15. November 2019, 12:52 Uhr
Grundsatzurteil Geschwindigkeitskontrolle: Private Blitzer sind rechtswidrig
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden: Private Blitzer dürfen keine Tempokontrollen machen. Wer von ihnen erwischt wurde, kann gegen seinen Bußgeldbescheid vorgehen und sich dabei gute Erfolgschancen ausrechnen.
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Mehrere Bundesländer setzen private Blitzer ein
Wurdest du kürzlich beim Autofahren geblitzt? Dann solltest du dich mal erkundigen, von wem. Jedenfalls, wenn du in Bayern, Brandenburg, Hessen, Sachsen, dem Saarland oder Nordrhein-Westfalen erwischt wurdest. Denn dort machen nicht immer Behörden oder Polizisten das Beweisfoto. In manchen Gemeinden der genannten Bundesländern übernehmen private Blitzer die Geschwindigkeitsmessung.
Doch das ist unzulässig, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt jetzt entschieden hat (AZ 2 Ss-OWi 942/19). Konkret heißt das: Bist du einem privaten Dienstleister in die Tempofalle gegangen, kannst du den Bußgeldbescheid anfechten – mit guten Erfolgsaussichten.
Dafür hat ein Autofahrer aus dem Main-Kinzig-Kreis mit seiner Klage gegen ein Bußgeld wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gesorgt. Der Mann war zu schnell gefahren und dabei von einem Mitarbeiter einer privaten GmbH geblitzt worden. Für die Verkehrsüberwachung war das Unternehmen von der Gemeinde Freigericht engagiert worden.
Bußgeldbescheid ungültig, wenn ein Privatunternehmen geblitzt hat
Doch diese Auftragsvergabe war nicht rechtens, befand das zuerst angerufene Amtsgericht Gelnhausen und hob den Bußgeldbescheid auf. Damit war die Staatsanwaltschaft Hanau nicht einverstanden und zog vor das OLG Frankfurt.
Doch dessen Richter schlossen sich der Vorinstanz an. In der Begründung heißt es: "Die vorliegend durchgeführte Verkehrsüberwachung durch den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk der Gemeinden Freigericht und Hasselroth ist gesetzeswidrig. Die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hat keine Rechtsgrundlage. In der Folge hätte das Regierungspräsidium Kassel keinen Bußgeldbescheid erlassen dürfen."
Damit ist die Geschwindigkeitsmessung ausschließlich eine Sache der eigenen Bediensteten der Ortspolizeibehörde. Der Mitarbeiter der privaten Firma gehört nach Auffassung der Richter eindeutig nicht dazu.
Urteil könnte bundesweite Bedeutung haben
Das OLG Frankfurt am Main geht davon aus, dass sein Urteil auch für die hessischen Gemeinden Brachttal und Nidderau gilt. Dort werden Messungen ebenfalls von privaten Dienstleistern übernommen. Die Entscheidung dürfte aber darüber hinaus, also bundesweit, von Bedeutung sein.
Tipp: Ob du von einer privaten Geschwindigkeitsmessung betroffen bist oder nicht, kann dir gegebenenfalls ein Anwalt sagen. Dieser hat Einblick in die Ermittlungsakte. Darin steht, wer dich geblitzt hat.
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