Elternzeit verkürzen: Ihre Rechte als Arbeitnehmer. Ein Frau mit langen blonden Haaren und Brille trägt einen kleinen Jungen auf dem Arm. Frank Gärtner, Fotolia

18. Oktober 2016, 10:34 Uhr

Früher wieder arbeiten Eltern­zeit verkürzen: Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Es kann verschiedene Gründe geben, warum Arbeitnehmer ihre Elternzeit verkürzen möchten. Zum Beispiel kann der Jobverlust des Partners sie aus finanziellen Gründen dazu zwingen. Informieren Sie sich hier über die rechtlichen Möglichkeiten für die vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Ein Berufs-Rechtsschutz stärkt Ihre Rechte als Arbeitnehmer. >>

Eltern­zeit verkürzen: Der Arbeit­ge­ber muss zustimmen

Wenn Sie sich in Elternzeit befinden und früher in den Beruf zurückkehren möchten als ursprünglich vereinbart, können Sie das mit Zustimmung des Arbeitgebers tun. So sieht es § 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor. Allerdings stellen Arbeitgeber in vielen Fällen einen anderen Arbeitnehmer als Elternzeitvertretung ein. Es kann daher sein, dass Ihr Unternehmen deshalb keine Einsatzmöglichkeit für Sie als frühzeitigen Rückkehrer hat. Der Arbeitgeber ist deshalb nicht grundsätzlich verpflichtet, Sie die Elternzeit verkürzen zu lassen. Wenn allerdings ein Härtefall vorliegt, gilt eine Ausnahme.

Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!Härtefall und andere Möglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen ist der Arbeitgeber quasi verpflichtet, Sie die Elternzeit verkürzen zu lassen. Nur aus dringenden betrieblichen Gründen kann er dann Ihrem Ersuchen innerhalb von vier Wochen widersprechen. Diese Ablehnung muss schriftlich erfolgen. Damit der Arbeitgeber Ihnen die Rückkehr in den Job ermöglichen muss, braucht es allerdings einen Härtefall. Das kann gemäß § 16 Absatz 3 BEEG zum Beispiel eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Familie sein, wie sie etwa durch eine schwere Krankheit oder einen Jobverlust des Partners eintreten kann. Auch wenn eine Frau während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommt, endet diese vorzeitig, sobald die Mutterschutzfrist beginnt.

Falls sich die Elternzeit nicht verkürzen lässt, haben Eltern alternativ oft auch die Möglichkeit, während dieser Phase in Teilzeit wieder in den Beruf zurückzukehren. In der Regel sind viele Arbeitgeber kompromissbereit und versuchen, ihren Angestellten entgegenzukommen. Gemeinsam lässt sich meist eine Lösung finden, die für alle Beteiligten annehmbar ist.

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