8. Juni 2020, 8:00 Uhr
So geht’s richtig Ferienjob: Was Schüler, Eltern und Arbeitgeber wissen sollten
Endlich Sommerferien! Zeit zum Entspannen. Wenn keine große Urlaubsreise ansteht aber für viele Schüler auch Zeit, um mit einem Job den Kontostand ein wenig aufzupolieren. Dabei sind allerdings einige Regeln zu beachten. Wer als Schüler Geld verdienen will, muss ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben. Und selbst dann darfst du nicht jeden Job machen und nicht unbegrenzt arbeiten.
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Ab welchem Alter dürfen Schüler wie viel arbeiten?
Kinderarbeit ist in Deutschland gemäß § 5 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) grundsätzlich verboten. Kind ist man laut Gesetz bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, also bis zum 15. Geburtstag.
Es gibt allerdings auch Ferienjobs, die schon ab 13 Jahren erlaubt sind. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Ferienjob besteht aus leichter Arbeit, die für Kinder geeignet ist, zum Beispiel Babysitten, Hunde ausführen, Zeitungen oder Prospekte austragen.
- Eltern oder Sorgeberechtigte sind mit der Arbeit einverstanden.
- Du arbeitest nicht länger als zwei Stunden pro Tag (in der Landwirtschaft sind drei Stunden täglich erlaubt) und höchstens an fünf Tagen pro Woche. Samstags, sonn- und feiertags dürfen Kinder unter 15 Jahren nicht arbeiten.
- Die Arbeitszeit liegt zwischen 8 und 18 Uhr. Davor und danach dürfen 13- und 14-Jährige nicht arbeiten.
Schüler zwischen 15 und 17 Jahren dürfen im Ferienjob quasi in Vollzeit arbeiten. Trotzdem müssen Arbeitgeber dabei strengere Regeln einhalten als bei volljährigen Arbeitnehmern:
- Ein Vollzeit-Ferienjob ist für höchstens vier Wochen (20 Arbeitstage) pro Jahr erlaubt.
- Die maximale Arbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag und maximal 40 Stunden pro Woche.
- Die Arbeitszeit liegt zwischen 6 und 20 Uhr (Ausnahmen: Gastronomie bis 22 Uhr, Bäckereien und Landwirtschaft ab 5 Uhr). Nach Arbeitsende müssen Jugendliche mindestens 12 Stunden freie Zeit haben, bevor sie wieder arbeiten dürfen. Wer bis 20 Uhr arbeitet, darf also am nächsten Tag frühestens um 8 Uhr wieder anfangen.
- Samstags, sonntags und an Feiertagen ist Ferienarbeit nicht erlaubt, wenn du noch nicht volljährig bist. Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen für bestimmte Branchen wie die Gastronomie, die Landwirtschaft und Krankenhäuser.
- Die Pausenregelungen nach § 11 JArbSchG gelten auch für Ferienjobber: Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden haben Jugendliche Anspruch auf 30 Minuten Pause. Wer länger arbeitet, muss mindestens 60 Minuten Pause bekommen.
Welche Tätigkeiten sind tabu?
Wer noch nicht volljährig ist, darf aber nicht jede Ferienarbeit annehmen. Um Jugendliche vor übermäßigen Belastungen zu schützen, verbieten § 22 bis 24 JArbSchG bestimmte Tätigkeiten. Nicht als Ferienjob zulässig sind …
- körperlich oder psychisch anstrengende Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit von Jugendlichen übersteigen,
- gefährliche Arbeiten mit besonderen Unfallgefahren, zum Beispiel an Pressen, Säge- oder Fräsmaschinen
- Tätigkeiten, bei denen Jugendliche starker Nässe oder außergewöhnlicher Hitze oder Kälte ausgesetzt sind
- Arbeiten, bei denen Kontakt mit Gefahrstoffen möglich ist
- Arbeiten unter gesundheitsschädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterung oder Strahlung
- Tätigkeiten mit gesteigertem Arbeitstempo und Akkordarbeit, beispielsweise Jobs am Fließband
- Arbeit unter Tage
Volljährige Schüler und Studenten betreffen diese Einschränkungen bei Ferienjobs nicht.
Gehalt beim Ferienjob: Was ist mit Mindestlohn und Steuern?
Wie viel Geld sich mit einem Ferienjob verdienen lässt, hängt letzten Endes vor allem davon ab, was mit dem Arbeitgeber ausgehandelt wurde. Aber auch das Alter spielt eine Rolle. Wer volljährig ist, hat im Ferienjob Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde (Stand: Juni 2020). Wer im Ferienjob auf 450-Euro-Basis angestellt ist, darf dementsprechend höchstens 48,13 Stunden pro Monat arbeiten. Für Schüler zwischen 15 und 17 Jahren gilt der Mindestlohn allerdings nicht.
Steuern musst du von deinem Verdienst in der Regel nicht zahlen. Bis zur Einkommensgrenze von derzeit 9.408 Euro pro Jahr (Stand: Juni 2020) ist das Gehalt aus deinem Ferienjob steuerfrei.
Rechte im Ferienjob: Worauf haben Aushilfen Anspruch?
Ferienjobber haben dieselben Rechte wie andere Angestellte. Auch für Aushilfen in der Ferienzeit gelten die gesetzlichen Regelungen zu
- Arbeitspausen (für Minderjährige nach dem JArbSchG, für volljährige Ferienjobber gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG)).
- Unfallversicherung: Arbeitsunfälle sind auch im Ferienjob über den Arbeitgeber versichert.
- Lohnfortzahlung bei Krankheit: Wenn du während des Ferienjobs krank wirst, bekommst du bei ordnungsgemäßer Krankmeldung trotzdem Geld.
- Urlaubsanspruch: Wenn der Vertrag für die Ferienarbeit mindestens über einen Monat läuft, hast du Anspruch auf Urlaub.
- Kleine, leichte Ferienjobs sind schon ab 13 Jahren erlaubt, sofern Eltern oder Sorgeberechtigte einverstanden sind.
- Für Schüler zwischen 15 und 17 Jahren gelten einige Regeln bezüglich Arbeitszeit und Aufgaben, damit sie nicht überlastet werden.
- Bestimmte Tätigkeiten sind für Minderjährige verboten.
- Anspruch auf Mindestlohn im Ferienjob haben nur volljährige Aushilfen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.