16. Februar 2023, 10:00 Uhr
Darf ich eigentlich? Corona-Soforthilfe: Was tun, wenn die Rückzahlung droht?
Die Corona-Soforthilfe und andere Überbrückungshilfen haben vielen Selbstständigen im Lockdown geholfen. Aber: Bund und Länder haben daran Bedingungen geknüpft. Wurden diese nicht erfüllt, müssen Empfänger den Zuschuss vollständig oder teilweise zurückzahlen. Das war nicht allen Hilfesuchenden klar. Wann du Rückzahlung leisten musst und ob Widerspruch dagegen möglich ist, erfährst du hier.
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Wann muss ich Corona-Hilfe zurückzahlen?
Als der Bund und später auch die Landesregierungen 2020 Corona-Soforthilfen beschlossen, war das für viele Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige angesichts ausbleibender Kundschaft und Einnahmen ein wichtiges Mittel, um unternehmerisch zu überleben.
Was aber bei der Antragstellung oft übersehen wurde: Die finanzielle Unterstützung war an Bedingungen geknüpft. Wer diese damals nicht erfüllt hat, muss die erhaltene Corona-Soforthilfe ganz oder teilweise zurückzahlen. Betroffene Unternehmen und Selbstständige sind zum Nachweis verpflichtet, dass sie rechtmäßig Coronahilfen bezogen haben.
In diesen Fällen muss Corona-Hilfe zurückgezahlt werden:
- wenn dem Unternehmen oder Selbstständigen nicht so viel Geld gefehlt hat wie ursprünglich angenommen oder
- wenn die Voraussetzungen, unter denen der Antrag gestellt werden durfte, gar nicht gegeben waren oder
- wenn bei der Auszahlung Fehler passiert sind und zum Beispiel mehr Geld ausgezahlt als beantragt wurde.
Wann liegt eine rückzahlungspflichtige Überkompensation vor?
Eine Überkompensation liegt dann vor, wenn du mehr Geld erhalten hast, als nötig gewesen wäre, um dein Gewerbe im Bewilligungszeitraum am Laufen zu halten. Die entscheidende Größe ist dabei die Liquidität, die durch die Soforthilfe oder Überbrückungshilfe aufrechterhalten werden sollte. Wenn deine Einnahmen in den Monaten, für die die Hilfe bewilligt wurde, nicht ausreichten, um deine voraussichtlichen Verbindlichkeiten einzuhalten, bestand für dich ein Liquiditätsengpass.
Hast du aber mehr finanzielle Hilfe erhalten, als eigentlich nötig gewesen wäre, liegt eine sogenannte Überkompensation vor und du musst die Differenz erstatten. In den meisten Bundesländern etwa durfte die Soforthilfe nur für Betriebskosten wie Miete, Stromkosten oder Leasingraten verwendet werden, nicht aber für Personalkosten oder den eigenen Lebensunterhalt.
Viele Kleinunternehmer kritisierten allerdings mangelnde Information und fehlende Praxisnähe, nachdem sie eine Rückzahlungsforderung erhalten hatten, und wehrten sich gegen den Bescheid. Bei den nachfolgenden Überbrückungshilfen wurden die Regelungen daher teils etwas großzügiger gefasst.
In vielen Fällen haben Unternehmer trotzdem noch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geforderten Rückzahlungen.
Wer stellt die Rückzahlungsforderung für Corona-Hilfen?
An den Rückforderungen sind nicht nur die Förderstellen der Länder beteiligt. So gleichen beispielsweise auch die Finanzämter und die auszahlende Behörde ihre Daten miteinander ab. Denn der Zuschuss muss versteuert werden und durch die Daten des Finanzamtes lässt sich der Liquiditätsbedarf ermitteln.
Hinweise auf unrechtmäßigen Bezug von Corona-Soforthilfe können auch von den Banken der Empfänger kommen. Die sind durch das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, verdächtige Finanzflüsse zu melden.
Wann muss die Corona-Hilfe nicht zurückgezahlt werden?
Dies lässt sich nicht pauschal beantworten. Doch da die Corona-Soforthilfe und ähnliche Maßnahmen sehr schnell organisiert werden mussten, können sich Versäumnisse und Fehler bei den Antragsformalitäten eingeschlichen haben. Diese sollten genau überprüft werden.
Urteile der Gerichte in Köln (AZ 16 K 125/22), Düsseldorf (AZ 20 K 7488/20) und Gelsenkirchen (AZ 19 K 297/22) geben einen Anhaltspunkt, unter welchen Umständen Rückforderungen durch die Behörden abgelehnt werden können. Der Tenor der Urteile:
- Vielen Selbstständigen war zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht ersichtlich, dass die Hilfe mit einer Rückzahlung verbunden sein könnte. Denn diese Bedingung wurde teils erst später per Gesetz eingeführt.
- Dies gilt auch für die Voraussetzung, dass Antragstellende einen Liquiditätsengpass nachweisen müssen, um Corona-Hilfen zu erhalten. Das wurde ebenfalls erst im Nachhinein bestimmt.
Noch sind die Urteile nicht rechtskräftig (Stand: Februar 2023). Das Land Nordrhein-Westfalen hat Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.
Widerspruch gegen Rückzahlung und weitere Schritte prüfen
Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Rückzahlungsforderungen ist es in jedem Fall ratsam, diese nicht einfach hinzunehmen. Stattdessen empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Sobald dir der schriftliche Rückzahlungsbescheid vorliegt, solltest du Widerspruch dagegen eingelegen. Dabei sind Fristen einzuhalten, die in der Mitteilung enthalten sein müssen. In der Regel sollte die Rückmeldung bis Ende Juni 2023 erfolgen (Stand: Februar 2023).
- Beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare ist vieles zu beachten. Es kann deshalb sinnvoll sein, wenn du dir bereits hierfür anwaltlichen Rat einholst, um die Rückzahlungssumme korrekt zu ermitteln und um falsche oder für dich nachteilige Angaben zu vermeiden.
- Falls die Rückforderung der Corona-Soforthilfe legitim ist, solltest du die vollständige Rückzahlung nicht sofort tätigen. In Baden-Württemberg beispielsweise lässt sich die Zahlung auf Antrag stunden. Es könnte angesichts wachsender, öffentlicher Kritik sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt kulantere Regelung zugunsten der Betroffenen getroffen werden.
Weil die Voraussetzungen für die Corona-Soforthilfe von Land zu Land unterschiedlich waren, solltest du deine eigene Rückzahlungsforderung immer individuell prüfen. Davon unabhängig gilt, dass du am besten schon vor der Aufforderung dokumentierst, warum du zum Zeitpunkt der Antragsstellung von einer existenzbedrohenden Notlage ausgehen musstest. Und wofür du die ausgezahlte Sofort- oder Überbrückungshilfe verwendet hast.
Vorsicht: Du solltest bei den Angaben zur Rückzahlung ehrlich sein. Machst du bewusst falsche Angaben, droht dir Ärger wegen Subventionsbetrugs.
- Zu viel erhaltene Soforthilfe muss zurückgezahlt werden. Dies gilt auch für andere staatliche Corona-Hilfen.
- Sofort- und Überbrückungshilfe durften nur zur Überbrückung eines tatsächlich vorhandenen Liquiditätsengpasses genutzt werden. Dieser muss im Zweifel nachgewiesen werden.
- Unter Umständen ist die Rechtmäßigkeit der Rückforderung zu prüfen, wobei du dich rechtlich beraten lassen solltest.
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