18. April 2017, 10:52 Uhr
Elternzeit kann verlängert werden Elternzeit verlängern: Diese Rechte haben Arbeitnehmer
Viele Mütter und Väter fragen sich, ob sie ihre Elternzeit verlängern können. Dies ist grundsätzlich möglich, muss jedoch rechtzeitig geschehen, da sich der Arbeitgeber sonst querstellen kann.
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Elternzeit: Das Wichtigste in Kürze
Die Elternzeit ermöglicht es Müttern und Vätern, sich maximal drei Jahre lang ganz oder teilweise der Erziehung und Betreuung des Kindes zu widmen und den Job ruhen zu lassen. In dieser Zeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz – nach der Elternzeit können Sie ohne Einschränkungen wieder in Ihren Job zurückkehren. Der Arbeitgeber zahlt Ihnen in dieser Zeit kein Gehalt. Allerdings können Sie in den ersten zwölf Monaten Elterngeld beantragen, welches der Staat auszahlt. Es entspricht einem Teil Ihres regulären Gehalts.
Den Antrag auf Elternzeit sollten Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn der Auszeit beim Arbeitgeber einreichen. Frischgebackene Mütter können unter Einhaltung der Sieben-Wochen-Frist direkt im Anschluss an den achtwöchigen Mutterschutz in die Elternzeit starten, Väter bereits ab der Geburt. Der schriftliche Antrag muss eine verbindliche Erklärung über die genaue Dauer der gewünschten Elternzeit enthalten.
Elternzeit verlängern: Fristen beachten
Eltern haben Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes. Mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers können Sie einen Anteil von bis zu zwölf Monaten auch noch bis zum vollendeten achten Lebensjahr nehmen.
Wichtig: Wenn Sie nur eine einjährige Elternzeit beantragen, folgt daraus, dass Sie auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr Ihres Kindes verzichten. Möchten Sie Ihre Elternzeit verlängern, ist dies dann nur mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers möglich.
Haben Sie hingegen zwei Jahre Elternzeit beantragt und möchten um das dritte Jahr verlängern, ermöglicht es das Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetz (BEEG), dass lediglich ein weiterer Antrag innerhalb einer Sieben-Wochen-Frist ausreicht. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie den zweiten Teil Ihrer Elternzeit für einen späteren Zeitpunkt ansetzen.
Weitere Möglichkeiten, wenn Sie die Elternzeit verlängern möchten
Wenn sich Ihr Arbeitgeber gegen eine kurzfristige Verlängerung der Elternzeit sperrt, können Sie einen "wichtigen Grund" angeben. Planen Eltern zum Beispiel ihre Elternzeit aufzuteilen, sodass beispielsweise der Vater seine Auszeit nimmt, nachdem die Mutter ihre Elternzeit hatte, kann es vorkommen, dass diese Aufteilung zum Zeitpunkt des Wechsels nicht mehr möglich ist. Aufgrund von Trennung, Scheidung, Krankheit, Tod oder Ortswechsel des mitbetreuenden Partners kann dann die Elternzeit des verbleibenden Elternteils in der Regel kurzfristig verlängert werden, sofern noch Anspruch darauf besteht. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber unverzüglich nach Bekanntwerden der besonderen Umstände darüber informiert wird.
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