Ob die Gymnasialempfehlung verbindlich ist oder nicht, entscheidet jedes Bundesland für sich gpointstudio, Fotolia

17. Oktober 2017, 13:34 Uhr

Einschätzung der Grundschule Gym­na­si­al­emp­feh­lung: Ist sie verbindlich?

Die Gymnasialempfehlung gibt zum Ende der Grundschulzeit die Einschätzung der Lehranstalt wieder, ob ein Kind für den Besuch des Gymnasiums geeignet ist. Inwieweit die Schulempfehlung verbindlich ist oder wann die Eltern frei entscheiden können, ist je nach Bundesland unterschiedlich.

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Zweck der Schulempfehlung

Damit die Kinder mit den Anforderungen der weiterführenden Schule nicht überfordert sind, gibt es die Grundschulempfehlung. Dabei spielen in der Regel die schulischen Leistungen und das Sozialverhalten eine Rolle. In einigen Bundesländern kann ein Kind ohne Gymnasialempfehlung kein Gymnasium besuchen. Zum Teil ist ein bestimmter Notendurchschnitt in den Hauptfächern Voraussetzung für die entsprechende Schulempfehlung. Maßgeblich sind dabei in der Regel Deutsch, Mathematik und eventuell Heimat- und Sachunterricht. In anderen Bundesländern wird zwar ein Befähigungsnachweis ausgestellt, er soll den Eltern aber nur einen Anhaltspunkt bei ihrer Entscheidung geben. Die Schulwahl können die Eltern dann selbst treffen.

Länder mit ver­bind­li­cher Gymnasialempfehlung

In einigen ostdeutschen Bundesländern sowie in Bayern ist die Grundschulempfehlung verbindlich. Konkret sind die Länder, in denen Eltern sich an die Empfehlung halten müssen:

  • Bayern
  • Bran­den­burg
  • Sachsen
  • Thüringen

In Baden-Württemberg  wurde die Verpflichtung zunächst aufgehoben, ab dem Schuljahr 2018/19 muss die Einschätzung aber wieder bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule vorgelegt werden. Wie dieses Beispiel zeigt, können sich die Regelungen immer wieder ändern. Aktuelle Informationen gibt es zum Beispiel bei der Grundschule oder auf den Seiten der zuständigen Schulbehörde.

Rechtsschutz

In den anderen Bundesländern haben die Eltern grundsätzlich das Wahlrecht. Es kann aber besondere Regelungen geben. Zum Beispiel ist in Schleswig-Holstein ein Besuch des Gymnasiums nicht mit einer Empfehlung für die Hauptschule möglich.

Zusätz­li­che Prüfung als weitere Möglichkeit

Auch in Bundesländern mit einer verbindlichen Gymnasialempfehlung gibt es eventuell noch eine Möglichkeit, trotz einer anderen Empfehlung ein Gymnasium zu besuchen. Eltern sollten das Gespräch mit dem Klassenlehrer suchen und sich beraten lassen. Es kann zum Beispiel eine Prüfung angeboten werden, nach deren Bestehen ein Kind auf ein Gymnasium gehen darf. Auch ein Probeunterricht kann möglich sein.

 

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