20. September 2017, 10:40 Uhr
Lohngleichheit als Ziel Entgelttransparenzgesetz: Die Rechte von Arbeitnehmern
Statistisch verdienen Frauen in Deutschland 21 Prozent weniger als Männer. Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist zum 6. Juli 2017 in Kraft getreten und soll fortan helfen, solche Lücken zu schließen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können auf Grundlage des neuen Gesetzes erfahren, ob sie fair bezahlt werden.
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Entgelttransparenzgesetz bringt Auskunftsanspruch
"Über Geld spricht man nicht" ist die Haltung in vielen deutschen Betrieben. Das macht es schwer, einzuschätzen, ob das eigene Gehalt mit dem Lohn der Kollegen mithalten kann. Mit dem Entgelttransparenzgesetz ist der Arbeitgeber nun aber verpflichtet, Auskunft über die Gehaltsstrukturen zu geben – zumindest teilweise, denn der Auskunftsanspruch besteht nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
• Das Unternehmen hat mindestens 200 Mitarbeiter.
• Mindestens sechs Kollegen des anderen Geschlechts üben vergleichbare Tätigkeit aus.
Dabei erfahren Sie auch nicht ganz genau, was die anderen verdienen, sondern erhalten Auskunft über:
• durchschnittliches Bruttogehalt der Kollegen
• Durchschnitt von maximal zwei weiteren Gehaltsbestandteilen
So erhalten Sie Auskunft
Die Bitte um Auskunft muss schriftlich in der Personalabteilung eingereicht werden. Wenn Ihre Firma einen Betriebsrat hat, können Sie den Antrag auch beim Betriebsrat abgeben, der ihn anonym weiterleitet. Der Arbeitgeber hat dann drei Monate Zeit, um Ihren Auskunftsanspruch zu erfüllen.
Auch wenn das Entgelttransparenzgesetz bereits gilt, können Sie Auskünfte erst ab dem 6. Januar 2018 beanspruchen. Sofern sich Ihre berufliche Position nicht gravierend verändert, müssen Sie mit der nächsten Anfrage zwei bis drei Jahre warten.
Was bringt das Entgelttransparenzgesetz?
Auch wenn das neue Gesetz mitunter "Lohngleichheitsgesetz" genannt wird, ist der Arbeitgeber nach wie vor nicht dazu verpflichtet, alle Arbeitnehmer gleich zu bezahlen – das stünde der allgemeinen Vertragsfreiheit entgegen. Die Informationen aus der Auskunft sind also maximal eine gute Grundlage für die nächsten Gehaltsverhandlungen.
Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sind außerdem aufgefordert, Maßnahmen zur Gleichstellung in ihren Betrieben zu ergreifen und müssen darüber alle drei bis fünf Jahre berichten. Diese Maßnahmen sind allerdings freiwillig.
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