Handyverbot an Schulen: Diese Regeln sind rechtlich möglich © iStock.com/dolgachov

26. Januar 2022, 10:30 Uhr

Darf ich eigentlich? Han­dy­ver­bot an Schulen: Diese Regeln sind rechtlich möglich

Handys für Kinder geben Eltern Sicherheit, schließlich ist der Nachwuchs so immer erreichbar. Häufig aber gibt es Streit über Handyverbote an Schulen. Ist ein Einsammeln der Handys durch die Lehrperson überhaupt erlaubt? Wie weit die Regelungen gehen dürfen und was rechtswidrig ist, erfährst du in diesem Artikel.

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Han­dy­ver­bot an Schulen: Das ist die Rechtslage

Grundsätzlich gilt: Regelungen, die die Mitnahme eines Handys in die Schule grundsätzlich untersagen, stehen rechtlich gesehen auf wackeligen Füßen. Lediglich die Nutzung der Mobilfunkgeräte darf durch die Schule eingeschränkt werden. Dies ist jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Schulgesetze der Bundesländer machen dazu jeweils allgemeine Vorgaben. In Bayern beispielsweise gilt seit 2006 ein allgemeines Handynutzungsverbot in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände (BayEUG Art. 56).

Einschränkungen der Handynutzung werden häufig mit dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen begründet. Schulen können demnach in ihrer Schulordnung Richtlinien festsetzen, wie sie ihren Erziehungsaufgaben nachkommen wollen – darunter kann auch eine Einschränkung des Handygebrauchs fallen.

Prinzipiell müssen Nutzungsverbote immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen – ein ausgeschaltetes Handy im Rucksack stört schließlich nicht den Unterricht. Die Richtlinien dürfen beispielsweise nicht dem generellen Grundrecht der Schüler auf freie Persönlichkeitsentfaltung entgegenstehen.

Smartphone im Unterricht: In diesen Fällen kann das verboten werden

Selbst wenn das Handy auf dem Pausenhof genutzt werden darf, ist es im Unterricht meist verboten – schließlich sollen die Schülerinnen und Schüler durch das Handy nicht vom Unterrichtsstoff abgelenkt werden. Weitere Situationen, in denen ein Handyverbot gelten kann, sind offizielle Prüfungen wie etwa Klassenarbeiten.

Ein heimlich mitgeführtes Handy in einer Prüfung darf als Täuschungsversuch gewertet werden. Einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zufolge kann die Mitnahme eines Handys in eine Prüfung auch schon ausreichen, um die Note „ungenügend” zu erhalten (AZ 7 K 3433/10). Dies greift allerdings nur, wenn die Prüfungsordnung eine solche Konsequenz vorsieht. Ein Blick in die Schul- und Prüfungsordnungen der einzelnen Länder gibt Aufschluss über die jeweiligen Regeln.

Dürfen Lehrer Handys ein­sam­meln oder kontrollieren?

Auch hierbei gelten die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Die meisten Schulordnungen sehen die zumindest zeitweise Wegnahme von Handys durch das Lehrpersonal als gültige Erziehungsmaßnahme an, wenn der Gebrauch des Handys den Unterricht stört. Die Rückgabe muss jedoch erfolgen, sobald der Anlass der Handywegnahme nicht mehr besteht, in der Regel also nach dem Unterricht.

Ein Einbehalten des Handys über Nacht oder länger andauernder Handy-Entzug ist in der Regel nicht erlaubt, ebenso wenig ein Durchsuchen des Handys gegen den Willen des Schülers. Sollte die Schule das Handy nicht wieder herausgeben, hilft ein Rechtsbeistand. Zunächst sollten Eltern und Schüler aber das Gespräch mit der Schulleitung suchen.

Sogenannte Störsender und Handydetektoren, mit denen unerlaubt mitgebrachte Handys aufgespürt werden können, haben in der Regel keine rechtliche Grundlage. 2013 war ein Fall an einer schleswig-holsteinischen Schule bekannt geworden, an der ähnliche Geräte zum Einsatz kamen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen hatte das Bildungsministerium des Landes den weiteren Gebrauch solcher Geräte jedoch unterbunden.

Unzufrieden mit den Regelungen der Schule: Was tun?

Du bist mit den Regelungen an der Schule deines Kindes absolut nicht einverstanden? Dann kannst du deine Kritik bei einer Elternversammlung ansprechen. Möglicherweise gibt es noch weitere Eltern, die die Regelungen nicht gutheißen. Auch kannst du darauf hinwirken, dass die Regelung bei der nächsten Schulkonferenz noch einmal thematisiert und gegebenenfalls überdacht wird.

Bevor du rechtliche Schritte gehst, solltest du außerdem über eine Mediation nachdenken.An der Schule deines Kindes gilt zum Beispiel eine Kleiderordnung? Was vorgegeben werden darf und was nicht, liest du hier.>>

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