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7. August 2018, 11:26 Uhr

So geht's richtig Eltern­geld für Arbeits­lo­se: So ist der Anspruch geregelt

Gilt der Anspruch auf Elterngeld für Arbeitslose genauso wie für Berufstätige? Wie so oft heißt die Antwort: Es kommt darauf an. Unter welchen Umständen Arbeitslose Elterngeld beziehen können, erfährst du hier.

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Eltern­geld unter­stützt junge Familien

Das Elterngeld  ist eine staatliche Leistung, mit der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden soll. Sie stopft – manchmal auch nur teilweise – das Loch in der Haushaltskasse, wenn Eltern nach der Geburt eines Kindes nicht sofort wieder (voll) arbeiten und sich stattdessen der Betreuung des Kindes widmen.

Einkommen im Jahr vor der Geburt entscheidend

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich in der Regel nach dem Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt eines Kindes. Ist ein Elternteil innerhalb dieser Zeit arbeitslos geworden, werden die letzten Monate mit einem Einkommen zugrunde gelegt. Die Zeit, für die Arbeitslosengeld I bezogen wurde, wird nicht berücksichtigt.

Beispiel: Die Mutter eines Kindes beantragt Elterngeld. Sie war bis drei Monate vor der Geburt berufstätig, wurde dann aber arbeitslos. Die Höhe des Elterngeldes wird nach dem Nettoeinkommen der neun Monate errechnet, die sie gearbeitet und Einkommen bezogen hat.

Wer länger als zwölf Monate arbeitslos war, bekommt also kein Elterngeld. Warum? Arbeitslosengeld stellt eine Einkommensersatzleistung dar, die nicht in die Berechnung des Elterngeldes einfließt.

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Arbeits­lo­sen­geld, Eltern­geld – oder beides?

Wer innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Geburt seines Kindes gearbeitet hat, hat also einerseits Anspruch auf Arbeitslosengeld I, andererseits aber auch auf Elterngeld. Ein gleichzeitiger Bezug beider Leistungen ist ebenfalls möglich. Was am sinnvollsten ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

Variante 1: Paralleler Bezug von Arbeitslosengeld I und Elterngeld. In diesem Fall wird das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet. In der Praxis heißt das: Du bekommst höchstens 300 Euro Elterngeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld. Und: Du musst dem Arbeitsmarkt mindestens 15 und höchstens 30 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehen. Wer sich für diese Möglichkeit entscheidet, sollte daher vorher eine mögliche Betreuung des Kindes klären, mit der Oma zum Beispiel.

Variante 2: Aussetzen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld und ausschließlicher Bezug des Elterngeldes. Diese Möglichkeit kann sinnvoll sein, wenn der Antragsteller erst kurz vor der Geburt arbeitslos wurde, das Elterngeld also höher ausfällt. In diesem Fall wird zwar der Arbeitsagentur die Arbeitslosigkeit gemeldet, die Ansprüche auf Arbeitslosengeld werden aber zunächst zurückgestellt. Sobald das Elterngeld ausläuft, kann der Restanspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes geltend gemacht werden. Tipp: Bei dieser Variante ist unbedingt darauf zu achten, dass der Elterngeldbezieher krankenversichert ist!

Eltern­geld und Hartz IV

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Grundsätzlich haben auch Bezieher von Arbeitslosengeld II – meist Hartz IV genannt – Anspruch auf Elterngeld. Allerdings wird dieses vollständig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet – die Familieneinkünfte steigen dadurch also nicht.

Ausnahmen gelten, wenn die Eltern neben dem Bezug von Hartz IV gearbeitet haben, also zum Beispiel sogenannte Aufstocker sind. Oder wenn trotz einer Erwerbstätigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, etwa weil die Mindestbeitragszeit für Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung nicht erreicht wurde. Der Elterngeldfreibetrag errechnet sich in diesen Fällen wie bei allen anderen Antragstellern aus dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen der letzten zwölf Monate, maximal allerdings 300 Euro.

Beispiel: Eine Antragstellerin hatte in den zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes einen Minijob, mit dem sie 280 Euro verdiente – der Elterngeldfreibetrag beträgt dann 280 Euro. Hätte sie ein Einkommen von 450 Euro gehabt, würde der Höchstbetrag von 300 Euro als Elterngeldfreibetrag verwendet.

 

Eltern­geld gibt es für höchstens 14 Monate

Insgesamt stehen den Eltern gemeinsam 14 Monate Elterngeld zu, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen. Die Zeit können sie untereinander frei einteilen. Allerdings muss ein Elternteil mindestens zwei und darf höchstens zwölf Monate beanspruchen.

Das Elterngeld können auch getrennt lebende Elternteile einfordern. Alleinerziehende haben Anspruch auf die vollen 14 Monate Elterngeld, um ihr fehlendes Einkommen auszugleichen.

FAZIT
  • Arbeits­lo­se haben Anspruch auf Eltern­geld, wenn sie in den zwölf Monaten vor der Geburt gear­bei­tet haben. Die Höhe berechnet sich nach dem durch­schnitt­li­chen Net­to­ein­kom­men in dieser Zeit.
  • Das Eltern­geld kann parallel zum Arbeits­lo­sen­geld aus­ge­zahlt werden (nur bis zu 300 Euro monatlich). Alter­na­tiv kann die Zahlung des Arbeits­lo­sen­gel­des für die Dauer des Eltern­gel­des unter­bro­chen und danach wieder auf­ge­nom­men werden.
  • Eltern­geld wird in der Regel voll­stän­dig auf Hartz IV ange­rech­net. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel bei Aufstockern.
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