Kältefrei: Besteht ein Anspruch darauf? Ein Arbeiter mit orangener Warnweste steht, auf eine Schaufel gestützt, vor einer verschneiten Baustelle. Artem, Fotolia

2. Februar 2017, 10:26 Uhr

Arbeit bei Minusgraden Kältefrei: Besteht ein Anspruch darauf?

Wer im Winter draußen arbeiten muss, wünscht sich häufig Kältefrei und auch an Schulen würden sich die Schüler über einen Unterrichtsausfall aufgrund der Minusgrade freuen. Doch gibt es dafür gesetzliche Regelungen?

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Minus­gra­de: Können Arbeit­neh­mer zu Hause bleiben?

Gemäß § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass seine Angestellten bei der Arbeit möglichst vor Gefahren geschützt werden. Für die Temperatur am Arbeitsplatz gibt es deshalb auch bestimmte Regelungen, die in der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 zu finden sind. Werden vor allem leichte Arbeiten im Sitzen ausgeführt, sollten die Temperatur zum Beispiel bei mindestens 20 Grad Celsius liegen. Bei schweren Arbeiten im Stehen sollten es dagegen mindestens 12 Grad Celsius sein. In Lagerhallen und ähnlichen Arbeitsstätten lässt sich eine solche Temperatur herstellen, doch wie sieht es bei Tätigkeiten aus, die komplett im Freien verrichtet werden? Ein grundsätzlicher Anspruch auf Kältefrei besteht hier auch dann nicht, wenn das Thermometer Minusgrade anzeigt. Der Arbeitgeber muss aber angemessene Arbeitskleidung für diese Wetterverhältnisse zur Verfügung stellen.

Besteht aber ein gesundheitliches Risiko für Sie als Arbeitnehmer, sollten Sie das Gespräch mit dem Chef suchen und ihm die Situation darlegen. Schließlich ist es auch nicht in seinem Interesse, wenn Sie krankheitsbedingt ausfallen. Vielleicht finden Sie gemeinsam eine Alternative zum Kältefrei, zum Beispiel durch den Abbau von Überstunden. Auch wenn der Arbeitgeber sich nicht kompromissbereit zeigt, sollten Sie nicht einfach der Arbeit fernbleiben. Sie riskieren damit eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

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Gibt es analog zum Hitzefrei auch einen Unterrichtsausfall, wenn draußen Minusgrade herrschen? In der Regel ist das nicht möglich, eine Ausnahme kann jedoch gelten, wenn die Heizung im Schulgebäude ausfällt. Weil dann keine ausreichende Temperatur mehr in den Räumen herrscht, können die Schüler frei bekommen. Auch bei extremen Witterungsverhältnissen wie Schneechaos kann die Schule ausfallen, weil die Schülerbeförderung dann erheblich erschwert ist. In der Regel entscheiden darüber die Städte und Gemeinden oder die Schulen selbst.

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