Hitzefrei in der Schule: So unterschiedlich ist es geregelt. Jugendliche gehen eine Steintreppe vor einem roten Backsteingebäude hinab. Christian Schwier, Fotolia

31. Mai 2016, 8:08 Uhr

Hohe Temperaturen Hitzefrei in der Schule: So unter­schied­lich ist es geregelt

Die Frage "Wann gibt es Hitzefrei?" lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn das Thema Hitzefrei in der Schule ist in jedem Bundesland anders geregelt und liegt häufig im Ermessen des Schulleiters. Lesen Sie, welche Regelungen üblich sein können.

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Schul­lei­ter ent­schei­det über Hitzefrei in der Schule

Wann gibt es Hitzefrei? Ob Schüler wegen hoher Temperaturen nach Hause geschickt werden, hängt oft davon ab, in welchem Bundesland sie zur Schule gehen und wie die Schule dies handhabt. Es gibt kein allgemeines Gesetz, das regelt, ob und wann an heißen Tagen Hitzefrei gegeben wird. In der Regel liegt diese Frage an jeder Schule im Ermessen der Schulleitung. Maßgeblich ist dabei nicht nur die Außentemperatur, sondern auch die Situation des Schulgebäudes, also die auftretende Wärmeentwicklung in den Unterrichtsräumen. An vielen Schulen erhalten bei großer Hitze nur die unteren Jahrgänge Hitzefrei, ab der Oberstufe wird es nicht mehr gewährt.

Wann gibt es Hitzefrei? Einige Beispiele

In einigen Bundesländern gibt ein Erlass des Kultusministeriums Anhaltspunkte, an denen die Schulleiter sich orientieren können. So soll etwa in Niedersachsen die Schulleitung nach Absprache mit dem Schulpersonalrat und der Schülervertretung entscheiden, wann der Unterricht aufgrund der hohen Temperaturen nicht mehr fortgesetzt werden kann. Schüler aus dem Primarbereich, also der Grundschule, dürfen aber nur nach Absprache mit ihren Erziehungsberechtigten frühzeitig nach Hause geschickt werden, wenn es Hitzefrei in der Schule gibt.

RechtsschutzIn Nordrhein-Westfalen dient eine Temperatur von mehr 27 °C im Klassenraum als Anhaltspunkt, um Hitzefrei zu geben. Unter einer Raumtemperatur von 25 °C darf kein Hitzefrei gegeben werden. Die Sekundarstufe II ist davon komplett ausgenommen und erhält grundsätzlich kein Hitzefrei. Die Regelung in Hessen sieht als Möglichkeiten bei hohen Temperaturen vor, dass der Unterricht nach der fünften Stunde beendet wird, dass keine Hausaufgaben gegeben werden oder dass die Lehrer alternative Formen des Unterrichts durchführen, zum Beispiel an anderen Orten.

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