17. Mai 2016, 13:56 Uhr
Hausaufgabenpflicht Hausaufgaben: Wie sind sie rechtlich geregelt?
Hausaufgaben sind ein häufiger Streitpunkt zwischen Lehrern, Eltern und Schülern. Sind Lehrer im Recht, wenn sie Strafen verhängen, weil ein Schüler die Hausaufgaben nicht gemacht hat? Dürfen Noten erteilt werden? Häufig gibt die Schulordnung Anhaltspunkte, vieles ist aber auch in Gesetzen auf Landesebene geregelt.
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Hausaufgabenpflicht: Ein Blick in die Schulordnung
Grundsätzlich gilt: Schüler müssen die von den Lehrern aufgegebenen Arbeiten erledigen. Diese Hausaufgabenpflicht ergibt sich in den meisten Fällen aus der Schulordnung. Eltern dürfen ihre Kinder nicht eigenmächtig von dieser Pflicht befreien – dies darf in begründeten Fällen nur die Schule. Eltern, die der Meinung sind, dass die Aufgaben ihr Kind über Gebühr belasten, sollten daher zunächst das Gespräch mit dem Klassenlehrer suchen.
In welchem Umfang Hausaufgaben für Schüler zumutbar sind, ist häufig nicht leicht zu definieren. In manchen Bundesländern gibt es hierfür aber Rahmenrichtlinien. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen zum Beispiel hat Arbeitszeiten festgelegt, innerhalb derer die Hausaufgaben zu bewältigen sein müssen. Diese steigen schrittweise an: In der 1. und 2. Klasse sind es maximal 30 Minuten, später in der 8. bis 10. Klasse dürfen es bis zu 75 Minuten sein.
Hausaufgaben nicht gemacht: Drohen Strafen?
Wenn ein Schüler einmal seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, quittieren Lehrer dies meist nur mit einer Ermahnung. Kommt es aber wiederholt vor, dass Hausaufgaben nicht erledigt werden, kann die Schule einen Verweis aussprechen. Sammeln sich solche Verweise, kann am Ende die Versetzung gefährdet sein, da die Schule mangelnde Lernbereitschaft annimmt. In gravierenden Fällen ist auch ein Schulverweis möglich. Liegt es aber an der individuellen Leistungsfähigkeit, dass häufig die Hausaufgaben nicht gemacht werden, das Kind also schlicht überfordert ist, müssen andere Wege gefunden werden. Umso wichtiger ist in solchen Fällen ein frühzeitiges Gespräch zwischen Eltern und Schule.
Benotung ist nicht erlaubt
Lehrer dürfen also Konsequenzen ziehen, wenn die Hausaufgaben nicht gemacht werden. Benoten dürfen sie die zu Hause angefertigten Arbeiten aber nicht – das ist, unabhängig von der jeweiligen Schulordnung, in allen Bundesländern gleich geregelt. Bewertet werden darf nur die Leistung, die der Schüler im Unterricht oder in Klausuren erbringt – auch vor dem Hintergrund, dass bei den Hausaufgaben nicht überprüfbar ist, ob sie vielleicht mit Hilfe der Eltern angefertigt wurden. Lehrer dürfen daher keine Sechs vergeben, wenn einmal die Hausaufgaben fehlen. Sie dürfen aber auf der Grundlage des Hausaufgaben-Stoffes im Unterricht einen Test abhalten und dessen Ergebnisse benoten.
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