Um Auslands-BAföG zu beantragen, gibt es viele Gründe Rawpixel.com, Fotolia

23. Februar 2018, 10:08 Uhr

Förderung im Ausland Auslands-BAföG bean­tra­gen: Wer bekommt es?

Die Gründe, Auslands-BAföG zu beantragen, sind vielfältig: Meistens geht es um ein Auslandssemester, aber auch ein längerer Studienaufenthalt, ein Praktikum oder die Abschlussarbeit in einem anderen Land können so gefördert werden. Der Antrag auf Auslands-BAföG kann sich auch für Studenten lohnen, die im Inland keine Ausbildungsförderung erhalten.

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Wer kann Auslands-BAföG beantragen?

Die Voraussetzungen für Auslands-BAföG sind ähnlich wie die für Förderung von Studenten im Inland. Wer also in Deutschland nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt wird, hat gute Chancen auf Auslandsförderung. In der Regel müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder aber eine besondere Verbundenheit zum Land nachweisen – zum Beispiel weil Sie Ihre Schulzeit in Deutschland verbracht haben. Die Ausbildungsstätte im Ausland muss mit deutschen Einrichtungen vergleichbar sein. Das bezieht sich auf die Zugangsvoraussetzungen und die Art der Ausbildung. Außerdem müssen Sie mindestens sechs Monate beziehungsweise ein Semester im Ausland verbringen. Ein Praktikum im Ausland muss mindestens zwölf Wochen dauern und im Rahmen des Studiums vorgeschrieben sein, damit Sie dafür Auslands-BAföG beantragen können.

Wer durch ein zu hohes Einkommen der Eltern im Inland kein BAföG erhält, kann trotzdem Förderung für den Auslandsaufenthalt beantragen. Die Förderbeträge sind für das Ausland höher, sodass eine Unterstützung dort möglich sein kann.

Auslands-BAföG: Antrag recht­zei­tig stellen

Unter Umständen dauert die Bearbeitung beim Auslands-BAföG länger, deshalb sollten Sie den Antrag mindestens sechs Monate vor dem Auslandsaufenthalt stellen. Zuständig ist nicht das reguläre BAföG-Amt: Wo Sie den Antrag auf Auslands-BAföG einreichen müssen, richtet sich nach dem Zielland. Informieren Sie sich also, an welches Amt Sie sich wenden müssen. Am schnellsten geht die Beantragung, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden.

Höhe und Dauer der Auslandsförderung

Rechtsschutz

Die konkrete Summe des Auslands-BAföGs setzt sich ähnlich zusammen wie im Inland. Zusätzlich werden Studiengebühren bis zu einem Betrag von 4.600 Euro in einem Studienjahr übernommen. Für die Hin- und Rückreise gibt es eine Pauschale von 250 Euro (in Europa) beziehungsweise 500 Euro (außerhalb Europas) pro Reise. Wer eine beitragspflichtige Krankenversicherung hat, kann auch dafür einen Zuschuss erhalten. Für manche Länder außerhalb Europas gibt es zudem Auslandszuschläge.

Die Förderungsdauer beträgt in der Regel maximal ein Jahr. Wer allerdings in der EU oder in der Schweiz studiert, kann auch länger gefördert werden. Wichtig ist dabei, dass die Förderungshöchstdauer nicht überschritten wird. Sie entspricht der Regelstudienzeit.

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