Das Streikrecht schützt den Arbeitnehmer vor Sanktionen Africa Studio, Fotolia

17. August 2017, 10:30 Uhr

Arbeitsniederlegung für alle Streik­recht: Wer darf streiken und wer nicht?

Das Streikrecht schützt Arbeitnehmer vor Sanktionen durch den Arbeitgeber, wenn sie an einem legitimen Streik teilnehmen. Streiken darf dabei fast jeder, doch die Auswirkungen sind individuell sehr unterschiedlich. Für alle verboten ist die Teilnahme an sogenannten "wilden Streiks".

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Wann ist ein Streik rechtmäßig?

Der Streik ist ein Mittel im Arbeitskampf, das immer dann gerechtfertigt ist, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, um einen Tarifvertrag zu erwirken. Ein legaler Streik muss folgende Kriterien erfüllen:

• von einer Gewerkschaft organisiert
• Verfolgung eines tariflich regelbaren Ziels
• Ziel muss tariflich zulässig sein
• Einhaltung der Friedenspflicht
• wahrt Verhältnismäßigkeit
• andere Verhandlungsmöglichkeiten sind bereits ausgeschöpft

Wer darf streiken?

Streiken darf fast jeder, da das Streikrecht im Grundgesetz verankert ist (Artikel 9 Abs. 3 GG). Verboten ist lediglich die Teilnahme an "wilden Streiks", die nicht die Kriterien der Rechtmäßigkeit erfüllen. Wenn eine Gewerkschaft zum Arbeitskampf aufruft, dürfen auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder und Auszubildende streiken. Laut § 11 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) dürfen Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden.

Ausgenommen sind allerdings Beamte: Sie dürfen sich zwar in Gewerkschaften organisieren, da ihre Arbeitsverträge mit dem Staat aber nicht tariflich verhandelbar sind, gibt es auch keine Legitimation für einen Streik. Beamte können aber vom Dienst freigestellt werden, wenn die streikende Gewerkschaft sie für den Arbeitskampf als Ordner einteilt.

Welche finan­zi­el­len Kon­se­quen­zen hat der Arbeitskampf?

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Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis: Der Arbeitnehmer darf streiken, statt zu arbeiten, erhält aber dann auch keinen Lohn, da er ja keine Arbeitsleistung erbracht hat.

Mitglieder der Gewerkschaft erhalten Streikgeld als Unterstützung. Die Höhe liegt pro voll bestreiktem Arbeitstag bei maximal dem 2,5-Fachen des monatlichen Mitgliedsbeitrags. Nicht-Gewerkschaftsmitglieder erhalten weder Streikgeld noch Arbeitslosengeld.

Recht­li­che Kon­se­quen­zen der Teilnahme am Streik

Ein Streik ist keine Verletzung des Arbeitsvertrages. Kündigung, Abmahnung oder andere Sanktionen durch den Arbeitgeber sind daher unzulässig. Sie müssen deutlich machen, dass Sie in den Arbeitskampf treten. Der Arbeitgeber darf später auch nachfragen, wer am Streik teilgenommen hat.

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