Mitarbeiter mündlich ermahnt WavebreakMediaMicro, Fotolia

24. September 2014, 12:58 Uhr

Arbeitsrecht Reicht eine mündliche Abmahnung?

Natürlich möchte kein Arbeitnehmer von seinem Chef eine Abmahnung erhalten. Kommt es aber doch dazu, stellt sich die Frage nach der Rechtsgültigkeit. Speziell die mündliche Abmahnung wird oft für unwirksam gehalten. Hier erfahren Sie, ob diese Annahme stimmt und wie Sie sich nach einer solchen Ermahnung verhalten sollten.

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Eine mündliche Abmahnung ist prin­zi­pi­ell rechtsgültig

Eine mündliche Abmahnung ist grundsätzlich rechtsgültig. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass nur eine schriftliche Abmahnung rechtens ist. Auch wenn die schriftliche Form des Rüffels die gängigste ist, sollten Sie also auch eine mündliche Abmahnung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Schnell kann sie sonst zu einer Kündigung führen. Diese sollte allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen, um Unklarheiten und daraus resultierenden Streit zu vermeiden. So sollte der Vorgesetzte zum Beispiel keine vagen Andeutungen machen.

Die Abmahnung, ob mündlich oder schriftlich, sollte das abgemahnte Verhalten deutlich darstellen. Datum, Uhrzeit und Art der Pflichtverletzung müssen möglichst detailliert geschildert sein. Auch sollte das Verhalten klar als Vertragsverstoß ausgemacht werden. Ein weiterer elementarer Bestandteil einer Abmahnung: die unmissverständliche Information über Konsequenzen bei einem weiteren Fehlverhalten. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann die Abmahnung als rechtsgültig betrachtet werden.

Abmahnung erhalten: Bei Unklar­hei­ten nachfragen

Fragen Sie bei Unklarheiten oder schwammigen Formulierungen in der erhaltenen Abmahnung bei Ihrem Arbeitgeber nach. Wenn Sie unsicher sind, können Sie zunächst auch einen Anwalt oder Experten zu einzelnen Punkten der Abmahnung befragen. Generell sollten Sie beim Erhalt der Verwarnung aber nicht sofort in Verteidigungsstellung gehen. Denken Sie in Ruhe darüber nach, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, sollten Sie zunächst das sachliche und konstruktive Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen.

Im besten Fall lässt sich der Vorwurf ohne einen Rechtsstreit aus dem Weg räumen. Versuchen Sie stets eine Frontenbildung zu vermeiden. In der Regel ist es sowohl im Sinne des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers, die Wogen zu glätten und zukünftig problemlos miteinander weiterzuarbeiten.

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