19. April 2023, 8:30 Uhr
Durchatmen Fristlose Kündigung: Diese Gründe berechtigen
Eine fristlose Kündigung hat für Betroffene meist schwere Konsequenzen. Deshalb ist sie nur unter strengen Regeln erlaubt. Welche Gründe eine fristlose Kündigung seitens Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtfertigen können und wie es mit der Probezeit und Arbeitslosengeld aussieht, erfährst du in diesem Ratgeber.
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Was bedeutet eine fristlose Kündigung?
Die Grundlage für eine berufliche Beschäftigung ist in der Regel ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dieses Arbeitsverhältnis kann aus mehreren Gründen enden. Bei befristeten Arbeitsverträgen zum Beispiel passiert das nach einer bestimmten Zeit oder aufgrund einer anderweitigen Vorgabe automatisch. Unbefristete Arbeitsverträge hingegen bedürfen üblicherweise einer Kündigung, die beide Seiten aussprechen können.
- Eine ordentliche Kündigung wird ab ihrem Ausspruch nach mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats wirksam. Die Kündigungsfrist kann unter Umständen auch kürzer oder länger sein. Entscheidend dafür sind etwa Betriebsgröße, Betriebszugehörigkeit oder bestimmte vertragliche Regelungen. Mehr darüber erfährst du in unseren Tipps zur Kündigung von Arbeitsverträgen.
- Bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Aussicht auf eine Weiterbeschäftigung. Die betroffenen Arbeitnehmer haben also keine Kündigungsfrist, während der sie sich um eine neue Stelle kümmern können. Deshalb ist die fristlose Kündigung nur unter bestimmten Umständen möglich.
Gut zu wissen: Eine außerordentliche Kündigung muss nicht immer zwangsweise eine fristlose Kündigung sein. Beispielsweise kann ein Unternehmen Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen wie finanziellen Engpässen außerordentlich kündigen, wenn sie ansonsten unkündbar wären. Das heißt aber nicht, dass diese Kündigung dann auch fristlos geschieht. Andersherum ist jede fristlose Kündigung immer eine außerordentliche Kündigung.
Was sind wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung?
Eine fristlose Kündigung können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer aussprechen. Nach § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist das allerdings nur „aus wichtigem Grund“ möglich. Dabei sind folgende zwei Regeln unbedingt zu beachten.
- Der Grund muss so schwerwiegend sein, dass einer Partei – oder auch beiden – die weitere Beschäftigung nicht mehr zumutbar ist.
- Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden. Der Zeitraum beginnt ab dem Moment, indem die kündigende Person von der Ursache der Kündigung erfahren hat. Außerdem ist der anderen Seite auf Verlangen der „Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich“ mitzuteilen.
Je nachdem, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer fristlos kündigen, kann es unterschiedliche wichtige Gründe geben. Unabhängig davon müssen sich beide an eine Reihe strenger Regeln halten. Verstoßen sie nur gegen eine davon, ist die fristlose Kündigung unwirksam.
- Es liegt ein erheblicher Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten vor. Teils genügt auch ein dringender Verdacht.
- Der betreffende Verstoß muss grundsätzlich rechtswidrig sowie schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) begangen worden sein.
- Es gibt keine zumutbare Alternative (milderes Mittel) zur fristlosen Kündigung wie eine ordentliche Kündigung oder eine Abmahnung. Und es besteht keine Aussicht auf eine Verbesserung der Situation.
- Das Interesse des Kündigenden überwiegt das Interesse an einer Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gegenüber der anderen Partei.
- Die bereits genannte Zwei-Wochen-Frist muss eingehalten werden.
Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber: Beispiele für wichtige Gründe
Ob eine fristlose Kündigung rechtens ist, muss häufig im Einzelfall vor dem Arbeitsgericht geklärt werden. Denn eine Liste mit konkreten und immer gültigen Verstößen gibt es nicht. Auch die Frage, ob gegebenenfalls eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung statthaft ist, kann oft erst während eines arbeitsrechtlichen Verfahrens beantwortet werden.
Deshalb geben die folgenden Beispiele nur eine Anschauung davon, welche Gründe eine fristlose Kündigung von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer rechtfertigen können – aber nicht unbedingt müssen.
Eine Reihe von Verfehlungen der Beschäftigten können zu einer wirksamen fristlosen beziehungsweise verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber führen.
- Eine Straftat: Die liegt etwa vor, wenn Mitarbeiter einen Betrug begehen oder Dinge stehlen, die dem Unternehmen gehören. Das können Werkzeuge, Büromaterial oder Geld sein.
- Eine Gewalttat: Diese ist bereits gegeben, wenn ein Mitarbeiter öffentlich und glaubwürdig androht, seinen Arbeitgeber verletzen zu wollen. Auch schwere (rassistische) Beleidigungen innerhalb des beruflichen Umfeldes können eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
- Sexuelle Belästigung: Dies betrifft Handlungen und Äußerungen, die gegen Kollegen, Vorgesetzte oder Kunden gerichtet sind.
- Arbeitsverweigerung: Hier geht es darum, dass eine Person immer wieder gegen das Weisungsrecht des Arbeitgebers versagt und es ablehnt, entsprechende Aufgaben zu erfüllen. Ähnlich ist es, wenn jemand zum wiederholten Mal unentschuldigt der Arbeit fernbleibt oder bei der Erfassung der Arbeitszeit falsche Angaben macht.
- Vorgetäuschte Krankheit: Die liegt vor, wenn jemand eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer simulierten Krankheit angibt.
Übrigens: Auch eine tatsächliche Krankheit kann bei bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung begründen. Mehr zu diesem Thema findest du bei uns im Ratgeber „Kündigung wegen Krankheit: Voraussetzungen und Hintergründe“.
Es gibt eine Reihe von Gründen, die häufig für fristlose Kündigungen angegeben werden, die diese aber regelmäßig nicht legitimieren. Das betrifft beispielsweise Trunkenheit am Arbeitsplatz, wenn die Betroffenen alkoholsüchtig sind, eine zu spät eingereichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, das Tragen von Kopftüchern oder die Gründung eines Betriebsrats.
Achtung: Möchtest du gegen eine fristlose Kündigung Einspruch erheben, musst du dies gemäß § 4 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) innerhalb einer vorgeschriebenen Frist von drei Wochen nach Kündigungszugang tun.
Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer: Beispiele für wichtige Gründe
Auch für Beschäftigte gibt es Gründe für eine fristlose Kündigung. Meistens begründen folgende Ursachen den Wunsch von Arbeitnehmern, fristlos zu kündigen:
- Unregelmäßige Zahlungen: Hier geht es um immer wieder ausbleibendes oder zu geringes Gehalt.
- Verstöße gegen den Arbeitsschutz: Diese können beispielsweise vorliegen, wenn wichtige und potenziell gefährliche Arbeitsmittel nicht ausreichend gewartet werden.
- Verletzte Menschenwürde: Anlass sind beispielsweise Beleidigungen oder Mobbing.
- Tätlichkeiten: Darunter fallen körperliche Angriffe auf Beschäftigte.
- Sexuelle Übergriffe: Diese können verbal oder körperlich von Vorgesetzten ausgehen.
Eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer wegen eines neuen Jobs ist allerdings nicht erlaubt. Hast du also eine neue Arbeitsstelle in Aussicht, musst du dich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten. Sprich: Du darfst nur eine ordentliche Kündigung aussprechen.
Nachteile einer fristlosen Kündigung für Arbeitnehmer
Eine rechtsgültige fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber bedeutet für Arbeitnehmer nicht nur den sofortigen Verlust ihres Arbeitsplatzes, sondern damit verbunden ebenso den Wegfall ihres Gehalts. Auch eine bezahlte Freistellung gibt es hier nicht.
Ein weiterer Nachteil ist, dass es bei einer fristlosen Kündigung eine zwölfwöchige Sperre für den Erhalt von Arbeitslosengeld I gibt. Außerdem ist der Wert des Arbeitszeugnisses fragwürdig. Schließlich stehen an dessen Ende die fristlose Kündigung und deren Grund. Das macht bei künftigen Bewerbungen keinen guten Eindruck.
Allein wegen dieser gravierenden Nachteile sollten Beschäftigte eine erhaltene fristlose Kündigung immer rechtlich prüfen lassen. In vielen Fällen ist sie nämlich unwirksam. Betroffene müssen dann weiter beschäftigt werden oder können zumindest eine Abfindung erhalten.
Fristlose Kündigung während Probezeit und Ausbildung erlaubt?
Die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht nur während einer „normalen“ Beschäftigung erlaubt. Ebenso darf eine fristlose Kündigung während der Probezeit oder der Ausbildung ausgesprochen werden, sofern die dafür oben genannten, generell erforderlichen Gründe gegeben sind. Allerdings muss während der Probezeit zuvor eine Abmahnung ausgesprochen worden sein. Mehr erfährst du in unserem Ratgeber zur Kündigung in der Probezeit.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.