Gegendarstellung bei Abmahnung: Die richtige Strategie. Ein Mann mit Jacket und Hemd sitzt an einem Bürotisch einer Frau in Blazer gegenüber. Er breitet die Hände aus. Jeanette Dietl, Fotolia

18. Juli 2016, 10:20 Uhr

Ihre Sicht der Dinge Gegen­dar­stel­lung bei Abmahnung: Die richtige Strategie

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu Unrecht abgemahnt wurden, können Sie eine Gegendarstellung zur Abmahnung schreiben. Laut Arbeitsrecht ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese der Personalakte hinzuzufügen. Lesen Sie, wann und warum es sinnvoll sein kann, dass Sie so gegen eine Abmahnung vorgehen.

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Gegen­dar­stel­lung bei Abmahnung: Ihre Rechte

Die Abmahnung ist im Arbeitsrecht eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, Sie auf ein Fehlverhalten hinzuweisen und Sie zu einer Änderung aufzufordern. Häufig bereiten Abmahnungen den Weg für eine Kündigung und sollen als Warnschuss für dienen. Sie werden in die Personalakte eingetragen. Ob eine solche Verwarnung gerechtfertigt ist oder nicht, werden Sie und Ihr Arbeitgeber möglicherweise unterschiedlich beurteilen. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine Gegendarstellung zu der Abmahnung zu verfassen. Laut § 83 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Sie das Recht, der Personalakte Ihre Erklärungen hinzuzufügen. Sie können also Stellung zu den Vorwürfen nehmen und Ihre Sicht der Dinge schildern. Damit zeigen Sie, dass Sie mit den Vorwürfen nicht einverstanden sind, reagieren aber nicht direkt mit einem Anwaltsschreiben oder gar einer Klage. Beim Verfassen der Gegendarstellung sollten Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen lassen. Dieser kann einschätzen, welche Formulierungen in Ihrem Fall sinnvoll sind.

Bei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!Gegen die Abmahnung vorgehen – empfehlenswert?

Auch wenn eine Gegendarstellung zur Abmahnung Ihnen laut Arbeitsrecht zusteht, ist sie nicht immer sinnvoll. Indem Sie Ihre Sicht der Dinge schildern, offenbaren Sie nämlich Ihre Gegenargumente. Falls es zu einer Kündigung und einem Kündigungsschutzprozess kommt, weiß Ihr Arbeitgeber bereits, wie Sie sich gegen seine Vorwürfe verteidigen werden, und kann sich darauf vorbereiten. Die Gegendarstellung zur Abmahnung kann also taktisch unklug sein. Im öffentlichen Dienst ist es aber häufig sinnvoll, damit zu reagieren. Öffentliche Arbeitgeber nutzen Abmahnungen selten, um eine Kündigung vorzubereiten. Sie können also meist Ihre Einwände dokumentieren lassen, ohne spätere Nachteile befürchten zu müssen.

Wenn Sie anders gegen die Abmahnung vorgehen möchten, gibt es übrigens auch die Möglichkeit, den Betriebsrat um Unterstützung zu bitten. Dieser ist gemäß § 85 BetrVG verpflichtet, Ihre Beschwerde entgegenzunehmen und beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken, sofern er sie für berechtigt hält.

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