5. März 2019, 12:26 Uhr
Darf ich eigentlich? Kernarbeitszeit: Das müssen Arbeitnehmer dazu wissen
Die Kernarbeitszeit bestimmt, wann alle Mitarbeiter gleichzeitig in einem Unternehmen anwesend sein müssen. Das soll einen reibungslosen Betriebsablauf gewährleisten. Eigentlich eine klare Sache. Doch vor allem bei flexiblen Arbeitszeitmodellen sorgt das Thema immer wieder für Unsicherheiten.
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Definition: Wer entscheidet über die Kernarbeitszeit?
Gibt ein Arbeitgeber eine feste Arbeitszeit vor, dann ist das automatisch für alle Beschäftigten die Kernarbeitszeit. Bietet er allerdings einen flexiblen Rahmen an, sprich Gleitzeit, sieht das anders aus.
Bei Gleitzeitarbeit mit Kernarbeitszeitregelung unterteilt sich der Arbeitstag in drei Phasen:
- Eingleitzeit: Zeitfenster für den Arbeitsbeginn – zum Beispiel 8:00 bis 10:00
- Kernarbeitszeit: Zeitraum, in dem alle Mitarbeiter anwesend sein müssen – zum Beispiel 10:00 bis 16:00
- Ausgleitzeit: Zeitfenster für Dienstende – zum Beispiel 16:00 bis 18:00
In diesem Beispiel könntest du also bei einem Acht-Stunden-Tag morgens um 8:00 beginnen und pünktlich um 16:00 Feierabend machen, oder um 9:30 kommen und um 17:30 gehen und so weiter. Was aber nicht geht: Um 7:00 anfangen und um 14:00 gehen oder um 11:00 anfangen und bis 19:00 arbeiten.
Wie eng der Rahmen für die einzelnen Phasen gesteckt ist, entscheidet der Arbeitgeber und ist immer abhängig vom individuellen Betrieb. Eine gesetzliche Regelung gibt es für Kernarbeitszeiten nicht. Das wäre auch nicht sinnvoll, da sie dazu dienen, die spezifischen Betriebsabläufe zu sichern – zum Beispiel, indem zu Stoßzeiten genug Personal im Laden ist oder im Büro alle für wichtige Meetings anwesend sind.
Vertraglich geregelt wird die Kernarbeitszeit üblicherweise hier:
- Dienstanweisung
- Betriebsvereinbarung – Betriebsrat hat Mitspracherecht
- Arbeitsvertrag – eher die Ausnahme
Verletzung der Kernarbeitszeit: Wann sind später kommen und früher gehen ein Problem?
Viele Arbeitnehmer denken, es sei egal, wann sie kommen und gehen, solange sie nur ihre im Arbeitsvertrag festgelegte Stundenanzahl erfüllen – ein Trugschluss. Es gilt ganz klar:
- In der Kernarbeitszeit musst du anwesend sein.
- Fehlst du, ist das ein Pflichtverstoß.
- Früher kommen, länger bleiben oder angesammelte Überstunden sind kein automatischer Ausgleich für Fehlzeiten.
Wenn deine Eingleitzeit also von 8:00 bis 10:00 geht, du aber erst um 10:15 im Büro bist, fehlst du unentschuldigt – auch wenn du abends 15 Minuten länger bleibst. Dafür kann dein Arbeitgeber dich abmahnen. Bei wiederholten oder schweren Pflichtverletzungen ist sogar die fristlose Kündigung möglich. Diese Gefahr besteht vor allem, wenn dein Fehlen den Betriebsablauf stört – zum Beispiel, weil Kollegen auf dich warten müssen. In besonders schweren Fällen sind sogar Vertragsstrafen oder Schadenersatzforderungen deines Arbeitgebers denkbar.
Kernarbeitszeit bei Teilzeit: Wie geht das?
Bei Teilzeitarbeit ist zunächst die Frage, wie sich die Stunden aufteilen: weniger Stunden an allen Tagen oder weniger Tage bei voller Stundenzahl? Wenn du genauso acht Stunden im Büro bist wie die anderen Kollegen, gelten für dich auch dieselben Kernarbeitszeiten – aber eben nur an den Tagen, an denen du auch arbeitest.
Ein bisschen komplizierter wird es bei reduzierten Stunden – besonders, wenn die Kernarbeitszeit länger dauert als deine komplette Arbeitszeit. Das würde ein Arbeiten in Teilzeit quasi
unmöglich machen. Hier sind individuelle Absprachen nötig.
In Firmen mit Betriebsrat erarbeitet dieser häufig eine allgemeine Regelung für Teilzeitmitarbeiter in Gleitzeit. Manchmal werden die Kernzeiten den Teilzeitkollegen ausgerichtet und gelten dann einfach auch für die Mitarbeiter in Vollzeit. Gibt es keine offizielle Regelung für die Teilzeit-Gleitzeit, gehst du am besten auf deinen Arbeitgeber zu, um eine verbindliche Regelung zu finden und vertraglich festzuhalten. So wissen alle, woran sie sind und du bist auf der sicheren Seite.
- Die Kernarbeitszeit legt der Arbeitgeber fest; der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht.
- In den Kernzeiten müssen alle Mitarbeiter anwesend sein.
- Die Ein- und Ausgleitzeiten beschränken, um wie viel früher oder später du kommen oder gehen darfst.
- Verstöße gegen die Kernarbeitszeit können zur Kündigung führen.
- Verletzungen der Kernarbeitszeit kannst du nicht durch Überstunden kompensieren.
- Bei Teilzeitarbeit müssen passende Regelungen gefunden werden.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.