23. Oktober 2020, 16:53 Uhr
So geht’s richtig Kur beantragen: In 4 Schritten zur Erholung
Eine Auszeit vom beruflichen Stress, eine Therapie gegen körperliche Leiden – eine ambulante oder stationäre Kur bietet dafür die Gelegenheit. Allerdings ist der Begriff “Kur” nicht mehr zeitgemäß, obwohl er umgangssprachlich noch verwendet wird. Offiziell ist heute von Vorsorge oder Rehabilitation die Rede.
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Einen Anspruch darauf haben grundsätzlich alle gesetzlich Versicherte. Das schließt Auszubildende ebenso ein wie Rentner oder pflegende Angehörige. Auch gibt es Mutter-Kind-Kuren.
Die wichtigsten Formen der Kur:
- Eine ambulante oder stationäre Vorsorge soll die Gesundheit erhalten. Damit hat sie eine vorbeugende Funktion.
- Eine Rehabilitation, kurz Reha, soll die Gesundheit wiederherstellen. Das ist beispielsweise nach einer Operation der Fall.
Weil die Kosten für die Behandlung sehr hoch sein können, ist es sinnvoll, sich finanzielle Unterstützung zu sichern. Dafür musst du bei der zuständigen Versicherung die Kur beantragen. Aber das ist nur ein Schritt von mehreren, um eine Genehmigung und damit den Zuschuss zu erhalten.
Schritt 1: Ärztliche Zustimmung einholen
Wie kann ich eine Kur beantragen, zum Beispiel wegen Erschöpfung? Nun, der erste Weg führt dich in eine ärztliche Praxis. Denn ob eine ambulante oder stationäre Vorsorge beziehungsweise Reha für dich infrage kommt, muss ein Mediziner entscheiden. Nur wenn er oder sie zustimmt, kannst du eine Kur beantragen. Deshalb solltest du mit deinem Hausarzt oder einem Facharzt über das Thema sprechen.
Gute Chancen auf eine Befürwortung hast du beispielsweise, wenn eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit keine Besserung gebracht hat oder die Therapiemöglichkeiten an deinem Wohnort ausgeschöpft sind.
Schritt 2: Kurantrag anfordern und ausfüllen
Ist der Arzt oder die Ärztin mit der Vorsorgemaßnahme einverstanden, kannst du die Kur beantragen. Und zwar bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung. Dort bekommst du die erforderlichen Formulare.
- Die Krankenversicherung ist zuständig, wenn es um eine Vorsorge zur Erhaltung der Gesundheit geht.
- Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit von Berufstätigen wiederhergestellt werden soll (z. B. Reha).
- Die Unfallversicherung ist zuständig, wenn eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall Anlass für die Kur ist.
Hast du die Unterlagen erhalten, füllst du sie zusammen mit dem Arzt aus. Erforderlich für den Kurantrag ist eine detaillierte medizinische Begründung, aus der die Notwendigkeit und die empfohlene Art der Behandlung hervorgeht. Dazu gehören gegebenenfalls auch Untersuchungsbefunde, Laborwerte oder Röntgenaufnahmen. Nicht nötig, aber möglich: Du fügst eine Erklärung an, in der der du selbst deine Beschwerden schilderst.
Schritt 3: Kurantrag einreichen
Ist das Formular komplett, schickst du es samt Anlagen zurück. Keine Sorge übrigens, wenn du nicht genau weißt, wohin: Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung sind verpflichtet, einen falsch eingegangenen Kurantrag nach spätestens zwei Wochen an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Ist der Kurantrag bei der richtigen Versicherung (Kostenträger) angekommen, wird sie den Kurantrag prüfen. Möglicherweise besteht sie auf einer zweiten Meinung und reicht deine Anfrage an den Medizinischen Dienst durch. Der wiederum kann einen weiteren Arzt mit der Beurteilung der Situation beauftragen. In dem Fall musst du dich von ihm untersuchen lassen.
Der Kostenträger muss über den Kurantrag innerhalb von drei Wochen nach Eingang entscheiden. Besteht er auf einem weiteren Gutachten, kann es länger dauern.
Schritt 4: Kur antreten
Stimmt die Versicherung dem Antrag zu, legst du mit deinem Arzt den Kurort fest. Dort musst du spätestens vier Monate nach der Bewilligung die Kur antreten. Andernfalls erlischt der Anspruch auf den Zuschuss.
Achtung: Für die Dauer einer Vorsorgekur musst du Urlaub beantragen. Bei einer Reha-Maßnahme ist das nicht nötig, weil du dafür eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommst.
Kur abgelehnt – was nun?
Es kann passieren, dass der Kostenträger den Antrag auf eine Kur ablehnt. In dem Fall hast du einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Darin erklärst du erneut ausführlich deine gesundheitliche Situation und warum eine Genesung an deinem Wohnort nicht möglich ist. Hol dazu auch ein weiteres Attest von deinem oder einem weiteren Arzt ein.
Lässt sich die Versicherung auch davon nicht überzeugen, bleibt dir nur noch der Weg vor das Sozialgericht.
- Beim umgangssprachlichen Begriff “Kur” unterscheiden Fachleute zwischen ambulanter und stationärer Vorsorge sowie einer Rehabilitation.
- Um eine Kur zu beantragen und einen Zuschuss dafür zu bekommen, muss eine ärztliche Empfehlung vorliegen.
- Ansprechpartner sind die Kostenträger, also Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.