Gewerbe anmelden: junges Paar steht hinter dem Tresen ihres Cafés Monkey Business, Fotolia

3. Juli 2015, 11:16 Uhr

Step by Step zur Selbstständigkeit Gewerbe anmelden: Der erste Schritt zur Existenzgründung

Wer seinen Traum vom eigenen Geschäft endlich verwirklichen möchte, muss zunächst einige organisatorische Sachen erledigen. Dazu gehört auch: Das Gewerbe anmelden. Wo Sie sich anmelden, was Sie dafür benötigen und weitere wissenswerte Informationen rund um das Thema Existenzgründung finden Sie hier.

Viele bauen ihre Existenz auf ein Gewerbe. Darum ist es wichtig, dieses zu schützen. >>

Gewerbe anmelden: Wo und wie?

Ob als Gastronom, Handwerker oder Künstler: Möchten Sie sich selbstständig machen, müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Ohne Gewerbeschein fehlt Ihnen jegliche Grundlage für Ihre Existenzgründung. Den Gewerbeschein erhalten Sie beim zuständigen Gewerbeamt Ihres Wohnsitzes. Je nach Wohnort kostet dieser zwischen 10 und 50 Euro. Wichtig: Bringen Sie Ihren Personalausweis zur Anmeldung mit.

Außerdem bedarf es je nach Fall weiterer Unterlagen für Ihre Existenzgründung: Gastronomen brauchen zum Beispiel eine Betriebserlaubnis vom zuständigen Ordnungsamt, Handwerker eine Handwerkskarte. Alternativ reicht auch eine Gewerbekarte für handwerksähnliche Betriebe.

Pflicht­mit­glied­schaft bei der Industrie- und Handelskammer

Haben Sie Ihr Gewerbe angemeldet, sind Sie automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Mitgliedschaft ist für Existenzgründer in den ersten zwei Jahren kostenfrei, sollte der Jahresgewinn unter 25.000 Euro liegen. Die IHK schickt Ihnen einige Zeit nach der Gewerbeanmeldung ein Formular, in das Sie Ihre voraussichtlich zu erzielenden Umsätze eintragen müssen.

Darüber hinaus wird Ihnen ein Fragebogen vom Finanzamt zugeschickt. Darin müssen Sie Angaben zu Ihrer Existenzgründung machen, beispielsweise ob Sie Ihr Gewerbe zu Hause betreiben. Auch dem Finanzamt müssen Sie übermitteln, wie hoch Ihr Umsatz und Gewinn voraussichtlich ausfallen wird. Liegt der Gewinn wahrscheinlich unter 30.000 Euro im Jahr, legen Sie Ihrer Steuererklärung später eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei.

Tipp: Bewahren Sie immer alle Rechnungen und Belege auf, die für betriebliche Zwecke benötigt werden. Pflegen Sie eine Liste über Einnahmen und Ausgaben. So haben Sie später weniger Stress beim Ausfüllen der Steuererklärung. Liegt der Gewinn oder Umsatz über 500.000 Euro sind Sie ohnehin zur Buchführung verpflichtet.

Extra-Konto ein­rich­ten

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, ist es ebenfalls sinnvoll ein separates Konto einzurichten. So können Sie sich einen guten Überblick über Einnahmen und Ausgaben Ihres Geschäfts verschaffen. Einen fixen Teil des Gewinnes sollten Sie sich zudem immer für die Steuern zurücklegen. Sollten Sie im Zuge Ihrer Existenzgründung mit Behörden, Kollegen oder Anwohnern in Konflikt geraten, kann ein Rechtsschutz helfen.

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