die Absprache fallen zum Beispiel:

  • Pau­sen­re­ge­lun­gen
  • Urlaubs­plä­ne
  • Über­stun­den
  • Pro­vi­sio­nen
  • Ruf­be­reit­schaf­ten
  • Details zu Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Förderung von Vermögensbildung
  • Mit­be­stim­mung in sozialen Fragen

Wie wird eine Betriebs­ver­ein­ba­rung eingeführt?

Kommt es wiederholt zu Unstimmigkeiten und Problemen in einem Betrieb, dann können entweder der Arbeitgeber oder der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zur Lösung strittiger Fragen ins Spiel bringen. Also lässt sich nur in Unternehmen mit einem Betriebsrat eine solche Vereinbarung schließen. Damit sie in Kraft tritt, müssen beide Parteien gemeinsam zustimmen. Vorausgesetzt die Arbeitnehmervertretung hat zuvor einen detaillierten Entwurf dazu in einer Sitzung angenommen. Erst dann ist das Abkommen unterschriftsreif.

Es endet beispielsweise mit einer Kündigung (übliche Kündigungsfrist: drei Monate), dem Ablauf der vereinbarten Geltungsdauer, einer Aufhebungsvereinbarung, dem Wegfall der Geschäftsgrundlage, einem Betriebsübergang oder wenn es durch eine neue Vereinbarung abgelöst wird.

Betriebs­ver­ein­ba­rung und Arbeitsvertrag

In dieser Frage kommt es auf das Günstigkeitsprinzip an. Entscheidend ist demnach, was den jeweiligen Richtlinien nach für die Arbeitnehmer besser ist. Das heißt, dass eine Betriebsvereinbarung einem individuellen Arbeitsvertrag übergeordnet sein kann, wenn ihre Bedingungen vorteilhafter für den Beschäftigten sind.

Ist der Tarif­ver­trag wichtiger?

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Liegen zu einem Punkt bereits abschließende tarifvertragliche Regelungen vor, so sind diese vorrangig. Ein Beispiel: Die zwischen Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband einer Branche vereinbarte Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Möchte ein Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung eine 37,5-Stundenwoche in seinem Unternehmen einführen, klappt das nicht, obwohl sie für die Beschäftigten günstiger wäre. Der Grund: Es gibt diesbezüglich schon eine abschließende tarifvertragliche und damit übergeordnete Regelung. Eine Betriebsvereinbarung darf zwar grundsätzlich Regeln in einem Tarifvertrag ergänzen, ihnen aber nicht entgegenstehen.

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