28. Juni 2017, 9:16 Uhr
Verbale Angriffe Beleidigung am Arbeitsplatz durch Kollegen: Droht Abmahnung?
Kommt es zu einer Beleidigung am Arbeitsplatz durch Kollegen, wird der Betriebsfrieden gestört. Je nach Schwere der Ehrverletzung droht eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung. Zur Bewertung werden die Umstände der Beleidigung herangezogen.
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Was zählt als Beleidigung am Arbeitsplatz?
Eine Beleidigung ist eine Handlung oder Äußerung, die objektiv geeignet ist, die Ehre des Kollegen zu verletzen. Im Streitfall prüft das Gericht die Umstände des Vorfalls:
• Herrscht in der Branche eher ein rauer oder höflicher Umgangston?
• Ging der Beleidigung eine Provokation durch den Kollegen voraus?
• Fand sie mündlich oder schriftlich statt?
• Passierte sie unter vier Augen oder öffentlich?
• War es der erste Vorfall dieser Art?
• Welchen Bildungsstand hat der Kollege?
Es handelt sich hierbei also immer um Einzelfallentscheidungen. Als nicht ausreichend für eine Kündigung betrachteten die zuständigen Richter einzelne Titulierungen als "Arschloch" (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, AZ 4 Sa 474/09) oder "Wichser" (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, AZ 2 Sa 232/11). Ein ausgestreckter Mittelfinger begleitet von der Beschimpfung als "Wichser", "Arschloch" und "arme Sau" sowie weiteren persönlichen Beleidigungen unter der Gürtellinie rechtfertigten hingegen durchaus eine fristlose Kündigung (Landesarbeitsgericht Hamm, AZ 18 Sa 836/04).
Welche Konsequenzen drohen bei Beleidigung am Arbeitsplatz?
Eine Beleidigung durch Kollegen stört den Betriebsfrieden, was eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers darstellt. In der Regel erhalten die Kollegen deshalb nach einer Beleidigung am Arbeitsplatz eine Abmahnung. Im Wiederholungsfalle (Mobbing) oder bei einer besonders heftigen Beleidigung kann es auch zu einer fristlosen Kündigung kommen – insbesondere bei volksverhetzenden Äußerungen üben die Gerichte wenig Nachsicht.
Beleidigung durch Kollegen – nicht nur am Arbeitsplatz
Eine Beleidigung durch Kollegen am Arbeitsplatz fällt natürlich unter das Arbeitsrecht. Doch auch Äußerungen außerhalb des Betriebs können den Betriebsfrieden nachhaltig stören und so eine Abmahnung oder Kündigung rechtfertigen. Beleidigende Äußerungen auf Facebook beispielsweise werden regelmäßig vor Gericht verhandelt.
So sollten Sie sich bei Beleidigung am Arbeitsplatz verhalten
Notieren Sie die genauen Umstände und Inhalte der Beleidigung. Bitten Sie eventuelle Zeugen um eine Schilderung der Ereignisse. Wenden Sie sich dann damit an Ihren Vorgesetzten. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muss Sie vor derartigen Angriffen schützen. Tut er das nicht, können Sie kündigen und haben Anspruch auf Entschädigung, mitunter sogar auf Schadenersatz.
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