Vater, Mutter und Baby liegen lächelnd zusammen auf einem Bett. ©Fotolia/pololia

6. September 2021, 8:00 Uhr

So geht’s richtig Eltern­geld für Selbst­stän­di­ge: Diese Rege­lun­gen gelten

Selbstständige, die ihr Kind betreuen und dafür beruflich kürzer treten, haben Anspruch auf Elterngeld. Es gilt aber eine andere Bemessungsgrundlage als beim Elterngeld für Angestellte oder Beamte. Hier erfährst du, welche Angaben die Elterngeldstelle von dir als Freiberufler oder Unternehmer braucht und wie hoch das Elterngeld ausfallen kann.Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD

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Eltern­geld und Selbst­stän­dig­keit: Welche Einkünfte sind maßgeblich?

Bei Angestellten bestimmt das Gehalt der letzten zwölf Monate die Höhe des Elterngeldes. Selbstständige haben eine andere Bemessungsgrundlage: Relevant ist hier das Einkommen, das im letzten steuerlich abgeschlossen Wirtschaftsjahr vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Meist ist das das letzte volle Kalenderjahr. Als Beleg reichst du bei der Elterngeldstelle den Steuerbescheid für das betreffende Jahr ein.

Bei Selbstständigen können die monatlichen Einkünfte naturgemäß schwanken. Wenn du nun ausgerechnet im maßgeblichen Jahr deutlich geringere Einkünfte hattest als normalerweise, kannst du bei der Elterngeldstelle beantragen, dass der Bemessungszeitraum verschoben wird. Dafür müssen aber bestimmte Gründe vorliegen, zum Beispiel …

  • eine längere Erkran­kung oder gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen aufgrund der Schwan­ger­schaft, durch die du im Bemes­sungs­zeit­raum arbeits­un­fä­hig oder weniger belastbar warst.
  • geringere Einkünfte durch Eltern­geld­be­zug für ein älteres Geschwisterkind.
  • Ein­kom­mens­ver­lus­te im Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Dezember 2021, die durch die Corona-Pandemie bedingt sind.

Gut zu wissen: Eltern, die Mischeinkünfte haben – also zum Beispiel in Teilzeit angestellt sind und daneben freiberuflich arbeiten – gelten in Bezug auf das Elterngeld als Selbstständige.

Wie viel Eltern­geld bekommen Selbstständige?

Das Elterngeld beträgt bei Selbstständigen wie auch bei Angestellten zwischen 65 und 67 Prozent des Nettoeinkommens; mindestens aber 300 Euro und keinesfalls mehr als 1.800 Euro pro Monat. Genaueres dazu erfährst du in unserem Ratgeber “Wie viel Elterngeld bekomme ich?”

Keinen Anspruch haben Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen über 150.000 Euro beziehungsweise Paare mit gemeinsamen Einkünften von mehr als 300.000 Euro pro Jahr.

Selbst­stän­dig arbeiten während des Elterngeldbezugs

Selbstständige können oder möchten auch in der Elternzeit häufig nicht komplett aufhören zu arbeiten – zum Beispiel, weil sie sich wichtige Kunden erhalten möchten. Für sie lohnt sich daher oft das Elterngeld Plus: Es kann bis zu doppelt so lange gezahlt werden und ist in diesem Fall halb so hoch wie das Basiselterngeld. Nebenbei dürfen Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (bei Geburten vor dem 1. September 2021: 30 Stunden).

Der Vorteil: Auch hier werden die Einkünfte gegengerechnet, aber beim Elterngeld Plus fallen mögliche Abzüge in der Regel geringer aus. Zusätzlich kann der Partnerschaftsbonus in Anspruch genommen werden, wenn beide Eltern für mindestens vier Monate parallel in Teilzeit arbeiten.

Selbstständige Eltern, die neben dem Elterngeldbezug arbeiten möchten, müssen mit dem Elterngeldantrag eine Prognose über ihre voraussichtlichen Einkünfte abgeben, die sie parallel zum Elterngeld haben werden. Ihnen wird dann das Elterngeld unter Vorbehalt gewährt. Erst wenn sie nach Ende der Elternzeit ihre tatsächlichen Bezüge aus diesem Zeitraum vorlegen, erfolgt die endgültige Abrechnung. Es kann also zu Nachzahlungen oder Rückzahlungsforderungen kommen.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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