Bewirtungsbeleg ausfüllen: Kollegen stoßen mit Rotwein an Kzenon, Fotolia

21. Juli 2015, 9:02 Uhr

Alle Angaben enthalten? Bewir­tungs­be­leg ausfüllen: Check­lis­te fürs Geschäftsessen

Egal ob beim Teammeeting beim Italiener oder beim Geschäftsessen mit Kunden – wenn Sie einen Bewirtungsbeleg ausfüllen, können Sie das Essen von der Steuer absetzen. Der Beleg wird dabei maschinell vom Wirt ausgestellt und muss alle relevanten Angaben enthalten. Hier finden Sie die Streitlotse-Checkliste zum Thema, damit es hinterher keinen Ärger gibt.

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Was muss der Bewir­tungs­be­leg enthalten?

Der maschinell ausgestellte Bewirtungsbeleg muss vollständig sein, damit Sie das Geschäftsessen von der Steuer absetzen können. Die folgenden Punkte sollten Sie überprüfen, wenn Sie einen Bewirtungsbeleg ausfüllen:

  • Name und Anschrift des Gast­ge­bers / Ort der Bewirtung
  • Steu­er­num­mer oder Umsatz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer des Wirtes
  • Rech­nungs­num­mer
  • Gesamt­be­trag
  • Datum der Bewirtung
  • Auf­lis­tung der ver­zehr­ten Speisen
  • Anlass der Bewirtung (von Ihnen auszufüllen)
  • Namen der Teil­neh­mer (von Ihnen auszufüllen)
  • Ab einem Betrag von 150 Euro: Name des Wirts

Bewir­tungs­be­leg ausfüllen: Weitere Infos

Neben den oben genannten Daten sollten Sie darauf achten, dass der Anlass der Bewirtung immer klar ersichtlich ist. Schreiben Sie zum Beispiel lieber "Kundengespräch zum Marketingkonzept" als "Infogespräch". Sind Sie mit einer größeren Personengruppe essen, müssen Sie nicht jeden Teilnehmer namentlich nennen; hier genügt es, wenn Sie einen Namen für die Personengruppe schriftlich festhalten und vermerken, wie viele Personen am Essen teilnahmen. Grundsätzlich sollten Sie alle Angaben vollständig machen und nichts abkürzen oder dergleichen. Empfehlenswert ist darüber hinaus, dass Sie den Beleg unterschreiben.

Sollten Sie wegen des Bewirtungsbelegs einmal Ärger mit Ihrem Arbeitgeber haben, kann Ihnen ein Rechtsschutz im Fall der Fälle helfen.

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