28. Oktober 2019, 9:54 Uhr
So geht's richtig Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot: Anspruch und Höhe
Der Mutterschutzlohn sorgt dafür, dass dir auch im Falle eines Beschäftigungsverbots keine finanziellen Nachteile entstehen. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Mutterschaftsgeld, das du während der regulären Schutzzeit für Schwangere und frischgebackene Mütter bekommst.
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Begriffsdschungel: Was ist der Mutterschutzlohn?
Rund ums Thema Mutterschutz kursieren viele Begriffe, die alle verwirrend ähnlich klingen und sich leicht verwechseln lassen:
- Mutterschaftsgeld erhältst du während des gesetzlich geregelten Mutterschutzes – also in der Regel sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt.
- Mutterschutzgeld ist eine andere Bezeichnung für das oben beschriebenen Mutterschaftsgeld.
- Mutterschutzlohn bekommst du, wenn dir außerhalb der regulären Mutterschutzfrist ein schwangerschaftsbedingtes Beschäftigungsverbot erteilt wird.
- Mutterschaftslohn ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für Mutterschutzlohn.
Bei beiden Leistungen handelt es sich um Lohnfortzahlungen trotz Arbeitsausfall. Aber wer zahlt den Mutterschutzlohn? Zunächst einmal der Arbeitgeber. Allerdings bekommt er das Geld über das Umlageverfahren von der Krankenkasse zurück.
Voraussetzung: Beschäftigungsverbot
Die rechtliche Grundlage für den Mutterschutzlohn ist § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Das für den Mutterschutzlohn notwendige Beschäftigungsverbot spricht in den meisten Fällen der Arzt aus; es kann aber auch vom Arbeitgeber kommen oder in Ausnahmefällen von der zuständigen Aufsichtsbehörde. Die Gründe reichen von einer schwierigen Schwangerschaft bis hin zu Arbeiten, die generell als zu riskant betrachtet werden, auch wenn du dich persönlich fit fühlst – zum Beispiel, wenn du mit gefährlichen Stoffen oder ansteckenden Krankheiten in Kontakt kommen könntest.
Beschäftigungsverbote werden ganz oder teilweise ausgesprochen. Das wirkt sich auf die Höhe des Mutterschutzlohnes aus:
- Bleibst du ganz zu Hause, ersetzt der Mutterschutzlohn das ganze Gehalt.
- Bei einem teilweisen Verbot wird durch den Mutterschutzlohn die Differenz zum letzten Gehalt ausgeglichen.
§ 18 MuSchG greift auch dann, wenn du weiter im Unternehmen arbeitest, aber aufgrund des Verbotes Stunden reduzierst oder auf eine andere, schlechter bezahlte Stelle versetzt wirst.
Berechnung: Wie hoch ist der Mutterschutzlohn?
Der Mutterschutzlohn soll mögliche Gehaltseinbußen ausgleichen. Als Bezugsgröße wird dafür ein Durchschnittswert ermittelt:
- Bei monatlichen Abrechnungen ist das Bruttogehalt der letzten drei Monate vor Schwangerschaftsbeginn entscheidend.
- Bei wöchentlicher Lohnauszahlung dient das Durchschnittsbruttoentgelt der letzten 13 Wochen als Berechnungsgrundlage.
Warum wird das Gehalt vor der Schwangerschaft zur Berechnung herangezogen? Das kann ja schließlich schon eine Weile her sein. Der Grund dafür: Das Einkommen soll vergleichbar sein mit dem, was du verdient hast, bevor dich möglicherweise die Strapazen der Schwangerschaft in deiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt haben.
Für Arbeitnehmerinnen, die noch nicht so lange in ihrem Unternehmen sind, gilt:
- Startete das Arbeitsverhältnis erst nach Schwangerschaftsbeginn, wird der Mutterschutzlohn auf Grundlage der ersten drei Monatsgehälter berechnet.
- Bist du noch keine drei Monate im Unternehmen, dient dein bisheriger Verdienst beim aktuellen Arbeitgeber als Berechnungsgrundlage.
Die Berechnung ist sehr arbeitnehmerinnenfreundlich, denn:
- Während des Berechnungszeitraums einsetzende dauerhafte Lohnerhöhungen werden für den gesamten Berechnungszeitraum einbezogen – zum Beispiel steigende Tariflöhne.
- Schwangerschaftsbedingte Einbußen werden nicht abgezogen – zum Beispiel, wenn die Zuschläge für Nacht- und Akkordarbeit wegfallen.
Der Mutterschutzlohn wird wie normaler Lohn versteuert: Es fallen Steuern und Sozialabgaben an.
- Der Mutterschutzlohn ist die Fortzahlung des Lohns während eines schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbots.
- Er kann das Gehalt aufstocken oder komplett ersetzen.
- Er wird außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfrist gezahlt.
- Die Höhe ist abhängig vom Bruttoentgelt vor der Schwangerschaft.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.