8. August 2024, 13:54 Uhr
So geht's richtig Ausbildungsvertrag: Das gilt für Inhalt, Kündigung, Fristen
Der Ausbildungsvertrag ist für viele der erste bedeutende Schritt ins Berufsleben. Umso wichtiger ist es, dass alles darin richtig ist. Andernfalls kann es zu Unklarheiten und Ärger kommen. Hier erfährst du mehr zu den Inhalten eines Ausbildungsvertrags und zu den Rechten und Pflichten zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden.
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Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?
Ein Ausbildungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten sowohl der Auszubildenden als auch der Ausbilder. In Deutschland sind die Inhalte eines Ausbildungsvertrags gesetzlich vorgeschrieben, hauptsächlich im Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Diese wesentlichen Mindestangaben müssen in einem Ausbildungsvertrag enthalten sein:
- Namen und Adressen der Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebs
- Die genaue Bezeichnung des Berufs, in dem die Ausbildung erfolgt, entsprechend den anerkannten Ausbildungsberufen
- Das Datum, an dem die Ausbildung beginnt, und das voraussichtliche Ende der Ausbildung, möglichst ebenfalls die Dauer der Probezeit (maximal vier Monate)
- Falls zutreffend: Teile der Ausbildung, die nicht in der regulären Ausbildungsstätte stattfinden sowie deren Ort (etwa überbetriebliche Lehrwerkstätten)
- Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit der Auszubildenden
- Die Höhe des Entgelts (Lohn oder Gehalt), das die Auszubildenden für ihre Tätigkeit erhalten, inklusive der Staffelung nach Ausbildungsjahren
- Die Anzahl der Urlaubstage, auf die die Auszubildenden Anspruch haben
- Die Kündigungsbedingungen sowohl während als auch nach Ablauf der Probezeit
- Weitere Angaben, z. B. über spezielle Ausbildungsinhalte, die Nutzung von Werkzeugen oder Arbeitskleidung und andere betriebsspezifische Regelungen
- Nennung und Bestätigung von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die auf den Ausbildungsvertrag Anwendung finden
Sowohl die Auszubildenden als auch die Ausbilder beziehungsweise andere Vertreter des Ausbildungsbetriebs haben den Ausbildungsvertrag zu unterschreiben. Sind Berufsanfänger noch minderjährig, müssen die Erziehungsberechtigten für sie die Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag setzen.
Übrigens: Der Anspruch auf Kindergeld besteht häufig weiter, wenn das Kind eine Berufsausbildung beginnt. Das kann auch für volljährigen Nachwuchs gelten.
Tipp: Unternehmen können Formulare für Ausbildungsverträge online bei den zuständigen Handwerkskammern sowie bei den Industrie- und Handelskammern bekommen.
Was ist die Ausbildungsgarantie?
Gut zu wissen: Seit August 2024 gibt es eine Ausbildungsgarantie in Deutschland. Sie richtet sich an Jugendliche, die trotz intensiver Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz erhalten haben. Neben Unterstützung bei der beruflichen Orientierung bietet ihnen die Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen Praktika und eine außerbetriebliche Ausbildung an.
Was darf nicht im Ausbildungsvertrag stehen?
In einem Ausbildungsvertrag dürfen bestimmte Inhalte nicht festgeschrieben werden, da sie rechtlich unzulässig sind oder die Rechte der Auszubildenden verletzen würden. Hier sind einige Beispiele für solche unzulässigen Punkte:
- Inhalte, die auf Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder andere persönliche Merkmale diskriminierend wirken
- Klauseln, die die Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung an den Betrieb binden
- Vereinbarungen, die den gesetzlichen Rechten der Auszubildenden widersprechen, zum Beispiel dem Anspruch auf Mindesturlaub oder Mindestvergütung
- Bedingungen, die sittenwidrig sind oder die Auszubildenden unangemessen benachteiligen
- Sehr unklar formulierte Passagen, deren Tragweite oder Bedeutung Auszubildende nicht erkennen können
- Strafen oder Vertragsstrafen für den Fall, dass die Auszubildenden die Ausbildung nicht erfolgreich abschließen oder vorzeitig beenden
- Ein generelles Verbot von Nebenjobs, solange diese die Ausbildung nicht beeinträchtigen – Einschränkungen müssen angemessen und begründet sein
- Klauseln, die den Auszubildenden unverhältnismäßige Kosten auferlegen, wie zum Beispiel die vollständige Übernahme von Lehrmaterialkosten
Ausbildungsvertrag kündigen: Darauf musst du achten
Die Kündigung eines Ausbildungsvertrags ist unter bestimmten Bedingungen möglich und richtet sich ebenfalls nach den gesetzlichen Vorgaben im BBiG. Darauf ist bei der Kündigung von Ausbildungsverträgen zu achten:
- Beide Parteien können den Ausbildungsvertrag während der Probezeitohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
- Nach Ablauf der Probezeit können Auszubildende ihre Ausbildung abbrechen, wenn sie die laufende Berufsausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen möchten. In diesen Fällen beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen.
- Der Ausbildungsbetrieb darf nach der Probezeit nur aus einem wichtigen Grund kündigen. Beispiele: schwerwiegende Verstöße der Auszubildenden gegen die Ausbildungsordnung oder wiederholtes Fehlverhalten. Wichtig ist, dass dem Ausbildungsbetrieb die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zu dessen Ende nicht zumutbar ist.
Liegen wichtige Gründe vor, ist beiderseits eine fristlose Kündigung möglich. Jede Kündigung ist schriftlich auszufertigen. Auszubildende unter 18 Jahren müssen bei einer Kündigung nach der Probezeit über ihr Kündigungsrecht belehrt werden.
Gut zu wissen: Es ist zudem erlaubt, einen bereits geschlossenen Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung zu kündigen. Auszubildende dürfen das jederzeit und ohne Angabe von Gründen tun. Bei Minderjährigen müssen die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) der Kündigung zustimmen.
Auch die Ausbildenden sind zur vorzeitigen Kündigung berechtigt. Dabei müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen und -bedingungen eingehalten werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist hier ebenfalls möglich.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.