Ob Klasse überspringen möglich ist, wird von schulischen Instanzen entschieden spass, Fotolia

5. September 2017, 9:46 Uhr

Im Eiltempo zum Abitur Klasse über­sprin­gen: Was Eltern wissen sollten

Besonders leistungsstarke Kinder können früher eingeschult werden oder eine Klasse überspringen. Akzeleration nennen sich diese Maßnahmen der Begabtenförderung, die dazu führen, dass die Schullaufbahn schneller abgeschlossen wird.

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Wann dürfen Schüler eine Klasse überspringen?

Die konkreten Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, da die Bildungspolitik Ländersache ist. Im Allgemeinen gilt aber: Wollen Schüler eine Klasse überspringen, müssen sie zur Leistungsspitze gehören. In Berlin muss sogar eine Hochbegabung attestiert sein.

Gute Noten allein sind aber nicht entscheidend: Es muss absehbar sein, dass Ihr Kind in der Lage ist, den übersprungenen Stoff problemlos aufzuholen. Ein schulpsychologisches Gutachten ist nur selten verbindlich vorgesehen; dennoch sollten Sie bedenken, dass Ihr Kind beim Überspringen einer Klasse in eine soziale Sonderrolle gerät, der es gewachsen sein muss.

Wie läuft die Akze­le­ra­ti­on ab?

Den konkreten Ablauf regeln die Länder individuell: Lehrer können vorschlagen, dass Kinder eine Klasse überspringen, und die Eltern stimmen zu. Oder aber die Eltern müssen einen offiziellen Antrag stellen. In jedem Fall entscheiden schulische Instanzen über die Akzeleration – das kann die Klassenkonferenz, die Schulleitung oder auch die Schulbehörde sein.

Ein Wechsel in eine höhere Klasse erfolgt in der Regel nach den Zeugnissen. Es folgt dann zunächst eine Eingewöhnungsphase, um zu sehen, ob sich das Überspringen bewährt. In einigen Ländern gibt es das sogenannte Gruppenspringen: Mehrere leistungsstarke Schüler springen im Zuge der Begabtenförderung gemeinsam nach dem ersten Halbjahr der neunten Klasse in das zweite Halbjahr der zehnten Klasse.

Einige Klassen dürfen nicht über­sprun­gen werden

Rechtsschutz

In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, die das Überspringen wichtiger Klassenstufen ausschließen, wie zum Beispiel die Klassen 5, 7 und 10. Ausnahmen sind dann nur mit Genehmigung höherer Bildungsinstanzen möglich – etwa wenn das Schulamt zustimmt. Auch in der Oberstufe dürfen in der Regel keine Klassen übersprungen werden.

Begab­ten­för­de­rung: Alter­na­ti­ven zur Akzeleration

Eine vorgezogene Einschulung ist meist weniger gravierend als eine Klasse zu überspringen. Wenn aber erst während der Schulzeit auffällt, dass das Kind sehr leistungsstark ist, gibt es noch andere Formen der Begabtenförderung, als einfach eine Klasse zu überspringen. Schwerere Sonderaufgaben und auslastende Hobbys sind zum Beispiel weniger gravierende Einschnitte ins Sozialleben Ihres Kindes.

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