5. April 2017, 10:22 Uhr
Gesetzliche Richtwerte seit 2013 Bürofläche pro Mitarbeiter: Diese Mindestgrößen gelten
Immer wieder kommt es wegen der Bürofläche pro Mitarbeiter zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Angestellten und ihrem Arbeitgeber. Es gibt allerdings Richtwerte zur Mindestgröße von Büros, die Sie als Arbeitnehmer kennen sollten.
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Regelung zur Mindestgröße von Büros in der Arbeitsstättenverordnung
Nicht nur zur Erledigung seiner Arbeit braucht ein Angestellter Platz, er benötigt oft auch Ablagefläche für seine Arbeitsmaterialien und Unterlagen, also beispielsweise Aktenschränke oder Rollcontainer. Zudem muss die Bürofläche pro Mitarbeiter so gestaltet sein, dass dieser bei Bedarf problemlos das Fenster öffnen oder die Heizung regulieren kann. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dennoch sorgte das Thema Mindestgröße von Büros für jahrelange Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern.
Seit 2004 war in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nämlich nur noch sehr schwammig festgehalten, dass Beschäftigten eine "ausreichende" Fläche zur Verfügung stehen muss, sodass sie "ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können". 2013 besserte der Gesetzgeber nach und gab in den sogenannten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkrete Richtwerte zur Mindestgröße von Büros vor.
Richtwerte für die Bürofläche pro Mitarbeiter
Demnach gilt für Einzelbüros eine Fläche von 8 bis 10 Quadratmetern als Richtwert. Für jeden weiteren Arbeitsplatz im Raum werden zusätzlich sechs Quadratmeter veranschlagt. Schließlich sollen sich die Angestellten mit ihrem Bürostuhl hinter dem Schreibtisch auch noch bewegen können. In Großraumbüros werden 12 bis 15 Quadratmeter Bürofläche pro Mitarbeiter empfohlen. Vorgaben gibt es auch für die Breite von Wegen. So soll der Gang zum Fenster und zum Heizkörperregler 0,5 Meter breit sein. Sogenannte Verkehrswege, die gleichzeitig auch Fluchtwege für maximal fünf Personen darstellen, müssen eine Mindestbreite von 0,875 Metern haben.
Nicht nur zur Grundfläche von Büros geben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten Richtwerte vor, sondern auch zur Raumhöhe. Denn selbst wenn ihm ausreichend Fläche zur Verfügung steht, dürfte sich kaum ein Arbeitnehmer wohlfühlen, wenn ihm in seinem Büro im wahrsten Sinne des Wortes die Decke auf den Kopf fällt. Bei einer Fläche von bis zu 50 Quadratmetern sieht die Arbeitsstättenverordnung eine lichte Höhe von 2,50 Meter vor. In Büros mit mehr als 100 Quadratmetern Fläche sollte die Raumhöhe sogar 3 Meter betragen.
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