24. März 2015, 9:02 Uhr
Zweifel an der Wirksamkeit? Kündigungsschutzklage: Dies können Sie gegen eine Kündigung tun
Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, ist der Schreck zunächst groß. Eine Kündigungsschutzklage eröffnet Ihnen die Möglichkeit, die rechtliche Wirkung einer durch den Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung gerichtlich feststellen zu lassen. Dies ist dann sinnvoll, wenn Zweifel bestehen.
So einfach kann man Sie nicht abspeisen. Bleiben Sie standhaft. >>
Kündigungsschutzgesetz stärkt Arbeitnehmern den Rücken
Der gesetzlich bestehende Kündigungsschutz schränkt die Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers rechtlich ein. Dies hat zur Folge, dass eine Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen Wirksamkeit entfaltet. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hält diese Voraussetzungen genauer fest. Auch muss ein ordentlicher Kündigungsgrund vorliegen. Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern – etwa für Schwangere – gelten zusätzliche Bedingungen.
Fristen für Kündigungsschutzklage beachten
Mit der Entscheidung, ob Sie eine Kündigung auf sich beruhen lassen oder ob Sie arbeitsrechtliche Schritte einleiten wollen, sollten Sie sich nicht allzu lange Zeit lassen. Gemäß § 4 KSchG muss die Kündigungsschutzklage spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung bei Gericht eingegangen sein – ansonsten gilt die Kündigung als wirksam. Sobald diese Frist überschritten wird, verfällt Ihr Rechtsanspruch, die rechtliche Wirkung der Kündigung vor einem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Unter ganz bestimmten Umständen kann die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage erreicht werden: Zum Beispiel wenn der gekündigte Arbeitnehmer nachweislich und trotz aller Bemühungen nicht in der Lage war, die Klage eher einzureichen.
Hier finden Sie Hilfe
Wenn Sie sich gegen eine Ihrer Meinung nach unrechtmäßige Kündigung zur Wehr setzen möchten, können Sie sich zum Beispiel an die zuständigen Gewerkschaften wenden. Ein Berufs-Rechtsschutz kann bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sehr hilfreich sein, denn die eigenen Anwalts- und anteiligen Gerichtskosten trägt jede Partei selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Übrigens: Ist eine Kündigungsschutzklage vor Gericht erfolgreich, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Alternativ können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine andere Lösung einigen.
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