13. April 2023, 12:47 Uhr
So geht's richtig Künstlername: Alles zu Antrag, Kosten und Personalausweis
Künstler und Freischaffende können ihren Künstlernamen rechtsverbindlich schützen lassen. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, den Namen entweder im Personalausweis eintragen oder sogar markenrechtlich sichern zu lassen. Wie du diesen Eintrag bekommst, welche Voraussetzungen es gibt und mit welchen Kosten du rechnen solltest, erfährst du hier.
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Künstlername: Was das ist und wie du ihn bekommst
Künstlernamen werden umgangssprachlich auch als „Pseudonym“ oder „Alias“ bezeichnet. Sie weichen meist vom bürgerlichen Namen ab und werden in der Regel von Künstlern und Freischaffenden verwendet.
Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, sich einen Künstlernamen zuzulegen und auch offiziell eintragen zu lassen. Das kann beispielsweise der Wunsch nach einer Namensänderung oder einem höheren Schutz der eigenen Privatsphäre sein. Oder aber der Künstlername soll zur besseren Vermarktung dienen.
Um den Schutz des Künstlernamens zu gewährleisten, kannst du ihn entweder im Personalausweis oder Pass eintragen lassen oder durch einen Markeneintrag schützen – so ist der Eintrag auch rechtsverbindlich und kann bei Streitigkeiten bezüglich des Namens als Nachweis dienen. Kommt der Künstlername nur im Freundes- und Bekanntenkreis zum Einsatz, wird also nur inoffiziell verwendet, ist eine verbindliche Eintragung nicht immer nötig.
Künstlernamen im Ausweis oder Pass beantragen
Die Eintragung des Künstlernamens im Personalausweis oder Reisepass erfolgt über das zuständige Einwohnermeldeamt gemäß § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Namensrecht. Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist der Nachweis über die künstlerische oder freischaffende Tätigkeit. Dafür sind bestimmte Unterlagen einzureichen, wie etwa Arbeitsproben, Publikationen in Printmedien oder online, die Gewerbeanmeldung oder auch die Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse.
Für den Vermerk des Künstlernamens im Ausweis oder Reisepass werden außer den üblichen Gebühren für die Beantragung keine zusätzlichen Kosten berechnet.
Ist der Name einmal im Ausweisdokument vermerkt, kannst du ihn in offiziellen Dokumenten und Verträgen nutzen, beispielsweise bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Lediglich für die Eintragung im Grundbuch beim Kauf einer Immobilie muss der bürgerliche Name verwendet werden.
Gut zu wissen: Eine Eintragung deines Künstlernamens im Personalausweis oder Pass ist nicht zwingend erforderlich, sondern dir überlassen.
Namensschutz dank Markenrecht
Soll der Künstlername als Marke eingetragen werden, kannst du ihn als Wortmarke, Bildmarke oder einer Kombination daraus schützen lassen. In diesem Fall läuft die Beantragung nicht über eine Behörde, sondern das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).
Die Kosten für den Antrag bei der DPMA belaufen sich auf 300 Euro – auf elektronischem Wege sind es 290 Euro. Die Eintragung ist zehn Jahre gültig und kann beliebig verlängert werden.
Damit du dir die alleinige Verwendung des Namens sicherst, sind allerdings diverse Kriterien wichtig: Der Künstlername sollte eindeutig von anderen Marken zu unterscheiden sein und es sollte keine bereits bestehenden Markenrechte am Namen geben. Eine vorherige Markenrecherche kann daher sinnvoll sein. Zudem darf der Künstlername nicht gegen die „guten Sitten” verstoßen.
Wird der Künstlername dann unberechtigt von einer anderen Person genutzt, liegt ein Verstoß gegen das Markenrecht vor. Bevor ein Rechtsstreit aufkommt, empfiehlt sich zunächst eine Mediation zwischen den beteiligten Parteien. Ist diese nicht erfolgreich, kannst du die Gegenpartei abmahnen oder sogar eine Unterlassungsklage erwirken sowie zusätzlich Schadensersatzforderung geltend machen.
Gut zu wissen: Übrigens kannst du für einen noch umfassenderen Namensschutz auch beide Eintragungen kombinieren – den Namen im Ausweisdokument vermerken und auch markenrechtlich schützen lassen.
Internationaler Markenschutz für den Künstlernamen
Willst du deinen Künstlernamen nicht nur in Deutschland als Marke nutzen, musst du ihn für die internationale Verwendung ebenfalls eintragen lassen. In der Europäischen Union ist die zuständige Behörde das EU-Markenamt (EUIPO). Bei einer weltweiten Nutzung wendest du dich an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) mit Sitz in Genf. Für eine dortige Registrierung muss die Marke aber bereits im Ursprungsland beantragt worden sein.
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