22. Dezember 2017, 14:48 Uhr
Geld ausgeben, um Geld zu verdienen Werbungskosten bei der Steuer: Was ist absetzbar?
Werbungskosten sind sämtliche Ausgaben, die Ihnen entstehen, damit Sie überhaupt Geld verdienen können – vom Kuli bis zur Dienstreise. Bei der Steuer können Sie mit der Angabe dieser Kosten Ihre Steuerlast senken.
Wer seine Rechte kennt, hat viele Vorteile. Wir helfen dabei. >>
Mögliche Höhe der Werbungskosten bei der Steuer
Werbungskosten werden in die Anlage N der Steuererklärung eingetragen. Das lohnt sich allerdings nur, wenn Sie arbeitsbezogene Ausgaben von mehr als 1.000 Euro hatten – das nämlich ist der Pauschbetrag für Werbungskosten, den das Finanzamt auch ohne Nachweise berücksichtigt.
Bis zu welcher Höhe der Fiskus Ihre Werbungskosten anerkennt, hängt auch immer davon ab, um was es sich handelt und auf welche Art Sie ihr Einkommen erzielen. Angestellte zum Beispiel können das heimische Arbeitszimmer üblicherweise nicht absetzen. Steht aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind bis zu 1.250 Euro drin. Selbstständige, die in der Regel ausschließlich im Home Office arbeiten, können das Arbeitszimmer oftmals in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten bei der Steuer abziehen.
Was gilt bei der Steuer als Werbungskosten?
Je nach Tätigkeit brauchen Sie unterschiedliche Dinge für Ihren Job. Um die Kosten dafür als Werbungskosten bei der Steuer durchzubekommen, müssen sie hauptsächlich oder vollständig für den Beruf genutzt werden.
- Aus- und Weiterbildung: erstmalige Berufsausbildung, Erststudium, Weiterbildungen, Promotionskosten, Meisterprüfung, Umschulung, Führerschein, Sprachkurse
- Equipment: Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Berufskleidung, Telefonkosten
- Unterwegs: BahnCard, doppelte Haushaltsführung, Fahrten zur Arbeit, Reisekosten, Unfälle auf dem Weg zur Arbeit
- Services: Berufsverband, Feierkosten, Kreditkarte, Kontoführung, Rechtsberatung, Steuerberater, Umzug
- Vermietung und Verpachtung: Abschreibungen, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwendungen.
Mitunter ist es schwierig zu differenzieren, ob bestimmte Ausgaben als Werbungskosten gelten oder nicht. Selbst wenn nicht: Manchmal können Sie dieselbe Ausgabe stattdessen als haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hier lohnt sich mitunter persönliche Beratung beim Steuerprofi.
Diese Ausgaben sind keine Werbungskosten
Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt mittlerweile ein Werbungskostenabzugsverbot. Sie können lediglich einen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Person abziehen. Darüber hinaus greift die Abgeltungssteuer von 25 Prozent.
Arbeitskleidung sind ganz klar Blaumann, Kittel und Co. Wer beruflich vor allem Blazer oder Sakko trägt, privat aber sportliche Kleidung bevorzugt hat leider Pech: Kleidung, die auch im normalen Alltag getragen werden könnte, wird vom Finanzamt bei der Steuererklärung nicht anerkannt.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.