Ferienjobs: Mädchen mit Zahnspange wirft Zeitung in einen Briefkasten ©istock.com/ferrantraite

8. Juni 2020, 8:00 Uhr

So geht’s richtig Ferienjob: Was Schüler, Eltern und Arbeit­ge­ber wissen sollten

Endlich Sommerferien! Zeit zum Entspannen. Wenn keine große Urlaubsreise ansteht aber für viele Schüler auch Zeit, um mit einem Job den Kontostand ein wenig aufzupolieren. Dabei sind allerdings einige Regeln zu beachten. Wer als Schüler Geld verdienen will, muss ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben. Und selbst dann darfst du nicht jeden Job machen und nicht unbegrenzt arbeiten.

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Ab welchem Alter dürfen Schüler wie viel arbeiten?

Kinderarbeit ist in Deutschland gemäß § 5 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) grundsätzlich verboten. Kind ist man laut Gesetz bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, also bis zum 15. Geburtstag.

Es gibt allerdings auch Ferienjobs, die schon ab 13 Jahren erlaubt sind. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Ferienjob besteht aus leichter Arbeit, die für Kinder geeignet ist, zum Beispiel Baby­sit­ten, Hunde ausführen, Zeitungen oder Prospekte austragen.
  • Eltern oder Sor­ge­be­rech­tig­te sind mit der Arbeit einverstanden.
  • Du arbeitest nicht länger als zwei Stunden pro Tag (in der Land­wirt­schaft sind drei Stunden täglich erlaubt) und höchstens an fünf Tagen pro Woche. Samstags, sonn- und feiertags dürfen Kinder unter 15 Jahren nicht arbeiten.
  • Die Arbeits­zeit liegt zwischen 8 und 18 Uhr. Davor und danach dürfen 13- und 14-Jährige nicht arbeiten. Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Schüler zwischen 15 und 17 Jahren dürfen im Ferienjob quasi in Vollzeit arbeiten. Trotzdem müssen Arbeitgeber dabei strengere Regeln einhalten als bei volljährigen Arbeitnehmern:

  • Ein Vollzeit-Ferienjob ist für höchstens vier Wochen (20 Arbeits­ta­ge) pro Jahr erlaubt.
  • Die maximale Arbeits­zeit beträgt acht Stunden pro Tag und maximal 40 Stunden pro Woche.
  • Die Arbeits­zeit liegt zwischen 6 und 20 Uhr (Ausnahmen: Gas­tro­no­mie bis 22 Uhr, Bäcke­rei­en und Land­wirt­schaft ab 5 Uhr). Nach Arbeits­en­de müssen Jugend­li­che min­des­tens 12 Stunden freie Zeit haben, bevor sie wieder arbeiten dürfen. Wer bis 20 Uhr arbeitet, darf also am nächsten Tag frü­hes­tens um 8 Uhr wieder anfangen.
  • Samstags, sonntags und an Fei­er­ta­gen ist Feri­en­ar­beit nicht erlaubt, wenn du noch nicht voll­jäh­rig bist. Es gibt aller­dings Aus­nah­me­re­ge­lun­gen für bestimmte Branchen wie die Gas­tro­no­mie, die Land­wirt­schaft und Krankenhäuser.
  • Die Pau­sen­re­ge­lun­gen nach § 11 JArbSchG gelten auch für Feri­en­job­ber: Bei einer Arbeits­zeit von 4,5 bis 6 Stunden haben Jugend­li­che Anspruch auf 30 Minuten Pause. Wer länger arbeitet, muss min­des­tens 60 Minuten Pause bekommen.

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Welche Tätig­kei­ten sind tabu?

Wer noch nicht volljährig ist, darf aber nicht jede Ferienarbeit annehmen. Um Jugendliche vor übermäßigen Belastungen zu schützen, verbieten § 22 bis 24 JArbSchG bestimmte Tätigkeiten. Nicht als Ferienjob zulässig sind …

  • kör­per­lich oder psychisch anstren­gen­de Arbeiten, die die Leis­tungs­fä­hig­keit von Jugend­li­chen übersteigen,
  • gefähr­li­che Arbeiten mit beson­de­ren Unfall­ge­fah­ren, zum Beispiel an Pressen, Säge- oder Fräsmaschinen
  • Tätig­kei­ten, bei denen Jugend­li­che starker Nässe oder außer­ge­wöhn­li­cher Hitze oder Kälte aus­ge­setzt sind
  • Arbeiten, bei denen Kontakt mit Gefahr­stof­fen möglich ist
  • Arbeiten unter gesund­heits­schäd­li­chen Ein­wir­kun­gen von Lärm, Erschüt­te­rung oder Strahlung
  • Tätig­kei­ten mit gestei­ger­tem Arbeits­tem­po und Akkord­ar­beit, bei­spiels­wei­se Jobs am Fließband
  • Arbeit unter Tage

Volljährige Schüler und Studenten betreffen diese Einschränkungen bei Ferienjobs nicht.

Gehalt beim Ferienjob: Was ist mit Min­dest­lohn und Steuern?

Wie viel Geld sich mit einem Ferienjob verdienen lässt, hängt letzten Endes vor allem davon ab, was mit dem Arbeitgeber ausgehandelt wurde. Aber auch das Alter spielt eine Rolle. Wer volljährig ist, hat im Ferienjob Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde (Stand: Juni 2020). Wer im Ferienjob auf 450-Euro-Basis angestellt ist, darf dementsprechend höchstens 48,13 Stunden pro Monat arbeiten. Für Schüler zwischen 15 und 17 Jahren gilt der Mindestlohn allerdings nicht.

Steuern musst du von deinem Verdienst in der Regel nicht zahlen. Bis zur Einkommensgrenze von derzeit 9.408 Euro pro Jahr (Stand: Juni 2020) ist das Gehalt aus deinem Ferienjob steuerfrei.

Rechte im Ferienjob: Worauf haben Aushilfen Anspruch?

Ferienjobber haben dieselben Rechte wie andere Angestellte. Auch für Aushilfen in der Ferienzeit gelten die gesetzlichen Regelungen zu

  • Arbeits­pau­sen (für Min­der­jäh­ri­ge nach dem JArbSchG, für voll­jäh­ri­ge Feri­en­job­ber gemäß Arbeits­zeit­ge­setz (ArbZG)).
  • Unfall­ver­si­che­rung: Arbeits­un­fäl­le sind auch im Ferienjob über den Arbeit­ge­ber versichert.
  • Lohn­fort­zah­lung bei Krankheit: Wenn du während des Feri­en­jobs krank wirst, bekommst du bei ord­nungs­ge­mä­ßer Krank­mel­dung trotzdem Geld.
  • Urlaubs­an­spruch: Wenn der Vertrag für die Feri­en­ar­beit min­des­tens über einen Monat läuft, hast du Anspruch auf Urlaub.
FAZIT
  • Kleine, leichte Feri­en­jobs sind schon ab 13 Jahren erlaubt, sofern Eltern oder Sor­ge­be­rech­tig­te ein­ver­stan­den sind.
  • Für Schüler zwischen 15 und 17 Jahren gelten einige Regeln bezüglich Arbeits­zeit und Aufgaben, damit sie nicht über­las­tet werden.
  • Bestimmte Tätig­kei­ten sind für Min­der­jäh­ri­ge verboten.
  • Anspruch auf Min­dest­lohn im Ferienjob haben nur voll­jäh­ri­ge Aushilfen.
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