25. Januar 2023, 11:42 Uhr
Durchatmen Krankengeld: Wann und wie lange man es bekommt
Fallen kranke Arbeitnehmer längerfristig aus, zahlt der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit das Entgelt fort. Wer länger als sechs Wochen krank ist, erhält Krankengeld. Wie hoch es ausfällt, wie lange man es bekommt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfährst du bei uns.
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Was ist Krankengeld und ab wann bekommt man es?
Erkranken Arbeitnehmende, erhalten sie gemäß § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Dauert die Krankheit an, sind sie so für insgesamt sechs Wochen entgeltlich abgesichert. Aber was, wenn die Krankheit auch nach sechs Wochen noch nicht auskuriert ist oder erst noch eine Reha ansteht? Dann springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt einen Entgeltersatz in Form von Krankengeld. Gut zu wissen: Du musst Krankengeld nicht gesondert beantragen.
Anspruch auf Krankengeld haben in der Regel Arbeitnehmende, Auszubildende und Erkrankte, die Arbeitslosengeld I beziehen. Wichtig zu wissen: Bist du selbstständig tätig, hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Du kannst jedoch einen Wahltarif Krankengeld bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat eine sogenannte Krankentagegeld-Versicherung abschließen.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Entspricht die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber dem regulären Gehalt vor der Krankheit, beträgt Krankengeld 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Die konkrete Höhe des Krankengeldes ist also abhängig vom regelmäßigen Einkommen des Krankgeschriebenen.
Bin ich versichert, wenn ich Krankengeld bekomme?
Nicht nur beim Lohn werden Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen – dies gilt auch beim Krankengeld. Die Beiträge für die Krankenkasse entfallen bei Krankengeld jedoch in der Regel, sofern du keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte neben dem Haupteinkommen hast. Während du Krankengeld beziehst, bist du also weiterhin versichert, ohne den Krankenkassenbeitrag zu bezahlen.
Da Arbeitnehmende während des Bezugs von Krankengeld weniger Geld zur Verfügung haben, können nötige Hilfsmittel, Medikamente oder gar ein Umbau der privaten Räumlichkeiten Kosten verursachen, die die Bezüge des Krankengelds übersteigen. Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann also sinnvoll sein. Hast du diese nicht, gibt es die Möglichkeit, das Krankengeld durch Leistungen vom Jobcenter aufzustocken.
Krankengeld und Verletztengeld: Das ist der Unterschied
Entscheidend bei der Art der Lohnersatzleistung ist, ob die Arbeitsunfähigkeit durch eine arbeitsunabhängige Krankheit begründet ist, oder ob der Arbeitnehmer beispielsweise durch einen Arbeits- oder Wegeunfall arbeitsunfähig geworden ist. Führt ein Arbeitsunfall dazu, dass du länger ausfällst, erhältst du statt Krankengeld das sogenannte Verletztengeld. Was du hierzu wissen solltest, liest du in unserem Ratgeber zum Thema Verletztengeld.
Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Krankengeld erhältst dulaut § 48 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) für höchstens 78 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit.Das heißt, die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird in diese Zeitspanne mit eingerechnet. Für den Zahlungsanspruch gilt dann eine sogenannte Blockfrist von drei Jahren: Der Zeitraum, in dem du Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld hast, beträgt dementsprechend drei Jahre.
Bist du nach längerer Krankheit wieder arbeitsfähig, erkrankst jedoch erneut an derselben Krankheit, hast du prinzipiell Anspruch auf weiteres Krankengeld. Das gilt jedoch erst, wenn
- du die 78 Wochen Krankengeld innerhalb der Blockfrist noch nicht voll ausgeschöpft hast
- und zusätzlich mindestens sechs Monate lang gearbeitet hast oder als arbeitssuchend gemeldet warst und somit dem Arbeitsmarkt prinzipiell zur Verfügung standest.
Hast du die 78 Wochen Krankengeld innerhalb der Blockfrist bereits ausgeschöpft, hast du erst nach dem Ende der Blockfrist wieder Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit.
Solltest du nach längerer Krankheit wieder arbeitsfähig sein und wegen einer anderen Erkrankung erneut arbeitsunfähig werden, entsteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld und eine neue Blockfrist von drei Jahren – unabhängig davon, ob die Blockfrist der ersten Arbeitsunfähigkeit noch läuft.
Achtung: Die Zahlung von Krankengeld ist nur dann gewährleistet, wenn du durchgängig, also ohne Unterbrechung krankgeschrieben bist. Es ist also besonders wichtig, rechtzeitig zum Arzt zu gehen, wenn deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausläuft, du aber weiterhin krank bist. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Gut zu wissen: Endet deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an einem Freitag, reicht es, wenn die darauffolgende Krankschreibung am anschließenden Montag ausgestellt wird.
Krankengeld nach Kündigung: Besteht weiterhin Anspruch?
Viele längerfristig erkrankte Arbeitnehmer fragen sich, ob sie auch nach einer Kündigung während ihrer Krankheit weiterhin Krankengeld erhalten. In der Regel zahlt die Krankenkasse auch nach einer Kündigung das Krankengeld fort. Dies gilt zum Beispiel auch, wenn ein befristeter Vertrag während der Krankheitszeit endet. Erkranken Arbeitnehmende innerhalb einer Kündigungsfrist, so haben sie bis zum Vertragsende Anspruch auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung. Tritt das Vertragsende früher in Kraft, so verkürzen sich die sechs Wochen dementsprechend. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgt dann regulär das Krankengeld.
Gut zu wissen: Auch wenn du selbst kündigst, bleibt dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und anschließendes Krankengeld bestehen. Anders sieht die Sachlage aus, wenn du zum Zeitpunkt deiner Kündigung bereits um deine Krankheit wusstest. Du verzichtest mit deiner selbstständigen Kündigung dann auf diesen Anspruch.
Arbeitslos melden nach Krankengeld: Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Auszahlung des Krankengeldes endet mit dem Tag, an dem du wieder in den Job zurückkehrst. Hast du die 78 Wochen Krankengeldzahlung bereits überschritten und kannst deine berufliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen, weil du beispielsweise gekündigt wurdest oder dein Arbeitsvertrag zwischenzeitlich ausgelaufen ist, erhältst du in der Regel Arbeitslosengeld. Dieses solltest du allerdings rechtzeitig vor Ablauf der Krankengeldzahlung beantragen, denn automatisch geht das nicht vonstatten.
Am besten nimmst du spätestens drei Monate vor Ablauf der Zahlungen Kontakt zum Arbeitsamt auf. Wieviel Arbeitslosengeld du nach dem Krankengeld beziehst, bemisst sich wiederum an der Höhe deines Einkommens vor dem Krankengeldbezug – auch, wenn du bereits 78 Wochen krankgeschrieben warst.
Bist du aufgrund deiner Erkrankung auf lange Sicht nicht mehr arbeitsfähig, kannst du statt Arbeitslosengeld eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Ist diese noch nicht bewilligt, kannst du die entstehende finanzielle Lücke gemäß § 145 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) mit „Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit” schließen.
Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Krankengeld?
Du bist für längere Zeit erkrankt und fragst dich, ob du nun noch Anspruch auf Weihnachtsgeld hast. Ob Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bei Krankheit gekürzt werden dürfen, ist im Arbeitsrecht nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist zunächst, in welcher Form das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird: als 13. Monatsgehalt, als Prämie für geleistete Arbeit oder als Prämie für die Betriebstreue.
Sollte dir Weihnachtsgeld als 13. Monatsgehalt ausgezahlt werden, wird es wie dein übriger Verdienst als Gehalt behandelt und kann dementsprechend geringer ausfallen, wenn du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist. Schließlich erbringst du deine beruflichen Leistungen nicht mehr vollumfänglich und hast demnach auch keinen Anspruch mehr auf die Sonderzahlung in voller Höhe.
Eine Kürzung des Weihnachtsgeldes ist auch rechtens, wenn es als Prämie für geleistete Arbeit ausbezahlt wird. Wenn du diese Arbeit nicht erbracht hast, kann dein Anspruch auf die Prämie geringer ausfallen. Anders sieht es bei Weihnachtsgeld aus, dass als Prämie für Betriebstreue erfolgt. Dann bleibt dein Anspruch auf die Prämie in voller Höhe auch bei längerer Krankheit bestehen.
Gut zu wissen: Davon unberührt sind Arbeitsleistungen und Zeiten, die aufgrund von Mutterschutz nicht erbracht wurden.
Habe ich auch mit einem Minijob Anspruch auf Krankengeld?
Minijobber haben wie andere sozialversicherungspflichtig tätige Arbeitnehmer Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und anknüpfend daran einen Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt gemäß § 3 Abs. 3 EntgFG allerdings erst, wenn sie länger als vier Wochen im Minijob gearbeitet haben.
Kurzfristige Minijobs wie etwa Ferienjobs, die nur einige Wochen andauern, sind hiervon allerdings ausgenommen. Hast du einen Minijob neben dem Hauptjob, erhältst du Lohnfortzahlung und anschließendes Krankengeld über deine Hauptbeschäftigung.
Aufgepasst: Versucht dein Arbeitgeber in deinem Minijob-Vertrag zu schummeln und eine Lohnfortzahlung vertraglich auszuschließen, solltest du dir arbeitsrechtliche Unterstützung holen.
Urlaubsanspruch und Urlaub während Krankengeld: Was ist erlaubt?
Dein Urlaubsanspruch bei langer Krankheit erlischt nicht. Erhältst du in dieser Zeit Krankengeld, darfst du prinzipiell trotzdem Urlaub machen. Deine Krankenkasse kann dir auch einen Aufenthalt im EU-Ausland nicht verbieten und die Zahlung des Krankengeldes nicht einfach einstellen. So urteilte das Bundessozialgericht in einem Fall, bei dem ein wegen anhaltender Rückenschmerzen krankgeschriebener Arbeitnehmer Urlaub in Dänemark machen wollte (AZ B 3 KR 23/18 R).
Wichtig ist allerdings: Du solltest den Urlaub bei deiner Krankenkasse beantragen. Hast du vor, einen Urlaub außerhalb der EU zu machen wie beispielsweise den USA, kann deine Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes allerdings einstellen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.