30. Januar 2018, 15:04 Uhr
Außergewöhnliche Belastung Krankheitskosten bei der Steuer: Was lässt sich absetzen?
Die meisten medizinischen Behandlungen werden von den Krankenkassen bezahlt. Doch manche Krankheitskosten müssen Patienten selbst begleichen. Diese Ausgaben können Sie über die Steuer zurückholen – als außergewöhnliche Belastungen. Dafür gelten allerdings Grenzwerte.
Test zeigt: Guter Rat muss nicht teuer sein. >>
Krankheitskosten können außergewöhnliche Belastung sein
Krankenkassen sollen die Behandlungskosten für ihre Versicherten tragen. Und zwar möglichst komplett, so der Grundgedanke. Allerdings gibt es Fälle, in denen Betroffene Gesundheitsleistungen ganz oder teilweise aus eigener Tasche zahlen müssen. Übersteigen die Beträge ein gewisses Maß, können sich Patienten auf "außergewöhnliche Belastungen" berufen und die geleisteten Krankheitskosten über die Steuererklärung absetzen. Das geht zum Beispiel bei Kosten beziehungsweise Zuzahlungen für:
- stationäre oder ambulante Behandlung durch (spezialisierte) zugelassene Ärzte oder Heilpraktiker
- verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel wie Brillen, Zahnersatz, Rollstühle, Medikamente, auch wenn sie nicht rezeptpflichtig sind
- Impfungen vor Auslandsreisen
- Kuren
- Toupet oder Perücke bei Haarausfall
- Krankengymnastik
- künstliche Befruchtung
- Fitnessstudio
- Rezeptgebühren
- Fahrtkosten
Voraussetzung ist allerdings, dass die Maßnahmen gezielt verordnet wurden. Behandlungen auf eigene Initiative der Patienten werden nicht als Krankheitskosten bei der Steuer anerkannt und lassen sich nicht absetzen. Das gilt auch für rein prophylaktische Maßnahmen.
Berechnung nach Drei-Stufen-Modell
Der Fiskus erstattet die Kosten, wenn die jeweils zumutbare Eigenbelastung der Bürger überschritten wird. Grundlage dafür sind der Gesamtbetrag der Einkünfte, der Familienstand sowie die Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anteile zwischen einem und sieben Prozent, die als noch zumutbar gelten. Im Prinzip bekommen gut verdienende Singles weniger Krankheitskosten erstattet als Verheiratete mit Kindern und einem Durchschnittsgehalt. Nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) wird dabei zwischen drei Einkommensstufen unterschieden:
- bis 15.340 Euro jährliches Gesamteinkommen
- ab mehr als 15.340 Euro bis 51.130 Euro
- mehr als 51.130 Euro pro Jahr
(Stand: Januar 2018)
So geht’s: Krankheitskosten von der Steuer absetzen
Geben Sie in der Steuererklärung sämtliche Krankheitskosten an, die Sie selbst bezahlt haben. Sie sind verpflichtet, die Notwendigkeit der Krankheitskosten nachzuweisen. Das können Sie beispielsweise mit ärztlichen Verordnungen (Rezepte, Atteste) oder Quittungen von Apotheken tun. Eventuell gewährte Ersatzleistungen, wie Zahlungen von Krankenkassen, Beihilfe oder von Dritten geleisteter Schadenersatz, müssen Sie abziehen. Entscheidend sind allein die Beträge, die Sie tatsächlich aus Ihrer eigenen Tasche gezahlt haben.
Tragen Sie die entsprechenden Beträge im Formular für die Steuererklärung 2017 im Mantelbogen unter "Außergewöhnliche Belastungen" ein. Doch Achtung: Nicht immer erkennt das Finanzamt sämtliche Krankheitskosten an. Deshalb sollten Sie mit Streitfällen rechnen und die Notwendigkeit der Ausgaben begründen können.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.